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Rechtsprechung
   LG Köln, 13.01.2010 - 28 O 578/09   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2010,483
LG Köln, 13.01.2010 - 28 O 578/09 (https://dejure.org/2010,483)
LG Köln, Entscheidung vom 13.01.2010 - 28 O 578/09 (https://dejure.org/2010,483)
LG Köln, Entscheidung vom 13. Januar 2010 - 28 O 578/09 (https://dejure.org/2010,483)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • JurPC

    Kein Anspruch auf Unterlassung der Veröffentlichung von Lichtbildern vom Haus in Verbindung mit der Nennung des Straßennamens und der Hausnummer

  • aufrecht.de

    "Bilderbuch-Köln" darf Fotos von Gebäuden mit Adresse abbilden

  • Kanzlei Prof. Schweizer

    Historische "Streetview" - Häuser und Adressen dürfen mit journalistischen Informationen im Internet gezeigt werden

  • rechtambild.de

    Zur Zulässigkeit der Abbildung von Häusern, Straßen und Plätzen im Internet

  • info-it-recht.de

    Zur Frage der Veröffentlichung Lichtbilder Wohnhaus und Nennung des Straßennamens und der Hausnummer

  • aufrecht.de PDF
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (9)

  • internet-law.de (Kurzinformation)

    Zulässigkeit der Verwendung von Google Street View

  • urheberrecht.org (Kurzinformation)

    »bilderbuch-koeln.de« - Abbildung der Außenansicht eines Hauses rechtmäßig

  • heise.de (Pressebericht)

    Gericht erlaubt ungefragte Bildveröffentlichung im Web

  • mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)

    Abbildung von Gebäuden in redaktionellem Internetangebot ("Bilderbuch-Köln")

  • online-und-recht.de (Kurzinformation)

    Online-Fotos von Privat-Wohnhaus mit Adresse zulässig

  • ra-dr-graf.de (Kurzinformation)

    Abbildung von Gebäuden im Internet ohne Zustimmung möglich

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Internet-Verbreitung von Luftbildern mit Außenansicht von Häusern erlaubt

  • rechtmedial.de (Kurzinformation)

    Straßen-Fotos

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Voraussetzung für einen Anspruch auf Unterlassung der Veröffentlichung von Lichtbildern von dem Haus des Anspruchstellers in Verbindung mit der Nennung des Straßennamens und der Hausnummer; Anforderungen an das Vorliegen einer Verletzung des Persönlichkeitsrechts durch ...

Papierfundstellen

  • GRUR-RR 2010, 400 (Ls.)
  • MMR 2010, 278
  • K&R 2010, 210
  • afp 2010, 198
 
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Wird zitiert von ... (2)Zitiert selbst (15)

  • BGH, 23.06.2009 - VI ZR 196/08

    Lehrerbewertungen im Internet

    Auszug aus LG Köln, 13.01.2010 - 28 O 578/09
    Das sind nicht nur klassische Daten wie etwa der Name oder der Geburtsort, sondern auch Meinungsäußerungen, Beurteilungen und Werturteile, die sich auf einen bestimmten oder bestimmbaren Betroffenen beziehen, die Wiedergabe von mündlichen und schriftlichen Aussagen eines Betroffenen und die Darstellung des privaten oder des dienstlichen Verhaltens eines Betroffenen (vgl. BGH NJW 2009, 2888, 2890 m.w.N.).

    Erst wenn die meinungsbildende Wirkung für die Allgemeinheit prägender Bestandteil des Angebots und nicht nur schmückendes Beiwerk ist, kann von einer solchen Gestaltung gesprochen werden (BGH NJW 2009, 2888, 2890).

    Damit ist das Angebot nicht mit dem Portal vergleichbar, das Gegenstand der Entscheidung BGH NJW 2009, 2888 ff. - Spickmich war und bei dem der BGH das Presseprivileg nicht angenommen hat.

    Es besteht der Grundsatz des freien Meinungsaustauschs nicht nur für Themen, die von besonderem Belang für die Öffentlichkeit sind (vgl. BVerfG NJW 1966, 1499; BVerfG NJW 1966, 1603; BVerfG NJW 2008, 1793, 1797; BGH NJW 2009, 2888 ff.).

    Bietet die am Verhältnismäßigkeitsgrundsatz ausgerichtete Abwägung keinen Grund zu der Annahme, dass die Speicherung der in Frage stehenden Daten zu dem damit verfolgten Zweck schutzwürdige Belange des Betroffenen beeinträchtigt, ist die Speicherung zulässig (BGH NJW 2009, 2888, 2891).

    Deshalb muss der Einzelne grundsätzlich Einschränkungen seines Rechts auf informationelle Selbstbestimmung hinnehmen, wenn und soweit solche Beschränkungen von hinreichenden Gründen des Gemeinwohls oder überwiegenden Rechtsinteressen Dritter getragen werden und bei einer Gesamtabwägung zwischen der Schwere des Eingriffs und dem Gewicht der ihn rechtfertigenden Gründe die Grenze des Zumutbaren noch gewahrt ist (BGH NJW 2009, 2888, 2891, 2892 m.w.N.).

