Rechtsprechung
| LG Hildesheim, 21.04.2010 - 26 Qs 58/10 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- openjur.de
Keine eigene Prüfungs- und Verwerfungskompetenz von ermittlungsrichterlichen Beschlüssen durch Telekommunikationsunternehmen
- Entscheidungsdatenbank Niedersachsen
§ 99 StPO; § 100a StPO; § 100b StPO
Unterlassen der Durchführung einer ermittlungsrichterlichen Anordnung; Prüfungskompetenz und Verwerfungskompetenz hinsichtlich richterlicher Entscheidungen; Ausführungspflicht bzgl. einer angeordnete Maßnahme bei einfachgesetzlicher Rechtswidrigkeit - Owlit(Abodienst, Leitsatz frei)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Unterlassen der Durchführung einer ermittlungsrichterlichen Anordnung; Prüfungskompetenz und Verwerfungskompetenz hinsichtlich richterlicher Entscheidungen; Ausführungspflicht bzgl. einer angeordnete Maßnahme bei einfachgesetzlicher Rechtswidrigkeit
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
- juris (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- MMR 2010, 800
Wird zitiert von ... (2)
- LG Oldenburg, 25.09.2025 - 2 Qs 312/25 Die Beschwerdeführerinnen haben als verpflichtete Telekommunikationsdienstleister die richterlich angeordnete Maßnahme umzusetzen, sofern sie inhaltlich hinreichend bestimmt ist, keiner eigenen Rechtmäßigkeitskontrolle zu unterziehen, sondern diese schlicht unverzüglich auszuführen, jedenfalls die Ausführung nicht von der eigenen Rechtsauffassung abhängig zu machen (vgl. LG Hildesheim, Beschluss vom 21.04.2010 - 26 Qs 58/10 = wistra 2010, 414 ff.).
- LG Ingolstadt, 13.02.2018 - 2 Qs 4/18
Unzulässige Beschwerde wegen fehlender Beschwerdebefugnis
Keine Beschwerdebefugnis besteht hingegen, sofern es um die Anordnung selbst geht; eigene rechtliche Wertungen zur Zulässigkeit der Anordnung berühren den Rechtskreis der Beschwerdeführerin ebenfalls nicht (…vgl. Graf, in: BeckOK StPO, 28. Auflage, Stand 01.07.2017, § 99 Rn. 32; LG Hildesheim MMR 2010, 800, vgl. auch Zabeck, in: Karlsruher Kommentar zur StPO, 7. Auflage 2013, § 304 Rn. 28 und BGH MMR 1999, 99 zur parallel gelagerten Problematik der Beschwerdebefugnis von Telekommunikationsnetzbetreibern bei einer Maßnahme nach §§ 100 a, b StPO;… möglicherweise weiter gefasst Meyer-Goßner/Schmitt, StPO, 60. Auflage 2017, § 100 Rn. 17, allerdings ohne Begründung).
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