Rechtsprechung
| OLG Nürnberg, 28.02.1985 - 8 U 1812/84 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- mansui.eu
MB/KK § 1
Versicherungsrecht; Krankenversicherung; keine Kostenerstattung für in-vitro-Fertilisation. - rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
MBKK § 1 Nr. 2
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Versicherungsschutz; Notwendige Heilbehandlung; Extracorporale Befruchtung bei Sterilität
Verfahrensgang
- LG Nürnberg-Fürth, 13.04.1984 - 10 O 9757/82
- OLG Nürnberg, 28.02.1985 - 8 U 1812/84
Papierfundstellen
- NJW 1985, 2203
- NJW 1987, 736 (Ls.)
- MDR 1985, 768
- FamRZ 1986, 60 (Ls.)
- VersR 1986, 885 (Ls.)
Wird zitiert von ... (0) Zitiert selbst (3)
- BGH, 17.12.1986 - IVa ZR 78/85
Erstattungsfähigkeit der Kosten einer künstlichen Befruchtung in der privaten …
Auszug aus OLG Nürnberg, 28.02.1985 - 8 U 1812/84
Hinweis Auf die Revision der Klägerin hat der Bundesgerichtshof die vorstehende Entscheidung des Oberlandesgerichts Nürnberg mit Urteil vom 17. Dezember 1986 (BGHZ 99, 228 = FamRZ 1987, 584 = BGHF 5, 706) aufgehoben, in der Sache selbst entschieden, und das Urteil des Landgerichts Nürnberg-Fürth wieder hergestellt. - LG Nürnberg-Fürth, 13.04.1984 - 10 O 9757/82
Auszug aus OLG Nürnberg, 28.02.1985 - 8 U 1812/84
Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Landgerichts Nürnberg-Fürth vom 13.04.1984 (10 O 9757/82) abgeändert. - LG Bamberg, 15.03.1984 - 1 O 466/83
Auszug aus OLG Nürnberg, 28.02.1985 - 8 U 1812/84
Die Kinderlosigkeit der Klägerin als solche stellt keine Krankheit im Sinne eines regelwidrigen körperlichen Zustandes dar (so auch LG Bamberg VersR 1985, 332); sie ist vielmehr eine schicksalhafte Komponente der Lebensumstände, die nicht unter den Krankheitsbegriff der ATB fällt.
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Rechtsprechung
| LG Stuttgart, 28.11.1984 - 13 S 201/84 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- rechtsportal.de
MBKK § 1 Nr. 2
- juris (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- MDR 1985, 768
- VersR 1985, 776
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (2)
- LG Nürnberg-Fürth, 13.04.1984 - 10 O 9757/82
Auszug aus LG Stuttgart, 28.11.1984 - 13 S 201/84
Nach Auffassung der Kammer ist die Kinderlosigkeit der Kl. aufgrund der Oligozoospermie des Ehemannes ein regelwidriger Zustand, der erheblich von der durch das Leitbild des gesunden Menschen geprägten Norm abweicht (vgl. auch LG Nürnberg-Fürth NJW 84, 1828 [hier: II(230)95d]; SG Gelsenkirchen NJW 84, 1839).Auf eine völlige Heilung, also eine völlige Beseitigung der Kinderlosigkeit, kann es nach Auffassung der Kammer nicht ankommen, denn dann würde der Begriff der notwendigen Heilbehandlung einseitig zu Lasten des VersNehmers eingeengt werden (vgl. LG Nürnberg-Fürth NJW 84, 1828 [hier: II(230)95d]).«.
- SG Gelsenkirchen, 08.09.1983 - S 17 KR 25/83
Ansprüche eines Versicherten aus der gesetzlichen Krankenversicherung; Anspruch …
Auszug aus LG Stuttgart, 28.11.1984 - 13 S 201/84
Nach Auffassung der Kammer ist die Kinderlosigkeit der Kl. aufgrund der Oligozoospermie des Ehemannes ein regelwidriger Zustand, der erheblich von der durch das Leitbild des gesunden Menschen geprägten Norm abweicht (vgl. auch LG Nürnberg-Fürth NJW 84, 1828 [hier: II(230)95d]; SG Gelsenkirchen NJW 84, 1839).
- BGH, 17.12.1986 - IVa ZR 78/85
Erstattungsfähigkeit der Kosten einer künstlichen Befruchtung in der privaten …
Denn diese Kinderlosigkeit betrifft allein die Lebensumstände der Klägerin, braucht nicht auf der organisch bedingten Unfähigkeit zur Fortpflanzung zu beruhen und wird von ihr - wenn überhaupt - angesichts gewandelter Vorstellungen über Bedeutung und Bestimmung der ("gesunden«) Ehe auch allenfalls subjektiv als Anomalität, als Abweichung vom Bild des gesunden Menschen empfunden (für Kinderlosigkeit als Krankheit demgegenüber SG Gelsenkirchen NJW 1984, 1839; LG Stuttgart VersR 1985, 776, 777 und das Landgericht im vorliegenden Verfahren, abgedruckt in NJW 1984, 1828). - LG Oldenburg, 08.05.1990 - 1 S 621/89
Erstattung von ärztlichen Behandlungskosten ; Leistungen für eine künstliche …
Daraus folgt, daß die privaten Versicherungen einen Leistungsausschluß für Maßnahmen der künstlichen Befruchtung gerade nicht gewollt haben (LG Stuttgart, VersR 1985, 776 (777); Kalis, VersR 1989, 1244 (1246 rechte Spalte)).Das LG Stuttgart (VersR 1985, 776 (777)) sieht in der künstlichen Befruchtung grundsätzlich eine Heilbehandlung, da hierdurch die Möglichkeit der Empfängnis eröffnet werde und der sterile Ehepartner zumindest für diesen Befruchtungsvorgang zeugungsfähig werden könne.
Zwar wird die Ansicht vertreten, daß die Kinderlosigkeit der Ehefrau aufgrund einer Oligozoospermie des Ehemannes eine Krankheit sei (LG Stuttgart, VersR 1985, 776 (777); LG Nürnberg, NJW 1984, 1828 [LG Nürnberg 13.04.1984 - 10 O 9757/82]; SG Gelsenkirchen, NJW 84, 1839).
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