Rechtsprechung
| OLG Rostock, 31.08.2020 - 2 U 5/19 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
- Justiz Mecklenburg-Vorpommern
§ 8 Abs 3 Nr 2 UWG, § 8 Abs 4 UWG
Rechtsmissbrauch eines Wettbewerbsverbands aufgrund der Verschonung der eigenen Mitglieder - rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- rechtsportal.de
Unzulässigkeit einer Unterlassungsklage; Fehlende Aktivlegitimation eines Abmahnvereins; Unzureichender Vortrag die Mitglieder eines Vereins betreffend
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- shopbetreiber-blog.de (Kurzinformation)
IDO handelt rechtsmissbräuchlich
- anwalt.de (Kurzinformation)
IDO Verband handelt rechtsmissbräuchlich - jetzt auch OLG Rostock!
Sonstiges
- anwalt.de (Äußerung von Verfahrensbeteiligten)
Internetrecht-Rostock gewinnt gegen den IDO: Rechtsmissbrauch!
Verfahrensgang
- LG Rostock, 25.04.2019 - 5a HKO 112/18
- OLG Rostock, 20.05.2020 - 2 U 5/19
- OLG Rostock, 31.08.2020 - 2 U 5/19
Papierfundstellen
- MMR 2021, 508
Wird zitiert von ... (2)
- OLG Rostock, 17.11.2020 - 2 U 16/19
Rechtsmissbrauch wegen systematischer "Verschonung" eigener Mitglieder von der …
Rn. 4 a) Anders als in dem kürzlich abgeschlossenen Berufungsverfahren 2 U 5/19 - vergleiche den dortigen Beschluss vom 20.05.2020 bzw. 31.08.2020, mit dem der Senat bezüglich des dortigen wie hiesigen Klägers Rechtsmissbrauch bejaht hat - hat der Kläger vorliegend zwar die Abmahnung (K 18) ohne Einschaltung eines Rechtsanwalts selbst vorgenommen.Rn. 5 Es ergibt sich aber nach Aktenlage insgesamt - ebenso wie in dem Verfahren 2 U 5/19 - das Bild, dass der Kläger eigene Mitglieder gezielt von seiner Abmahntätigkeit ausspart.
Rn. 8 Auch in dem Senatsverfahren 2 U 5/19 hatte der dortige wie hiesige Kläger, worauf es vorliegend allerdings nicht tragend ankommt, in einer Mehrzahl von - dort wenigstens neun - Fällen keine Maßnahmen gegenüber eigenen Mitgliedern ergriffen, die in einer dem dortigen Beklagten vergleichbaren Art gegen Wettbewerbsgrundsätze verstoßen hatten.
- OLG Brandenburg, 19.07.2022 - 6 U 41/21
Zahlungsanspruch aus einer Vertragsstrafe; Verstoß gegen eine …
Insofern unterscheidet sich der Streitfall von den Fallgestaltungen, die etwa den von der Beklagten in Bezug genommenen Entscheidungen des Oberlandesgerichtes Rostock (Beschluss vom 17.11.2020 - 2 U 16/19 - NJ 2021, 74, Anlage B24, Blatt 209 ff. d.A., sowie Beschlüsse vom 20.05.2020 und 31.08.2020 - 2 U 5/19 - GRUR-RS 2020, 33554, MMR 2021, 508, Anlage K25 u. B26, Blatt 216 ff. d.A.) und des Landgerichts Bielefeld (Urteil vom 26.01.2021 - 15 O 26/19 - Anlage B26, Blatt 424 ff. d.A.) zu Grunde lagen.
Bitte loggen Sie sich ein, um diese Funktion zu nutzen. Falls Sie noch kein Benutzerkonto haben, können Sie sich in weniger als einer Minute eines kostenlos anlegen "Registrieren".