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Rechtsprechung
   LBerG Heilberufe Bayern, 27.11.2002 - LBG-Ä 8/02, LBG-Ä 8/2002   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2002,68172
LBerG Heilberufe Bayern, 27.11.2002 - LBG-Ä 8/02, LBG-Ä 8/2002 (https://dejure.org/2002,68172)
LBerG Heilberufe Bayern, Entscheidung vom 27.11.2002 - LBG-Ä 8/02, LBG-Ä 8/2002 (https://dejure.org/2002,68172)
LBerG Heilberufe Bayern, Entscheidung vom 27. November 2002 - LBG-Ä 8/02, LBG-Ä 8/2002 (https://dejure.org/2002,68172)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Judicialis

    Berufsordnung für die Ärzte Bayerns Art. 27 Abs. 1 Satz 3; ; Berufsordnung für die Ärzte Bayerns Art. 27 Abs. 1 Satz 4

  • bzaek.de

    Verwendung der Internet-Domain "orthopaede.de"

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Zulässige Internet-Domain-Bezeichnung - orthopaede.de

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • online-und-recht.de (Kurzinformation)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Ärztliches Werberecht; Verwendung der Internet-Domain "orthopaede.de" durch einen Orthopäden; Zulässigkeit der Darstellung des eigenen Leistungsangebots des Arztes im Internet; Irreführende Werbung durch unlauteres Verhalten

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2003, 249
  • MedR 2003, 477
 
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Wird zitiert von ...Zitiert selbst (13)

  • BVerfG, 21.04.1993 - 1 BvR 166/89

    Verfassungsrechtliche Prüfung des Werbeverbots für Ärzte

    Auszug aus LBerG Heilberufe Bayern, 27.11.2002 - LBG-Ä 8/02
    a) Für interessengerechte und sachangemessene Informationen, die keinen Irrtum erregen, muss im rechtlichen und geschäftlichen Verkehr Raum bleiben (BVerfG MedR 1993, 348).

    Für interessengerechte und sachangemessene Informationen, die keinen Irrtum erregen, muss - wie bereits dargelegt - im rechtlichen und geschäftlichen verkehr Raum bleiben (BVerfG MedR 1993, 348; NJW 2002, 1864/1865;… vgl. auch Bahner aaO S. 99 ff.).

  • BGH, 17.05.2001 - I ZR 216/99

    Mitwohnzentrale.de

    Auszug aus LBerG Heilberufe Bayern, 27.11.2002 - LBG-Ä 8/02
    Jedoch ist diese - mehr theoretische - Möglichkeit rechtlich nicht relevant, weil der Verkehr etwa bei "rechtsanwaelte" (vgl. LG München I NJW 2001, 2100) von vornherein erkennt, dass die gefundene Homepage eines Anbieters nicht das gesamte Angebot repräsentiert (BGH WRP 2001, 1286/1288).
  • LG München I, 16.11.2000 - 7 O 5570/00

    Www.rechtsanwaelte.de

    Auszug aus LBerG Heilberufe Bayern, 27.11.2002 - LBG-Ä 8/02
    Jedoch ist diese - mehr theoretische - Möglichkeit rechtlich nicht relevant, weil der Verkehr etwa bei "rechtsanwaelte" (vgl. LG München I NJW 2001, 2100) von vornherein erkennt, dass die gefundene Homepage eines Anbieters nicht das gesamte Angebot repräsentiert (BGH WRP 2001, 1286/1288).
  • OLG München, 19.04.2001 - 29 U 5725/00

    Beschreibender Begriff als Second-level-domain - Behinderung der Mitbewerber - …

    Auszug aus LBerG Heilberufe Bayern, 27.11.2002 - LBG-Ä 8/02
    Ebenso wie die Rechtsprechung eine Alleinstellungsbehauptung für die Domain-Namen "rechtsanwaelte.de" oder "autovermietung.com" (OLG München Urteil vom 19.4.2001 - 29 U 5725/00) verneint hat, erwarten Internet-Benutzer, die den Begriff "orthopaede" zusammen mit einer Top-Level-Domain für eine Suche im Internet verwenden, nicht unter dieser Domain eine Homepage mit einem vollständigen bzw. einem repräsentativen Überblick von in diesem Bereich tätigen Ärzten zu finden.
  • BVerfG, 14.07.1987 - 1 BvR 362/79

