Rechtsprechung
| BSG, 07.01.1998 - B 6 RKa 84/95 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Wolters Kluwer
Bestimmung des Gegenstandswertes nach billigem Ermessen - Prozess um eine Genehmigung der Anstellung in einer vertragsärztlichen Praxis
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BRAGO § 116 Abs. 2, § 8 Abs. 2 S. 2; GKG § 13
Rechtsstreit über Anstellung eines Arztes, Gegenstandswertfestsetzung - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- SG Detmold, 28.06.1995 - S 11 Ka 2/94
- BSG, 19.06.1996 - 6 RKa 84/95
- BSG, 07.01.1998 - B 6 RKa 84/95
Papierfundstellen
- MedR 1998, 186
Wird zitiert von ... (9) Zitiert selbst (2)
- BSG, 14.11.1977 - 6 BKa 7/76
Kassenarztrecht - Gebühren der Rechtsanwälte - Nichtzulassungsbeschwerde - …
Auszug aus BSG, 07.01.1998 - B 6 RKa 84/95
In Anlehnung an § 13 des Gerichtskostengesetzes ist dabei auf die sich aus dem Antrag des Rechtsmittelführers für ihn ergebende Bedeutung der Sache, in der Regel also auf sein wirtschaftliches Interesse an der erstrebten Entscheidung des Revisionsgerichts und deren Auswirkungen, abzustellen (vgl dazu BSG SozR 1930 § 8 Nr. 2). - LSG Baden-Württemberg, 21.03.1996 - L 5 Ka 540/96
Gegenstandswert; Arztanstellung; Genehmigung; Arzt
Auszug aus BSG, 07.01.1998 - B 6 RKa 84/95
Der Senat hält daher die Annahme eines Zeitraums von zwei Jahren für angemessen (ebenso LSG Baden-Württemberg, MedR 1996, 379).
- BSG, 17.03.2021 - B 6 KA 2/20 R
Vertragsärztliche Versorgung - Bedarfsplanung der spezialisierten fachärztlichen …
Soweit der Senat dabei in der Vergangenheit bei einem Rechtsstreit über die Anstellung eines Arztes auch das für den angestellten Arzt zu zahlende Gehalt in Abzug gebracht hat (BSG Beschluss vom 7.1.1998 - 6 RKa 84/95 - MedR 1998, 186 = juris RdNr 2; vgl auch BSG Beschluss vom 27.11.2006 - B 6 KA 38/06 B - MedR 2007, 202 = juris RdNr 2), hält er hieran nicht mehr fest. - BSG, 12.10.2005 - B 6 KA 47/04 B
Festsetzung des Streitwerts in vertragsärztlichen Zulassungsangelegenheiten
Dabei ist in Anlehnung an § 42 Abs. 3 GKG - falls es nicht konkrete Gesichtspunkte für die Zugrundelegung eines kürzeren Zeitraums gibt - pauschal ein Drei-Jahres-Zeitraum zu Grunde zu legen (…Beschlüsse vom 1. September 2005 aaO …und vom 26. September 2005 - B 6 KA 69/04 B - abweichend früher: Fünf-Jahres-Zeitraum, vgl zB BSG SozR 1930 § 8 Nr. 2 S 3 f; BSG MedR 1998, 186).Ist eine Arztgruppe betroffen, für die keine Daten vorliegen, so kann es in Betracht kommen, entweder auf die durchschnittliche Kostenquote aller Arztgruppen oder auf einen pauschal gegriffenen Kostensatz von zB 50 % abzustellen (zu letzterem s den Hinweis auf die frühere Rspr in BSG, MedR 1998, 186, 187; zur durchschnittlichen Kostenquote s BSG, Beschluss vom 11. Dezember 1998 - 6 RKa 52/97 - juris).
- BSG, 16.07.2008 - B 6 KA 38/07 R
Regelungen über erweiterte Honorarverteilung in Hessen - Vorlage an das …
Vergleichbare Erwägungen haben den Senat Ende der 90iger Jahre veranlasst, im Rahmen der Festsetzung von Gegenstands- und Streitwerten nicht mehr - wie Jahrzehnte zuvor - schematisch einen Praxiskostensatz von 50 % der Einnahmen anzusetzen, sondern nach Arztgruppen zu differenzieren (BSG MedR 1998, 186; Wenner/Bernard, NZS 2001, 57, 59).
