Rechtsprechung
| LAG Hamm, 23.02.1989 - 8 Ta 3/89 |
Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (3)
- arbeitszeugnis.com (Leitsatz)
Arbeitszeugnis - Streitwert
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
ArbGG § 12 Abs. 7
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Streitwert; Zwischenzeugnis; Klage auf Erteilung eines Zwischenzeugnisses
Verfahrensgang
- ArbG Hagen, 22.11.1988 - 1 Ca 22/88
- LAG Hamm, 23.02.1989 - 8 Ta 3/89
Papierfundstellen
- MDR 1989, 572
- BB 1989, 634
- DB 1989, 1344
- AnwBl 1989, 621
Wird zitiert von ... (4) Zitiert selbst (4)
- LAG Hamburg, 13.01.1987 - 5 Ta 35/86
Streitwert: Kündigung - mehrere Kündigungen in einem Verfahren - unterschiedliche …
Auszug aus LAG Hamm, 23.02.1989 - 8 Ta 3/89
Teilweise wird das volle Monatsentgelt zugrunde gelegt (LAG Hamburg vom 13.1.1987, JurBüro 1988 S. 1158; vom 30.5.1984, AnwBl. 1985 S. 98), teilweise werden Beträge von 500,-- DM (LAG Stuttgart vom 19.4.1985, DB 1985 S. 1539 = AnwBl. 1985 S. 588) oder 1000,-- DM (LAG Hannover, AnwBl. 1988 S. 97) festgesetzt. - ArbG Siegen, 17.09.1982 - 2 Ca 634/82
Auszug aus LAG Hamm, 23.02.1989 - 8 Ta 3/89
Die Beschwerdekammer hat sich bisher daran orientiert, daß der Wert des Zwischenzeugnisses zwar deutlich unter dem Wert des Schlußzeugnisses, das regelmäßig mit einem Monatsentgelt bewertet wird, liegen muß, andererseits aber den Wert des bloßen Titulierungsinteresses übersteigen muß, das bei der Einbeziehung eines unstreitigen Zeugnisanspruchs in die Gesamtregelungen eines Prozeßvergleichs ins Blickfeld kommt und im Regelfall mit 500,-- DM bewertet wird (vgl. LAG Bremen vom 23.12.1982, DB 1983 S. 1152 = AnwBl. 1984 S. 155). - LAG Hamburg, 30.05.1984 - 7 Ta 6/84
Streitwert: Kündigung - mehrere Kündigungen in einem Verfahren
Auszug aus LAG Hamm, 23.02.1989 - 8 Ta 3/89
Teilweise wird das volle Monatsentgelt zugrunde gelegt (LAG Hamburg vom 13.1.1987, JurBüro 1988 S. 1158; vom 30.5.1984, AnwBl. 1985 S. 98), teilweise werden Beträge von 500,-- DM (LAG Stuttgart vom 19.4.1985, DB 1985 S. 1539 = AnwBl. 1985 S. 588) oder 1000,-- DM (LAG Hannover, AnwBl. 1988 S. 97) festgesetzt. - LAG München, 04.10.1984 - 2 Sa 29/84
Auszug aus LAG Hamm, 23.02.1989 - 8 Ta 3/89
Teilweise wird das volle Monatsentgelt zugrunde gelegt (LAG Hamburg vom 13.1.1987, JurBüro 1988 S. 1158; vom 30.5.1984, AnwBl. 1985 S. 98), teilweise werden Beträge von 500,-- DM (LAG Stuttgart vom 19.4.1985, DB 1985 S. 1539 = AnwBl. 1985 S. 588) oder 1000,-- DM (LAG Hannover, AnwBl. 1988 S. 97) festgesetzt.