    Verfassungswidrigkeit der Richtlinien des anwaltlichen Standesrechts

    Auszug aus LBerG Heilberufe Bayern, 27.11.2002 - LBG-Ä 8/02
    Berufsausübungsregelungen, um die es hier geht, sind dann unbedenklich, wenn sie durch vernünftige Gründe des Gemeinwohls gerechtfertigt sind, die gewählten Mittel zur Erreichung des verfolgten Zwecks geeignet und erforderlich sind und die durch sie bewirkte Beschränkung dem Betroffenen zumutbar ist (vgl. BVerfGE 68, 193/218; 76, 196/207 = NJW 1988, 194; je m. w. N.).
  • BVerfG, 31.10.1984 - 1 BvR 35/82

    Zahntechniker-Innungen

    Auszug aus LBerG Heilberufe Bayern, 27.11.2002 - LBG-Ä 8/02
    Berufsausübungsregelungen, um die es hier geht, sind dann unbedenklich, wenn sie durch vernünftige Gründe des Gemeinwohls gerechtfertigt sind, die gewählten Mittel zur Erreichung des verfolgten Zwecks geeignet und erforderlich sind und die durch sie bewirkte Beschränkung dem Betroffenen zumutbar ist (vgl. BVerfGE 68, 193/218; 76, 196/207 = NJW 1988, 194; je m. w. N.).
  • BGH, 15.12.1953 - 5 StR 294/53

    Mitteilungspflicht eines Kriminalpolizeibeamten bei außerdienstlicher Kenntnis …

    Auszug aus LBerG Heilberufe Bayern, 27.11.2002 - LBG-Ä 8/02
    Im Eröffnungsbeschluss heißt es dazu wörtlich- "Da der Beschuldigte bereits aufgrund früherer Veröffentlichungen in der vom ... sowie in der Zeitung vom ... auf das Verbotene seines Handelns hingewiesen worden sei, habe er im vorliegenden Fall auch schuldhaft gehandelt." In der höchstrichterlichen Rechtsprechung ist anerkannt, dass zur Auslegung des Anklagesatzes (hier: des Sachverhalts der Antragsschrift) auch auf das wesentliche Ergebnis der Ermittlungen (hier: die Begründung des Antrags) ergänzend zurückgegriffen werden darf, wenn andernfalls der Umfang der Rechtskraft eines entsprechenden Urteils unklar bliebe (BGHSt 5, 225/227;… BGH GA 1980, 108/109).
  • BVerfG, 11.02.1992 - 1 BvR 1531/90

    Ärztliches Werbeverbot

    Auszug aus LBerG Heilberufe Bayern, 27.11.2002 - LBG-Ä 8/02
    Die Presse darf im Rahmen ihrer Berichterstattung sogar Aussagen über einen Arzt machen, die diesem unter Umständen aus Gründen standesrechtlicher Werbebeschränkungen untersagt wären (BVerfG NJW 1992, 2341).
  • BVerfG, 18.02.2002 - 1 BvR 1644/01

    Werberecht - diesmal für Tierärzte

    Auszug aus LBerG Heilberufe Bayern, 27.11.2002 - LBG-Ä 8/02
    Berufswidrig ist insbesondere eine anpreisende, irreführende oder vergleichende Werbung (§ 27 Abs. 1 Satz 4 BO), aber auch eine Werbung, die keine interessengerechte und sachangemessene Information darstellt (BVerfG MedR 2002, 409 m. w. N.).
  • BGH, 08.06.2000 - I ZR 269/97

    Dentalästhetika

    Auszug aus LBerG Heilberufe Bayern, 27.11.2002 - LBG-Ä 8/02
    Ausdrücklich hat BGH NJW 2001, 1791/1793 klargestellt, dass dem Arzt über das Internet die Darstellung des eigenen Leistungsangebots offen steht, die - wenn sich die Darstellung im sachlich-angemessenen Rahmen hält - grundsätzlich mit dem ärztlichen Berufsbild zu vereinbaren ist.
  • BVerfG, 18.10.2001 - 1 BvR 881/00

    "Zahnarztsuchservice" nicht standeswidrig

  • OLG München, 23.09.1999 - 29 U 4357/99

    Verwechselungsgefahr zweier Internet-Domains; Schutz einer bekannten …

  • BVerfG, 15.12.1993 - 1 BvR 410/88

    Verfassungsrechtliche Prüfung des Werbeverbots für Ärzte

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