Rechtsprechung
| BPatG, 30.10.2008 - 21 W (pat) 20/06 |
Volltextveröffentlichungen (6)
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PatG § 59 Abs. 1
- Bundespatentgericht
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Kurzfassungen/Presse
- ipweblog.de (Kurzinformation)
Papierfundstellen
- GRUR 2009, 609
- Mitt. 2009, 77
Wird zitiert von ... (5) Zitiert selbst (6)
- BGH, 29.01.2001 - II ZR 331/00
Gesellschaft bürgerlichen Rechts ist rechtsfähig und parteifähig
Auszug aus BPatG, 30.10.2008 - 21 W (pat) 20/06
Entgegen der Auffassung der Beschwerdeführerin kann der Inhalt des Einspruchsschriftsatzes auch nicht so ausgelegt werden, dass die -nach der Rechtsprechung des BGH (MarkenR 2001, 129 ff. = NJW 2001, 1056 ff.) als nach außen tätige Gesellschaft des bürgerlichen Rechts parteiund prozessfähige -Anwaltskanzlei überhaupt, geschweige dann eindeutig, als Einsprechende identifiziert werden könnte, gegebenenfalls vertreten durch den Beschwerdegegner. - BGH, 07.11.1989 - X ZB 24/88
Rechtsfolgen mangelnder Bezeichnung des Einspruchsführers gegen ein Patent
Auszug aus BPatG, 30.10.2008 - 21 W (pat) 20/06
Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes ist ein Einspruch gegen ein Patent unzulässig, wenn auch bei verständiger Würdigung der Einspruchsschrift und der übrigen dem Patentamt innerhalb der Einspruchsfrist vorliegenden Unterlagen Zweifel an der Person des Einsprechenden bestehen bleiben (BGH GRUR 1990, 108 ff. -Messkopf). - BGH, 09.07.1985 - VI ZB 8/85
Berufung - Schriftform - Berufungsschrift
Auszug aus BPatG, 30.10.2008 - 21 W (pat) 20/06
Diese Angabe muss nicht in der Rechtsmittelschrift enthalten sein; es genügt, wenn sie sich aus anderen, dem Gericht vorliegenden Unterlagen innerhalb der Rechtsmittelfrist eindeutig entnehmen lässt (vgl. BGH NJW 1985, 2650 m. w. N.).
- BGH, 21.12.1989 - X ZB 7/89
Einlegung einer Rechtsbeschwerde durch eine von einem Vertreter ohne …
Auszug aus BPatG, 30.10.2008 - 21 W (pat) 20/06
Dabei kommt es darauf an, welcher Sinn der Erklärung aus der Sicht des Empfänger beizulegen ist (BGH GRUR 1990, 348 ff. -Gefäßimplantat). - BGH, 23.06.1988 - X ZB 27/87
Unzulässigkeit des Einspruchs in Patentverfahren bei Unklarheit über die Person …
Auszug aus BPatG, 30.10.2008 - 21 W (pat) 20/06
Diese Grundsätze gelten gleichermaßen für das Rechtsmittel der Beschwerde nach dem Patentgesetz (vgl. BGH GRUR 1977, 508 -Abfangeinrichtung) wie für das diesem vorgeschaltete patentamtliche Einspruchsverfahren (vgl. BGH GRUR 1988, 809 -Geschoß). - BGH, 12.10.1976 - X ZB 18/74
Patentanmeldung für eine Abfangeinrichtung für den Schubkolben eines …
Auszug aus BPatG, 30.10.2008 - 21 W (pat) 20/06
Diese Grundsätze gelten gleichermaßen für das Rechtsmittel der Beschwerde nach dem Patentgesetz (vgl. BGH GRUR 1977, 508 -Abfangeinrichtung) wie für das diesem vorgeschaltete patentamtliche Einspruchsverfahren (vgl. BGH GRUR 1988, 809 -Geschoß).
- BPatG, 15.11.2023 - 20 W (pat) 8/23
Beschwerdesache - Zurückweisung der Beschwerde - zum Einspruch eines …
Soweit die Patentabteilung zur Begründung ihrer Argumentation ferner auf den Beschluss des Bundespatentgerichts vom 30.10.2008 (21 W (pat) 20/06) abgestellt habe, wichen die Sachverhalte in dem dortigen und in dem vorliegenden Fall in wesentlichen Punkten voneinander ab.Selbst aus dem Fehlen eines Vertreterzusatzes kann nicht mit der insoweit erforderlichen Eindeutigkeit auf den Anwalt als Einsprechenden geschlossen werden, weil sich seine Vertreterposition generell aus seiner Stellung als Organ der Rechtspflege ergibt, aus der heraus er normalerweise für Dritte tätig wird (BPatG, Beschluss vom 30.10.2008 - 21 W (pat) 20/06, GRUR 2009, 609, 611 - Patentanwalt als Einsprechender;… Benkard a.a.O., § 59 Rn. 30).
