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| OLG Hamm, 03.11.1998 - 9 W 31/97 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- rechtsanwalt.com (Kurzinformation)
Selbständiges Beweisverfahren trotz Ablehnung einer gütlichen Einigung
Papierfundstellen
- MDR 1999, 184
Wird zitiert von ... (5)
- OLG Hamm, 29.12.2014 - 11 W 110/14
Zulässigkeit eines selbstständigen Beweisverfahrens zur Vorbereitung eines …
Rn. 10 Zwar kann ein selbständiges Beweisverfahren nach § 485 Abs. 2 ZPO grundsätzlich auch Verkehrsunfälle zum Gegenstand haben, dies gilt jedoch nicht, wenn von vornherein zu erwarten ist, dass das Unfallgeschehen und damit auch die Verantwortlichkeit für die dabei entstandenen Schäden nur durch die Vernehmung von Zeugen und Anhörung der Parteien - als Grundlage des beantragten Sachverständigengutachtens - hinreichend geklärt werden kann (OLG Hamm, Beschluss vom 03.11.1998, 9 W 31/97, juris). - OLG Köln, 01.08.2005 - 5 W 92/05
Selbständiges Beweisverfahren bei Ansprüchen aus privater Unfallversicherung
Die Feststellungen eines in einem selbständigen Beweisverfahren beauftragten Sachverständigen können bei negativem Ergebnis für den Antragsteller durchaus dazu führen, dass er von der Einleitung eines Rechtsstreits Abstand nimmt; andererseits kann auch nicht von vornherein ausgeschlossen werden, dass die Antragsgegnerin für den Fall, dass der beauftragte Sachverständige zu anderen Ergebnissen als der von ihr beauftragte Gutachter kommt, zumindest zu außergerichtlichen Vergleichsverhandlungen bereit ist (vgl. Senatsbeschl. v. 21. Mai 2003 - 5 W 86/02; OLG Hamm, MDR 1999, 184; OLG Saarbrücken, NJW 2000, 3439; OLG Düsseldorf, MDR 2001, 50). - OLG Köln, 09.02.2017 - 1 W 3/17
Zulässigkeit eines selbständigen Beweisverfahrens betreffend die Zulässigkeit von …
Es ist ausreichend, dass das beantragte Gutachten generell geeignet ist, die Möglichkeit einer gütlichen Streitbeilegung zu fördern (vgl. OLG Hamm, Beschluss vom 3. November 1998 - 9 W 31/97, MDR 1999, 184, zitiert juris Rn. 8 ff;… Hk-ZPO/Pukall, 5. Aufl., § 485 Rn. 11; vgl. hierzu auch BGH…, Beschluss vom 27. November 2013 - III ZB 38/13, NJW-RR 2014, 180, zitiert juris Rn. 15). - OLG Köln, 18.07.2001 - 5 W 69/01
Rechtliche Interesse i. S. v. § 485 Abs. 2 ZPO
Der Senat folgt der wohl überwiegenden obergerichtlichen Auffassung, wonach das rechtliche Interesse nicht bereits dann entfällt, wenn der Antragsgegner erklärt, er lehne eine gütliche Einigung ab und begehre in jedem Fall ein Urteil ( vgl. OLG Hamm MDR 99, 184; OLG Oldenburg MDR 95, 746; OLG Zweibrücken MDR 92, 1178 ). - OLG Köln, 21.05.2003 - 5 W 86/02
Rechtliches Interesse an der Durchführung eines selbstständigen Beweisverfahrens …
Auch wenn der Antragsgegner die Schadensverursachung bestreitet, kann das selbständige Beweisverfahren dazu dienen, einen Rechtsstreit zu vermeiden - sei es dadurch, dass sich die Behauptungen der Antragstellerin nicht als zutreffend erweisen, sei es dadurch, dass der Antragsteller bei für ihn nachteiligem Beweisergebnis zu einer außergerichtlichen Einigung bereit ist (vgl. OLG Hamm, MDR 1999, 184; OLG Saarbrücken, NJW 2000, 3439; OLG Düsseldorf, MDR 2001, 50).
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