Rechtsprechung
| AG Hamburg, 30.08.2012 - 35a C 332/11 |
Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- AG Hamburg, 30.08.2012 - 35a C 332/11
- LG Hamburg, 12.07.2013 - 332 S 76/12
- BGH, 19.12.2014 - V ZR 324/13
Papierfundstellen
- MMR 2012, 836
Wird zitiert von ... (4)
- BGH, 19.12.2014 - V ZR 324/13
Eigentumsverletzung: Verwertung von Fotografien gemeinfreier Gemälde
Das Amtsgericht (dessen Urteil in MMR 2012, 836 veröffentlicht ist) hat die Klage abgewiesen und der Widerklage stattgegeben. - AG Mettmann, 16.06.2015 - 25 C 384/14
Grabstein-Abbildung im Internet und postmortales Persönlichkeitsrecht
Ein ausschließliches Recht, Abbilder herzustellen und zu verwerten, wie es den Inhabern von Urheber- und Immaterialgüterrechten zusteht, steht dem Sacheigentümer grundsätzlich nicht zu (vgl. AG Hamburg, Urteil vom 30. August 2012, 35a C 332/11, MMR 2012, 836 ff.).Diese Rechtsprechung ist auf bewegliche Sachen wie den streitgegenständlichen Grabstein nicht übertragbar (vgl. AG Hamburg, Urteil vom 30. August 2012, 35a C 332/11, MMR 2012, 836 ff.).
- LG Hamburg, 12.07.2013 - 332 S 76/12
Unerlaubte Handlung: Grundsätze an die Darlegungs- und Beweispflicht zur …
Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Amtsgerichts Hamburg vom 30.08.2012, Az. 35a C 332/11, wird zurückgewiesen.Rn. 3 unter Abänderung des am 30. August 2012 verkündeten Urteils des Amtsgerichts Hamburg, Az.: 35a C 332/11, wird die Beklagte verurteilt, an die Klägerin EUR 1.580,00 nebst 8 Prozentpunkten Zinsen über dem Basiszinssatz seit dem 11. August 2011 zu zahlen und die Widerklage wird abgewiesen.
- LG Trier, 17.07.2013 - 1 S 99/13
Handy, fremdes - Nutzung - Kosten, hohe
In diesen Fällen und in demjenigen, der der Entscheidung des OLG Schleswig, 15.9.2011 - 16 U 140/10, {Korr|MMR 2012, 836ff.|MMR 2011, 836 ff.}} zu Grunde lag, hatte das jeweilige Telekommunikationsunternehmen nicht nur die verwendete Hardware vermittelt, sondern teilweise auch diejenigen Programm-Dienste, die besondere Kosten verursacht haben.
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