  • BGH, 19.05.2009 - VI ZR 160/08

    Berichterstattung über Hauskauf Joschka Fischers war zulässig

    Auszug aus LG Köln, 13.01.2010 - 28 O 578/09
    Entscheidend für die Frage der Verletzung des Persönlichkeitsrechts ist nämlich, ob der Betroffene nach den konkreten Gegebenheiten die begründete und für Dritte erkennbare Erwartung hegen darf, dass seine privaten Verhältnisse den Blicken der Öffentlichkeit entzogen bleiben und von ihr nicht zur Kenntnis genommen werden (BVerfG NJW 2006, 2836, 2837) und ob durch die Veröffentlichung in diese so geschaffene Privatsphäre eingedrungen und das Recht der betroffenen Person auf Selbstbestimmung bei der Offenbarung ihrer persönlichen Lebensumstände beeinträchtigt wird (vgl. BGH GRUR 2009, 1089, 1090; GRUR 2004, 442 - Feriendomizil II; GRUR 2004, 438 - Feriendomizil I; BVerfG, NJW 2006, 2836, 2837).

    Allerdings liegt die Annahme einer Persönlichkeitsrechtsverletzung eher fern, wenn lediglich das Fotografieren der Außenansicht eines Grundstücks von einer allgemein zugänglichen Stelle aus und die Verbreitung solcher Fotos in Frage stehen, weil die Aufnahmen nur den ohnehin nach außen gewandten Bereich betreffen (BGH GRUR 2009, 1089, 1090).

    Rn. 26 Richtig ist, dass anderes gelten kann, wenn durch die Beiordnung des Namens der Bewohner die Anonymität eines Grundstücks aufgehoben wird, so dass Abbildungen einer Person zugeordnet werden können und dadurch einen zusätzlichen Informationsgehalt gewinnen (BGH GRUR 2009, 1089, 1090).

  • BVerfG, 02.05.2006 - 1 BvR 507/01

    Luftaufnahmen von Prominentenvillen II

    Auszug aus LG Köln, 13.01.2010 - 28 O 578/09
    Entscheidend für die Frage der Verletzung des Persönlichkeitsrechts ist nämlich, ob der Betroffene nach den konkreten Gegebenheiten die begründete und für Dritte erkennbare Erwartung hegen darf, dass seine privaten Verhältnisse den Blicken der Öffentlichkeit entzogen bleiben und von ihr nicht zur Kenntnis genommen werden (BVerfG NJW 2006, 2836, 2837) und ob durch die Veröffentlichung in diese so geschaffene Privatsphäre eingedrungen und das Recht der betroffenen Person auf Selbstbestimmung bei der Offenbarung ihrer persönlichen Lebensumstände beeinträchtigt wird (vgl. BGH GRUR 2009, 1089, 1090; GRUR 2004, 442 - Feriendomizil II; GRUR 2004, 438 - Feriendomizil I; BVerfG, NJW 2006, 2836, 2837).

    Dementsprechend verneint die höchstrichterliche Rechtsprechung eine Beeinträchtigung des Persönlichkeitsrechts, sofern die Abbildung des Anwesens nur das wiedergibt, was auch für den vor Ort anwesenden Betrachter ohne weiteres zutage liegt (BVerfG NJW 2006, 2836, 2837).

  • BVerfG, 15.12.1983 - 1 BvR 209/83

    Volkszählung

    Auszug aus LG Köln, 13.01.2010 - 28 O 578/09
    Rn. 40 Das auf Seiten der Klägerin in Betracht kommende Recht auf informationelle Selbstbestimmung stellt sich als Befugnis des Einzelnen dar, grundsätzlich selbst darüber zu entscheiden, ob und wann sowie innerhalb welcher Grenzen seine persönlichen Daten in die Öffentlichkeit gebracht werden (vgl. BVerfG NJW 1984, 419; BVerfG NJW 2008, 822, 826).
  • BVerfG, 27.02.2008 - 1 BvR 370/07

    Grundrecht auf Computerschutz

    Auszug aus LG Köln, 13.01.2010 - 28 O 578/09
    Rn. 40 Das auf Seiten der Klägerin in Betracht kommende Recht auf informationelle Selbstbestimmung stellt sich als Befugnis des Einzelnen dar, grundsätzlich selbst darüber zu entscheiden, ob und wann sowie innerhalb welcher Grenzen seine persönlichen Daten in die Öffentlichkeit gebracht werden (vgl. BVerfG NJW 1984, 419; BVerfG NJW 2008, 822, 826).
  • BVerfG, 28.08.2000 - 1 BvR 1307/91

    Zum Einsichtsrecht der Presse in das Grundbuch

    Auszug aus LG Köln, 13.01.2010 - 28 O 578/09
    Beschränkungen der grundrechtlich geschützten Meinungs- und Informationsfreiheit sind aber nur dann rechtmäßig, wenn sie verhältnismäßig sind (BVerfG, NJW 2001, 503, 505).
  • BGH, 17.12.1985 - VI ZR 244/84

