Rechtsprechung
| AG München, 30.11.2006 - 161 C 29330/06 |
Volltextveröffentlichungen (10)
- MIR - Medien Internet und Recht
Double-Opt-In
Allein die Aufforderung zur Bestätigung einer E-Mail-Adresse im Rahmen des Double-Opt-In-Verfahrens löst noch keinen Unterlassungsanspruch aus und stellt keine unzumutbare Belästigung dar.
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- LawCommunity.de
Double-Opt-In-Verfahren
- JurPC
Double-Opt-In Verfahren beim Mailversand - Verhinderung von Missbrauch durch Dritte
- kanzlei.biz
Zulässigkeit unverlangter Bestätigungs-E-Mails
- online-und-recht.de
- datenschutz.eu
Kein Spam bei Double-Opt-In-Verfahren
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Kriterien für die Annahme einer unzumutbaren Belästigung durch unverlangt zugesandte E-Mails; Rechtsgrundlagen und Voraussetzungen eines Anspruchs auf Unterlassung von unverlangt im sog. "Double-Opt-In Verfahren" zugesandten E-Mails; Antrag auf Erlass einer einstweiligen ...
- Wolters Kluwer
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (14)
- internetrecht-infos.de (Kurzinformation)
Die Zusendung einer Bestätigungs-Mail im Rahmen eines sog. Double-Opt-In- Verfahrens ist noch keine unzumutbare Belästigung
- internetrecht-infos.de (Kurzinformation)
Die Zusendung einer Bestätigungs-Mail im Rahmen eines sog. Double-Opt-In- Verfahrens ist noch keine unzumutbare Belästigung
- heise.de (Pressebericht, 23.01.2007)
Bestätigungsmails bei Double-Opt-In sind kein Spam
- heise.de (Pressebericht, 23.01.2007)
Bestätigungsmails bei Double-Opt-In sind kein Spam
- dr-bahr.com (Pressemitteilung)
Double-Opt-In-Verfahren bei E-Mails kein Spam
- dr-bahr.com (Kurzinformation und Auszüge)
Double-Opt-In-Verfahren bei E-Mails kein Spam
- shopbetreiber-blog.de (Zusammenfassung)
Kein E-Mail-Newsletter an Gewerbetreibende ohne Einwilligung
- kommunen-in-nrw.de (Kurzinformation)
Double Opt-In gilt nicht als Spam
- it-recht-kanzlei.de (Kurzinformation)
Double-Opt-In-Verfahren stellt keine unzumutbare Belästigung dar
- beck.de (Leitsatz)
Double-Opt-In-Verfahren
- anwalt24.de (Kurzinformation)
Kein Spam: Bestätigungsmail in Double-Opt-In-Verfahren
- dr-bahr.com (Kurzinformation und Auszüge)
Double-Opt-In-Verfahren bei E-Mails kein Spam
- dr-bahr.com (Kurzinformation)
Double-Opt-In-Verfahren bei E-Mails kein Spam
- kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)
E-Mail-Werbung: Double-Opt-In-Verfahren ist keine unzumutbare Belästigung - Einfaches Wegklicken genügt
Besprechungen u.ä.
- kanzlei.biz (Entscheidungsbesprechung)
Bereits Bestätigungs-Email einer Newsletter-Bestellung stellt unzulässige Werbe-Mail dar
Papierfundstellen
- NJW-RR 2007, 547
- GRUR-RR 2007, 128
- MMR 2007, 473
- K&R 2007, 228
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (2)
- OLG München, 12.02.2004 - 8 U 4223/03
Eingriff in den eingerichtet und ausgeübten Gewerbebetrieb durch unerwünschte …
Auszug aus AG München, 30.11.2006 - 161 C 29330/06
Nach ganz überwiegender Auffassung in der Rechtsprechung, auch der der Obergerichte (vgl. statt vieler OLG München, Urteil vom 12.2. 2004, 8 U 4223/03, das hinsichtlich der Sicherungsmaßnahmen auf LG Berlin, Urteil vom 16.5. 2002, 16 O 4/02, Bezug nimmt) ist anerkannt, dass das sog. Double-Opt-In-Verfahren geeignet ist und ausreicht, um einen Missbrauch durch Eingabe von E-Mail-Adressen von Dritten zu verhindern. - LG Berlin, 16.05.2002 - 16 O 4/02
Zulässigkeit von E-Mail-Werbung; Unaufgeforderte Zusendung von E-Mail-Werbung an …
Auszug aus AG München, 30.11.2006 - 161 C 29330/06
Nach ganz überwiegender Auffassung in der Rechtsprechung, auch der der Obergerichte (vgl. statt vieler OLG München, Urteil vom 12.2. 2004, 8 U 4223/03, das hinsichtlich der Sicherungsmaßnahmen auf LG Berlin, Urteil vom 16.5. 2002, 16 O 4/02, Bezug nimmt) ist anerkannt, dass das sog. Double-Opt-In-Verfahren geeignet ist und ausreicht, um einen Missbrauch durch Eingabe von E-Mail-Adressen von Dritten zu verhindern.
- AG Berlin-Mitte, 11.06.2008 - 21 C 43/08
Notwendigkeit der Einwilligung zur E-Mail-Werbung durch Double-Opt-In
Diese ist aber jedenfalls dann, wenn sie inhaltlich so neutral gestaltet ist, dass ein werbender Charakter entfällt, keine unzumutbare Belästigung i. S. von §§ 823, 1004 BGB (vgl. AG München, Urt. v. 30.11.2006 - 161 C 29330/06 ).Nach Auffassung des Gerichts ist es anerkannt, dass das so genannte Double-Opt-In-Verfahren geeignet und ausreichend ist, um einen Missbrauch durch Eingabe von E-Mail-Adressen von Dritten zu verhindern und keine unzumutbare Belästigung i. S. von §§ 823, 1004 BGB darstellt (vgl. AG München, [Urt. v. 30.11.2006 - 161 C 29330/06,] GRUR-RR 2007, 128).
- LG Essen, 20.04.2009 - 4 O 368/08
Alleinige Zulässigkeit des Double-Opt-In-Verfahrens
Denn sofern sich die Bestätigungsmail tatsächlich auf die Bestätigung beschränkt und nicht bereits selbst werbenden Inhalt hat, muss der Empfänger diese unverlangte e-mail hinnehmen (AG München, NJW-RR 2007, 547, 548).
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Rechtsprechung
| AG Leer, 30.05.2006 - 7d C 8/06 |
Volltextveröffentlichung
- juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- beck.de (Leitsatz)
Darlegungs- und Beweislast für heimliche Dialer-Installation
Papierfundstellen
- MMR 2007, 473
Wird zitiert von ...
- BGH, 07.02.2013 - III ZR 200/11
Abrechnung von Telekommunikationsdienstleistungen anderer Anbieter über die …
In der Rechtsprechung der Instanzgerichte und in der Literatur wird allerdings überwiegend vertreten, dass zugunsten des Diensteanbieters ein Anscheinsbeweis für die Richtigkeit der Telefonrechnung eingreifen kann (z.B. OLG Bremen MMR 2012, 93; OLG Hamm MMR 2004, 337, 338; LG Trier, Urteil vom 26. Juli 2005 - 1 S 40/05, juris Rn. 6; AG Bonn MMR 2008, 67; AG Leer MMR 2007, 473, 474; Kessel aaO Rn. 62 ff; Schlotter aaO Rn. 28; zu § 16 TKV siehe Nießen in Manssen, Telekommunikations- und Multimediarecht, Stand Juli 2003, C § 41/§ 16 TKV Rn. 36 ff m. umfangr.
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