Rechtsprechung
| OLG Nürnberg, 09.10.1989 - 4 W 3374/89 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Voraussetzungen der Zulässigkeit einer Verfassungsbeschwerde; Gefahr einer Verzögerung des Verfahrens
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
Papierfundstellen
- NJW-RR 1990, 767
- MDR 1990, 451
Wird zitiert von ... (0) Zitiert selbst (1)
- BGH, 29.11.1956 - III ZR 4/56
Streitwert für Aussetzungsantrag
Auszug aus OLG Nürnberg, 09.10.1989 - 4 W 3374/89
Der Streitwert bestimmt sich gemäß § 3 ZPO nach dem Interesse des Beschwerdeführers an der Aussetzung des Verfahrens (BGHZ 22, 283 [BGH 29.11.1956 - III ZR-(3) 4/56]).
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Rechtsprechung
| LG Aachen, 19.01.1990 - 3 S 345/89 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Unzulässigkeit einer Berufung mangels Zusammenrechnung des Wertes des Beschwerdegegenstandes von Klage und Widerklage
- juris (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- AG Düren, 05.10.1989 - 3 C 321/89
- LG Aachen, 19.01.1990 - 3 S 345/89
Papierfundstellen
- NJW-RR 1990, 959
- MDR 1990, 451
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (1)
- LG Aachen, 11.12.1986 - 6 S 127/86
Auszug aus LG Aachen, 19.01.1990 - 3 S 345/89
Nach übereinstimmender Auffassung aller Berufungskammern des Landgerichts Aachen (vgl. bereits vorher Urteil der 6. Zivilkammer vom 11.12.1986, 6 S 127/86 = MDR 1987, 853; Urteil der 7. Zivilkammer vom 29.11.1989, 7 S 132/89; ebenso LG Gießen, NJW 1985, 870) ist dies nicht der Fall (…anders die herrschende Meinung, vgl. Albers, in: Baumbach, 48. Aufl., § 511 a ZPO, Anm. 4 zu § 5 ZPO;… E. Schneider, in: Zöller, 15. Aufl., § 511 a ZPO, Rdn. 14).
- LG Tübingen, 19.03.1991 - 1 S 307/90
Ermittlung der Berufungssumme bei Abänderung eines erstinstanzlichen …
In der Zwischenzeit haben sowohl das Landgericht Gießen (NJW 75, 2206; NJW 85, 870) als auch das Landgericht Aachen (MDR 87, 853; NJW-RR 90, 959 = [weniger ausführlich] MDR 90, 451) eine Addition von Klage und Widerklage bei der Berechnung der Berufungssumme abgelehnt.Hierauf hat das Landgericht Aachen in der Entscheidung NJW-RR 90, 959, 960 zum wiederholten Mal hingewiesen.
Diese Ansichten konstatieren allenfalls die Richtigkeit der von ihnen bevorzugten Auslegung, wenn sie sich nicht gar in Polemik erschöpfen (so mehrfach Schneider, vgl. die Zitate bei LG Aachen, NJW-RR 90, 959, 960).
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