Rechtsprechung
| OLG Koblenz, 11.10.2000 - 1 U 1139/99 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Judicialis
SVG § 91 a Abs. 1; ; SVG § 91 a; ; SVG § 81 Abs. 1; ; ZPO § 543 Abs. 1; ; ZPO § 97 Abs. 1; ; ZPO § 708 Nr. 10; ; ZPO § 713; ; BGB § 839; ; BGB § 847; ; GG Art. 34; ; SG § 17 Abs. 4 Satz 1
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Amtshaftung bei truppenärztlicher Versorgung - Einschränkungen - Sportunfall im Freizeitbereich
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Amtshaftung; Arztfehler; Soldatenversorgung; Wehrdienst; Sportunfall im Freizeitbereich; Schmerzensgeld
Verfahrensgang
- LG Koblenz, 16.06.1999 - 15 O 20/99
- OLG Koblenz, 11.10.2000 - 1 U 1139/99
Papierfundstellen
- MedR 2001, 422
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (3)
- BGH, 12.11.1992 - III ZR 19/92
Beschränkung von Amtshaftungsansprüchen bei Gesundheitsschäden nach …
Auszug aus OLG Koblenz, 11.10.2000 - 1 U 1139/99
Die Behandlung des Klägers im Bundeswehrzentralkrankenhaus der Beklagten war zwar Wahrnehmung einer hoheitlichen Aufgabe und erfolgte damit in Ausübung eines öffentlichen Amtes im Sinne des Art. 34 GG (BGHZ 120, 176 ff., 178;… BGH NJW 1996, S. 2431 f.).Es ist einhellige Auffassung, dass ein schädigendes Ereignis, das zu einer Wehrdienstbeschädigung führt, auch ein mißlungener ärztlicher Heilangriff oder ein sonstiger ärztlicher Behandlungsfehler bei der ärztlichen Betreuung im Rahmen des Wehrdienstverhältnisses - wie vom Kläger behauptet - sein kann (BGHZ 120, 176 ff., 179).
Maßgeblich ist vielmehr, dass eine "innere Beziehung" zwischen der Behandlungsmaßnahme im Krankenhaus der Beklagten (Bundeswehrzentralkrankenhaus) und dem soldatischen Sozialbereich im vorstehend dargelegten Sinn bestanden hat (vgl. BGHZ 120, 176 ff., 179 f., BGH, VersR 1996 S. 976).
- BGH, 29.02.1996 - III ZR 238/94
Amtspflichten bei ärztlicher Behandlung eines Soldaten
Auszug aus OLG Koblenz, 11.10.2000 - 1 U 1139/99
Die Behandlung des Klägers im Bundeswehrzentralkrankenhaus der Beklagten war zwar Wahrnehmung einer hoheitlichen Aufgabe und erfolgte damit in Ausübung eines öffentlichen Amtes im Sinne des Art. 34 GG (BGHZ 120, 176 ff., 178; BGH NJW 1996, S. 2431 f.).Maßgeblich ist vielmehr, dass eine "innere Beziehung" zwischen der Behandlungsmaßnahme im Krankenhaus der Beklagten (Bundeswehrzentralkrankenhaus) und dem soldatischen Sozialbereich im vorstehend dargelegten Sinn bestanden hat (vgl. BGHZ 120, 176 ff., 179 f., BGH, VersR 1996 S. 976).
- BSG, 24.03.1987 - 4b RV 13/86
Unfall in Ausübung des Wehrdienstes
Auszug aus OLG Koblenz, 11.10.2000 - 1 U 1139/99
Ein Ausnahmefall, der die haftungseinschränkende Vorschrift des § 91 a SVG zurücktreten lassen könnte, liegt im vorliegenden Fall ersichtlich nicht vor (…zu einer derartigen besonderen Fallkonstellation vgl. BSG;…">81%20Nr.%2027#0 | " style="color:red" title="');">SozR 3200 SVG § 81 Nr. 27 - Urteil des BSG vom 24. März 1987 - 4b RV 13/86).
- OLG Koblenz, 11.08.2006 - 5 W 480/06
Zulässigkeit eines selbständigen Beweisverfahrens wegen einer …
Die Behandlung des Klägers im ...krankenhaus der Beklagten und in deren Auftrag war Wahrnehmung einer hoheitlichen Aufgabe und erfolgte damit in Ausübung eines öffentlichen Amtes im Sinne des Art. 34 GG (vgl. BGH NJW 1996, 2431 ; OLG Koblenz, 1. ZS, MedR 2001, 422).
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