Rechtsprechung
| LG Heidelberg, 27.06.2012 - 1 S 54/11 |
Volltextveröffentlichungen (7)
- damm-legal.de (Kurzinformation und Volltext)
Pauschale Beanstandung einer Handy-Rechnung befreit nicht von Zahlungspflicht
- openjur.de
Telekommunikationsdienstleistungen: Anforderungen an eine Rechnungsbeanstandung durch den Mobilfunknutzer
- rabüro.de
Zur Darlegungslast des Telefonkunden wegen Beanstandung einer Telefonrechnung
- ra.de
- beck.de
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Erklärung der Kündigung eines Mobilfunkvertrages in einer e-mail zum "nächstmöglichen Termin" als ordentliche Kündigung; Schlüssige Begründung als Voraussetzung der Rechnungsbeanstandung nach § 45 i Abs. 1 TKG
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (7)
- ferner-alsdorf.de (Kurzinformation)
Zu hohe Handyrechnung: Gegenwehr ist möglich, aber nicht ins Blaue hinein!
- lto.de (Kurzinformation)
Zu Mobilfunkrechnungen - Pauschale Beanstandungen genügen nicht
- onlineurteile.de (Kurzmitteilung)
"Handy-Rechnung ist zu hoch" - Beanstandungen der Rechnung vom Mobilfunkanbieter sind genauer zu begründen
- Wolters Kluwer (Kurzinformation)
Rechnungsbeanstandung nach dem Telekommunikationsgesetz erfordert schlüssige Begründung
- dr-bahr.com (Kurzinformation)
Pauschale Einwendungen gegen Telefon-Rechnung unerheblich
- kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)
Kunde muss Gründe für Beanstandungen der Mobilfunkrechnung schlüssig begründen können - Pauschale, unsubstantiierte und abstrakte Beanstandungen der Rechnung nicht ausreichend
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
Besprechungen u.ä.
- loebisch.com (Entscheidungsbesprechung)
Telefonrechnung: Begründung bei Beanstandung durch den Kunden
Verfahrensgang
- AG Heidelberg, 30.09.2011 - 27 C 78/11
- LG Heidelberg, 27.06.2012 - 1 S 54/11
Papierfundstellen
- MMR 2012, 669
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (1)
- BGH, 24.06.2004 - III ZR 104/03
Klausel in Allgemeinen Geschäftsbedingungen eines Anbieters von …
Auszug aus LG Heidelberg, 27.06.2012 - 1 S 54/11
Der BGH hat 2004 zu der Frage, ob bereits die Nichtbezahlung einer Rechnung als Beanstandung genüge, ausgeführt: "Erforderlich ist einen Erklärung, der wenigstens andeutungsweise zu entnehmen ist, dass der Kunde Beanstandungen spezifisch im Hinblick auf die Verbindungspreise geltend macht" (BGH, NJW 2004, 3183, 3185).
- LG Bonn, 12.03.2014 - 5 S 180/13
Nachweispflichten in Rechnung gestellter Internetverbindungen
Rn. 9 Dabei kann dahinstehen, ob an eine Monierung im Sinne des § 45i Abs. 1 S. 1 TKG bestimmte Anforderungen hinsichtlich der Substantiierung zu stellen sind (so LG Heidelberg, MMR 2012, 669 (670) in ausdrücklicher Abgrenzung zu BGH, NJW 2004, 3183 (3185)).
Bitte loggen Sie sich ein, um diese Funktion zu nutzen. Falls Sie noch kein Benutzerkonto haben, können Sie sich in weniger als einer Minute eines kostenlos anlegen "Registrieren".