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Rechtsprechung
   OLG Hamburg, 03.05.1984 - 7 W 28/84   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1984,1468
OLG Hamburg, 03.05.1984 - 7 W 28/84 (https://dejure.org/1984,1468)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 03.05.1984 - 7 W 28/84 (https://dejure.org/1984,1468)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 03. Mai 1984 - 7 W 28/84 (https://dejure.org/1984,1468)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • NJW 1984, 2710
  • MDR 1984, 672
 
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Wird zitiert von ... (8)

  • BGH, 12.11.1997 - IV ZR 214/96

    Ablehnung eines Richters wegen Hinweis auf Verjährung im Zuge von …

    a) Geltend gemacht wird, aus der maßgeblichen Sicht der ablehnenden Partei gebe ein richterlicher Hinweis auf die Verjährungseinrede einen auch objektiv vernünftigen Grund zu der Befürchtung, der Richter mache sich zum Sachwalter der Gegenpartei und wolle sie begünstigen; dies gelte insbesondere, wenn die Gegenpartei anwaltlich vertreten und damit rechtlich beraten sei (so etwa OLG Bremen, NJW 1986, 999; OLG Hamburg, NJW 1984, 2710 ).
  • OLG Koblenz, 12.01.1988 - 14 W 19/88

    Sofortige Beschwerde gegen Kostenfestsetzungsbeschluss; Berechnung der …

    Schon aus der von ihnen angezogenen Belegstelle bei Baumbach-Lauterbach ZPO 45. Aufl. Anh. § 3 "Erledigungserklärung" ergibt sich, daß eine Reihe von Gerichten die Gegenansicht vertreten z. B. dort: BGH NJW 1969, 1173; LM § 91 a Nr. 11 und 13; BGH NJW 82, 768; OLG Koblenz 14. ZS = Kostensenat MDR 84, 672 = JurBüro 84, 1721: "maßgeblich die Summe der Kosten bis zur Erledigungserklärung des Klägers" und ferner zahlreiche weitere dort genannte Gerichte.

    Der vorliegende Fall gibt keine Veranlassung, von der im Beschluß vom 20. Februar 1984 (- 14 W 11/84 MDR 84, 672 = JurBüro 84, 1721 = KostRsp TLL § 3 ZPO Nr. 694 mit abl. Anm. v. E. Schneider) näher begründeten Ansicht abzuweichen, zumal ihr, soweit ersichtlich, nunmehr wieder alle Senate des Oberlandesgerichts Koblenz folgen.

  • OLG Bremen, 07.11.1985 - 4 W 67/85

    Ablehnung eines Richters wegen Besorgnis der Befangenheit

    Der Senat schließt sich mit dieser Maßgabe der in den Beschlüssen des 1. Zivilsenats des Hanseatischen Oberlandesgerichts in Bremen vom 14.8.1979 - 1 W 28/79; NJW 1979, 2215 - und des Hanseatischen Oberlandesgerichts Hamburg in NJW 1984, 2710 vertretenen Meinung an.
  • OLG Frankfurt, 13.12.2000 - 16 W 47/00

    Besorgnis der Befangenheit - Hinweis auf Verjährungsfrist

    Während früher überwiegend die Auffassung vertreten wurde, aus der maßgeblichen Sicht der Partei gebe ein richterlicher Hinweis auf die Möglichkeit, die Verjährungseinrede zu erheben, in der Regel einen auch objektiv vernünftigen Grund zu der Befürchtung, der Richter mache sich zum Sachwalter der Gegenpartei und wolle sie begünstigen, was insbesondere dann zu gelten habe, wenn die Gegenpartei anwaltlich vertreten und damit rechtlich schon beraten sei (so etwa OLG Bremen, NJW 1986, 999; OLG Hamburg, NJW 1984, 2710), wird die Problematik heute differenzierter gesehen.
  • OLG Rostock, 21.07.2000 - 3 U 94/99

    Geltendmachung von Ansprüchen auf Zahlung des Mietzinses sowie auf …

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  • OLG Hamburg, 23.02.1988 - 7 W 6/88

    Ablehnung eines Richters wegen Besorgnis der Befangenheit; Besorgnis der …

    Schon insofern unterscheidet sich die Interessenlage des Klägers von derjenigen, in der sich ein Gläubiger befindet, dem die Verjährungseinrede - veranlaßt durch den Richter - vom Schuldner entgegengehalten wird (vgl. OLG Hamburg, NJW 1984, 2710).
  • OLG Köln, 23.10.1989 - 2 W 186/89

    Wandlungseinrede beim Kauf einer Spülmaschine; Hinweispflicht des Richters im …

    Der Auffassung der Gerichte, die auch nach Inkrafttreten der Vereinfachungsnovelle von 1977 noch die Auffassung vertreten haben, der bloße objektive Hinweis auf die Möglichkeit, eine Einrede zu erheben (OLG Köln MDR 1979, 1027 ; OLG Hamburg NJW 1984, 2710 ; LG Berlin NJW 1986, 1000 ; OLG Bremen NJW 1986, 999 und 1979, 115) kann daher nicht gefolgt werden.
  • OLG Koblenz, 27.12.1985 - 14 W 753/85

    Teilerledigung des Rechtstsreits; Kosteninteresse; Erledigter Streitwert

    * Bei (einseitiger) Teilerledigung des Rechtsstreits sind der Wert des nichterledigten Teils der Hauptsache und das Kosteninteresse aus dem (teil)erledigten Streitwert zu addieren (Bestätigung von OLG Koblenz MDR 84, 672 = JurBüro 84, 1721 (L) und WRP 82, 352 gegen BGH NJW 62, 2252) *.
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