- BSG, 16.07.2008 - B 6 KA 39/07 R
Kürzung der Altersversorgung ehemaliger Vertragsärzte in Hessen ist rechtmäßig
Vergleichbare Erwägungen haben den Senat Ende der 90iger Jahre veranlasst, im Rahmen der Festsetzung von Gegenstands- und Streitwerten nicht mehr - wie Jahrzehnte zuvor - schematisch einen Praxiskostensatz von 50 % der Einnahmen anzusetzen, sondern nach Arztgruppen zu differenzieren (BSG MedR 1998, 186; Wenner/Bernard, NZS 2001, 57, 59). - BSG, 27.11.2006 - B 6 KA 38/06 B
Festsetzung des Streitwertes im sozialgerichtlichen Verfahren, Rechtsstreit über …
An dem im Beschluss vom 7. Januar 1998 (MedR 1998, 186) aufgestellten Grundsatz, im Streit um die Genehmigung zur Anstellung eines Assistenten sei pauschal ein Zeitraum von zwei Jahren heranzuziehen (damals noch auf der Basis eines in Zulassungssachen regelmäßig anzusetzenden Fünf-Jahres-Zeitraums), hält der Senat nicht mehr fest.Von den auf diese Weise zu ermittelnden potenziellen Einnahmen, die der Kläger und das Sozialgericht auf 88.247 EUR pro Jahr bezifferten (wobei es sich tatsächlich um die von der bereits genehmigten Halbtags-Vorbereitungsassistentin C. im Jahr 2004 zusätzlich erwirtschafteten Einnahmen aus vertragszahnärztlicher Tätigkeit handeln dürfte), sind zunächst die durchschnittlichen Praxiskosten und sodann das für die Assistentin zu zahlende Gehalt in Abzug zu bringen (vgl BSG MedR 1998, 186 f).
- BSG, 17.06.2003 - B 6 KA 33/02 B
Bemessung des wirtschaftlichen Interesses bei vertragsärztlichen Zulassungssachen
Die Bedeutung der Sache für den Kläger ergibt sich dabei in der Regel aus seinem wirtschaftlichen Interesse an der erstrebten Entscheidung und ihren Auswirkungen (…vgl BSG SozR 1930 § 8 Nr. 2 S 2 f;… SozR 3-1930 § 8 Nr. 1 S 2 und Nr. 2 S 8; MedR 1998, 186).Für den Umsatz wird der durchschnittliche Umsatz der Fachgruppe zu Grunde gelegt, der Praxiskostenanteil wird pauschal nach dem durchschnittlichen Anteil in der Fachgruppe bemessen, und der sich so ergebende Überschuss wird - falls es nicht Gesichtspunkte für die Zugrundelegung eines kürzeren Zeitraums gibt - pauschal auf einen 5-Jahres-Zeitraum hochgerechnet (…vgl BSG SozR 1930 § 8 Nr. 2 S 3 f; MedR 1998, 186; Wenner/Bernard, NZS 2001, 57, 58 f).
- BSG, 28.01.2000 - B 6 KA 22/99 R
Gegenstandswert - Erstzulassung zur vertragsärztlichen Versorgung als praktischer …
Nach der Praxis des Senats ist in vertragsärztlichen Zulassungsverfahren der Gegenstandswert in der Regel in Höhe der Einnahmen anzusetzen, die der Arzt im Falle der Zulassung innerhalb der nächsten fünf Jahre hätte erzielen können (vgl nur Beschluß vom 7. Februar 1984, MedR 1986, 85; Beschluß vom 11. Dezember 1998 - 6 RKa 52/97 -), wobei die erzielbaren Einkünfte wegen der in den einzelnen Arztgruppen stark differierenden Kosten um die durchschnittlichen Praxiskosten in der jeweiligen Arztgruppe zu vermindern sind (Senatsbeschluß vom 7. Januar 1998, MedR 1998, 186). - BSG, 11.12.1998 - B 6 RKa 52/97
Ermittlung des Gegenstandswertes im vertragsärztlichen Zulassungsverfahren
Nach der Praxis des Senats ist in vertragsärztlichen Zulassungsverfahren der Gegenstandswert in der Regel in Höhe der Einnahmen anzusetzen, die der Arzt im Falle der Zulassung innerhalb der nächsten fünf Jahre hätte erzielen können (vgl nur Beschluß vom 7. Februar 1984, MedR 1986, 85), wobei die erzielbaren Einkünfte wegen der in den einzelnen Arztgruppen stark differierenden Kosten um die durchschnittlichen Praxiskosten in der jeweiligen Arztgruppe zu vermindern sind (Senatsbeschluß vom 7. Januar 1998, MedR 1998, 186). - LSG Nordrhein-Westfalen, 22.12.1998 - L 11 B 49/98 Die dem Beschluss des Bundessozialgericht vom 07.01.1998 - 6 RKa 84/95 - MedR 1998, 186 ff [BSG 07.01.1998 - B 6 RKa 84/95] zugrundeliegende Fallgestaltung ist nicht vergleichbar, denn dort ging es um die Festsetzung des Gegenstandswertes des Hauptsacheverfahrens auf Genehmigung der Anstellung eines sogenannten Dauerassistenten.
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