    Begriff der personenbezogenen Daten des Gesellschafters/Geschäftsführers; …

    Auszug aus LG Köln, 13.01.2010 - 28 O 578/09
    Art, Inhalt und Aussagekraft der beanstandeten Daten sind zu messen an den Aufgaben und Zwecken, denen Speicherung und Übermittlung dienen (vgl. BGH, NJW 1986, 2505, 2506).
  • BVerfG, 12.12.1957 - 1 BvR 678/57

    Ehegattenbesteuerung

    Auszug aus LG Köln, 13.01.2010 - 28 O 578/09
    Es erschöpft sich nicht in der Funktion des Abwehrrechts des Bürgers gegen den Staat, sondern entfaltet als Grundrecht Drittwirkung und beeinflusst hierdurch auch die Werteordnung des Privatrechts (vgl. BVerfG NJW 1958, 97 - Lüth).
  • BVerfG, 05.08.1966 - 1 BvR 586/62

    Spiegel-Affäre ("Bedingt abwehrbereit")

    Auszug aus LG Köln, 13.01.2010 - 28 O 578/09
    Es besteht der Grundsatz des freien Meinungsaustauschs nicht nur für Themen, die von besonderem Belang für die Öffentlichkeit sind (vgl. BVerfG NJW 1966, 1499; BVerfG NJW 1966, 1603; BVerfG NJW 2008, 1793, 1797; BGH NJW 2009, 2888 ff.).
  • BVerfG, 26.02.2008 - 1 BvR 1602/07

    Caroline von Monaco III

    Auszug aus LG Köln, 13.01.2010 - 28 O 578/09
    Es besteht der Grundsatz des freien Meinungsaustauschs nicht nur für Themen, die von besonderem Belang für die Öffentlichkeit sind (vgl. BVerfG NJW 1966, 1499; BVerfG NJW 1966, 1603; BVerfG NJW 2008, 1793, 1797; BGH NJW 2009, 2888 ff.).
  • BVerfG, 19.07.1966 - 2 BvF 1/65

    Parteienfinanzierung I

  • BGH, 09.12.2003 - VI ZR 373/02

    Luftbildaufnahmen ja, Wegbeschreibung nein

  • BGH, 09.03.1989 - I ZR 54/87

    Zulässigkeit eines Fotos von allgemein zugänglicher Stelle - Friesenhaus

  • BGH, 09.12.2003 - VI ZR 404/02

    Luftaufnahmen von Prominentenvillen

  • BGH, 27.04.1971 - VI ZR 171/69

    Rechtfertigung eines Unterlassungsbegehrens unter urheberrechtlichen …

  • VGH Bayern, 25.03.2015 - 5 B 14.2164

    Eine kommunale Wählervereinigung in der Rechtsform eines eingetragenen Vereins, …

    Rn. 22 Das unterscheidet den Fall auch von der Fallgestaltung des von der Klägerseite zitierten Urteils des LG Köln vom 13. Januar 2010 (Az. 28 O 578/09 - juris Rn. 28 bis 30), das sich mit einem Internetangebot befasste, das die Veröffentlichung eines Stadt-Bilderbuchs zum alleinigen Gegenstand hatte (also gerade einen publizistischen Hauptzweck; abgesehen davon, dass das LG Köln die Frage der Anwendbarkeit des Presseprivilegs in der Entscheidung letztlich offengelassen hat, weil die Interessen des klagenden Hauseigentümers nur marginal betroffen waren und durch die Abbildung der einzelnen Häuser nicht mehr Daten preisgegeben worden waren, als sie jedem Passanten ohnehin offenkundig waren).
  • LG Berlin, 13.09.2010 - 37 O 363/10

    Google Street View

    Rn. 10 Bei Aufnahmen der Antragstellerin oder deren Familie auf der Straße, noch dazu in der geschilderten Umgebung von Einzelhausbebauung, einem geringen Verkehrsaufkommen und wenig Passantenverkehr wäre allerdings anzunehmen, dass dann das BDSG in relevanter Weise betroffen ist (vgl. dazu etwa Spiecker genannt Döhmann, CR 2010, 311, 312 ff; LG Köln, Urt. v. 13.01.2010, MMR 2010, 278 zu "Bilderbuch-Köln" mit zustimmender Anmerkung von Greve und Schärdel; wohl eher verneinend jedenfalls bei Gebäuden wohl N. Forgo, MMR 2010, 217 und Prof. ... in dem für die Antragsgegnerin erstellten Gutachten).

    Ob das Medienprivileg des § 41 BDSG für die Antragsgegnerin eingreift, ist insoweit nicht zweifelsfrei (verneinend Spiecker genannt Döhmann, CR 2010, 311, 312 ff; offen gelassen aber eher dafür LG Köln für das dortige Angebot, Urt. v. 13.01.2010, MMR 2010, 278, 279).

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