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Rechtsprechung
   LG Stuttgart, 02.11.2000 - 17 Qs 50/00   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2000,18052
LG Stuttgart, 02.11.2000 - 17 Qs 50/00 (https://dejure.org/2000,18052)
LG Stuttgart, Entscheidung vom 02.11.2000 - 17 Qs 50/00 (https://dejure.org/2000,18052)
LG Stuttgart, Entscheidung vom 02. November 2000 - 17 Qs 50/00 (https://dejure.org/2000,18052)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • beck.de (Leitsatz)

    Auskunft über Beschwerdeberechtigung des TK-Anbieters

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Beschwerdebefugnis eines Telekommunikationsbetreibers gegen eine nicht begründete Eilanordnung auf Aufkunftserteilung über Verbindungsdaten; Beurteilung der Beschwerdebefugnis des Telekommunikationsbetreibers bei unrechtmäßiger Vereitelung der Erledigung einer ...

Papierfundstellen

  • NJW 2001, 455
  • MMR 2001, 255
 
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Wird zitiert von ... (2)

  • OLG Frankfurt, 30.11.2006 - 20 W 128/05

    Telekommunikationsunternehmen: Beschwerderecht im Zusammenhang mit einer nach …

    Im Gegenteil hat der Netzbetreiber keinen Anspruch darauf, die näheren Umstände zu erfahren, die eine Überwachungsanordnung notwendig erscheinen lassen (vgl. LG Stuttgart, NJW 2001, 455 ff m. Anm. von Bär).
  • LG Bielefeld, 01.12.2003 - Qs 495/03
    Im Hinblick auf diese rechtlichen Auswirkungen der Anordnung der Überwachung und Aufzeichnung der Telekommunikation ist der Netzbetreiber als betroffene "andere Person" i. S. d. § 304 II StPO und mithin als beschwerdeberechtigt anzusehen (vgl. dazu: Ermittlungsrichter beim BGH, MMR 1999, 99, 100; Anm. Bär, MMR 1999, 101 ff.; LG Bremen, StV 1999, 307, 308, m. w. N.; LG Ravensburg, NStZ-RR 1999, 84; zum Anordnungsbeschluss nach § 12 FAG: LG Stuttgart, MMR 2001, 255, 256; LG Dortmund, MMR 2001, 324, 325; Anm. Bär, MMR 2001, 325 f.; ders., MMR 2002, 358, 364).
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