- LAG Thüringen, 14.11.2000 - 8 Ta 134/00
Streitwert: mehrere Kündigungen - unterschiedlicher Lebenssachverhalt
Dabei bedarf es keines Eingehens auf die zwischen den Beschwerdekammern der Landesarbeitsgerichte streitigen Frage, wie hoch der Wert eines solchen Anspruchs zu bemessen ist, wenn die Parteien über die Frage, ob ein solcher Anspruch überhaupt besteht, bzw. über die Frage, welchen Inhalt ein solches Zeugnis haben soll, streiten (ein Monatsgehalt: LAG Düsseldorf Beschluß vom 19.08.1999 - 7 Ta 238/99 - LAGE § 3 ZPO Entscheidung 10, LAG Hamburg Juristisches Büro 98, 1158; halbes Monatsgehalt: LAG Hamm Beschluß vom 23.02.1989 MDR 89, 572, Hessisches Landesarbeitsgericht Beschluß vom 25.08.1999 - 15 Ta 99/99 - n. v.;… vgl. Wenzel a. a. O. Rz. 190 m. w. N. aus der Rechtsprechung). - LAG Köln, 12.07.1996 - 11 Ta 97/96
Streitwert: Erteilung eines Zwischenzeugnisses
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - LAG Hessen, 19.11.2001 - 15 Ta 85/01
Anspruch auf Wertfestsetzung im Beschwerdeverfahren; Bewertung eines …
Es muss für den Verfahrenswert damit dabei bleiben, dass der Klageantrag zu 5) unbewertet bleibt, während der Klageantrag zu 3) bezüglich des Zwischenzeugnisses mit dem Betrag eines halben Bruttomonatsverdienstes angesetzt bleibt, entsprechend der Bewertung durch das Arbeitsgericht, die als solche mit der Rechtsprechung der Beschwerdekammer übereinstimmt (für eine derartige Bewertung des Streits um die Erteilung eines qualifizierten Zwischenzeugnisses bereits Kammerbeschluss vom 25. August 1999 - 15 Ta 99/99 - unveröff., woran etwa mit LAG Hamm MDR 1989, 572 = BB 1989, 634 und LAG K. vom 12. Juli 1996 - 11 Ta 97/96 - angesichts der geringeren Wertigkeit des Zwischenzeugnisses festzuhalten ist [wegen noch geringerer Wertigkeit ist ein Antrag auf Erteilung eines einfachen Zeugnisses noch niedriger zu bewerten, nämlich mit DM 500,-: LAG Baden-Württemberg ArbuR 1984, 380; Anders/Gehle, Streitwertlexikon, 3. Aufl., Arbeitsgerichtliches Verfahren Rz 24]; a.A. ArbG Darmstadt Beschluss vom 19. September 2001 - 6 Ca 21/01 - unveröff. - LAG Hessen, 19.11.2001 - 15 Sa 85/01
Anspruch auf Wertfestsetzung; Bewertung eines Zwischenzeugnisses; Bewertung bei …
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Rechtsprechung
| LAG Berlin, 10.03.1989 - 9 Ta 4/89 |
Volltextveröffentlichung
- juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- rechtsportal.de (Leitsatz und Auszüge)
ArbGG § 11a; ZPO § 115 Abs. 2
Prozesskostenhilfe: Möglichkeit der Inanspruchnahme gewerkschaftlichen Rechtsschutzes - Wolters Kluwer (Leitsatz)
Prozesskostenhilfe; Gewerkschaftsmitglied; Gewerkschaft
Verfahrensgang
- ArbG Berlin, 06.02.1989 - 24 Ca 233/88
- LAG Berlin, 10.03.1989 - 9 Ta 4/89
Papierfundstellen
- MDR 1989, 572
- DB 1989, 1428
Wird zitiert von ... (0) Zitiert selbst (2)
- LAG Hessen, 08.06.1984 - 4 Ta 159/84
Auszug aus LAG Berlin, 10.03.1989 - 9 Ta 4/89
(e) Diese Grundsätze gelten jedoch dann nicht, wenn im konkreten Fall die Verweisung auf gewerkschaftlichen Rechtsschutz unzumutbar ist, das heißt, wenn Gründe vorliegen, die einen verständigen Dritten veranlassen würden, gewerkschaftlichen Rechtsschutz abzulehnen (siehe auch LAG Frankfurt, NZA 1984, 236). - LAG Schleswig-Holstein, 08.06.1983 - 4 Ta 80/83
Prozesskostenhilfe; Mutwilliges Handeln; Beauftragung eines Rechtsanwalts trotz …
Auszug aus LAG Berlin, 10.03.1989 - 9 Ta 4/89
gehört unzweifelhaft zum Vermögen des Mitgliedes i. S. von § 115 Abs. 2 ZPO (so auch LAG Düsseldorf. AuR 1983, 250; LAG Kiel, NJW 1984, 830; LAG Nürnberg. BayAMBl. 1984, C 15), da die Mitgliedschaft dem Mitglied einen Anspruch auf satzungsgemäßen Rechtsschutz gewährt.
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Rechtsprechung
| LAG Berlin, 07.03.1989 - 9 Ta 5/89 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer (Leitsatz und Volltext)
Zwangsvollstreckung; Einstellung; Zuständigkeit; Arbeitsgericht; Drittwiderspruchsklage
- juris (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- ArbG Berlin, 03.03.1989 - 39 Ca 92/89
- LAG Berlin, 07.03.1989 - 9 Ta 5/89
Papierfundstellen
- MDR 1989, 572
- DB 1989, 1244
Wird zitiert von ...
- OLG Stuttgart, 20.08.2009 - 6 W 44/09
Prozesskostenhilfeverfahren: Verweisung an das sachlich zuständige Gericht im …
Dies entspricht auch im Bereich des § 771 ZPO der überwiegenden Meinung, weswegen z.B. bei auf zivilrechtliche Einwendungen gestützten Drittwiderspruchsklagen gegen arbeitsrechtlich titulierte Ansprüche die Zivilgerichte genauso zuständig sind (LAG Berlin MDR 1989, 572) wie - aufgrund besonderer Regelungen - bei solchen gegen Titel der Finanzbehörden (BFHE 132, 405, 406) oder gegen im Rahmen der StPO ausgebrachte Arrestpfändungen (BGH NJW 2006, 65).
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