- BPatG, 07.06.2011 - 33 W (pat) 101/09
Markenbeschwerdeverfahren - Löschungsverfahren - "Micropayment" - Anlagen eines …
Hierin unterscheide sich der Sachverhalt von dem Fall, der dem von der Markeninhaberin angeführten Beschluss des Bundespatentgerichts (21. Sen.) vom 30. Oktober 2008 (21 W (pat) 20/06) zugrunde liege.Insbesondere sei die darin genannte Entscheidung des Bundespatentgerichts vom 30. Oktober 2008 (21 W (pat) 20/06) nicht von ihm, sondern zuvor von der Markeninhaberin in das Verfahren eingeführt worden.
- BPatG, 27.07.2011 - 33 W (pat) 101/09
Löschungsantrag der Eintragung der Marke "Micropayment"; Verständlichkeit der …
Hierin unterscheide sich der Sachverhalt von dem Fall, der dem von der Markeninhaberin angeführten Beschluss des Bundespatentgerichts (21. Sen.) vom 30. Oktober 2008 (21 W (pat) 20/06) zugrunde liege.Insbesondere sei die darin genannte Entscheidung des Bundespatentgerichts vom 30. Oktober 2008 (21 W (pat) 20/06) nicht von ihm, sondern zuvor von der Markeninhaberin in das Verfahren eingeführt worden.
- BPatG, 13.04.2010 - 8 W (pat) 325/06
Patenteinspruchsverfahren - "Verfahren zur Sanierung von PVC Bauteilen, …
Hierzu hat er auf Schulte PatG, 8. Auflage, § 59 Randnummer 85 sowie auf eine Entscheidung des 21. Senates des Bundespatentgerichts (GRUR 2009, S. 609 - 612) verwiesen.Mithin bestehen, anders als in der vom Patentinhaber herangezogenen Entscheidung des 21. Senats des Bundespatentgerichts (GRUR 2009, 609) vorliegend keine Zweifel an der Identität der Einsprechenden, welche sich innerhalb der Einspruchsfrist eindeutig und zweifelsfrei feststellen ließ.
- BPatG, 13.12.2016 - 14 W (pat) 30/15
Patenteinspruchsbeschwerdeverfahren - zur Zulässigkeit des Einspruchs - …
Hierin unterscheidet sich der vorliegende Fall auch von der in dem angefochtenen Beschluss angeführten Entscheidung 21 W (pat) 20/06, denn der dortige Einspruchsschriftsatz enthielt gerade keine ausdrückliche Aussage darüber, welche Person Einsprechende sein sollte.
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Rechtsprechung
| BPatG, 07.08.2008 - 3 ZA (pat) 39/08 |
Volltextveröffentlichungen (5)
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PatG § 84 Abs. 2, § 121 Abs. 2; ZPO § 91 Abs. 1, § 104 Abs. 3; RPflG § 23 Abs. 2
- Bundespatentgericht
- Wolters Kluwer
- juris (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- Mitt. 2009, 77
Wird zitiert von ... (7) Zitiert selbst (16)
- BPatG, 12.08.1988 - 3 Ni 17/85
Auszug aus BPatG, 07.08.2008 - 3 ZA (pat) 39/08
Aufwendungen für ein zur Widerlegung eines Gerichtsgutachtens in Auftrag gegebenes Parteigutachten sind im Patentnichtigkeits-Berufungsverfahren vor dem Bundesgerichtshof ebenso wie im Verfahren erster Instanz vor dem Bundespatentgericht nur in besonders gelagerten Ausnahmefällen zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung im Sinne von § 91 Abs. 1 ZPO notwendig (Fortführung von BPatGE 30, 263, 265).Eine Notwendigkeit kann insbesondere auch in Betracht kommen, wenn es in zivilrechtlichen Verfahren um die Widerlegung eines der Partei ungünstigen Gerichtsgutachtens oder Privatgutachtens in schwierigen technischen Fragen geht (vgl. BPatGE 30, 263, 264;… Hartmann in Baumbach/Lauterbach ZPO, 66. Aufl., § 91 Rdn. 104).
So hat - anders als der 3. Senat in seinem Beschluss vom 12. August 1988 (BPatGE 30, 263, 265 unter Bezugnahme auf BPatGE 23, 122, 123) - der 2. Senat in dem Beschluss vom 16. Juli 1981 (BPatG 24, 30, 31 = GRUR 1981, 815 - Gegengutachten) die in dem Verfahren letzter Instanz vor dem Bundesgerichtshof entstandenen Aufwendungen für die Einholung eines Privatgutachtens, das zur Widerlegung des gerichtlichen Gutachtens eingeholt worden war, als erstattungsfähig angesehen, während er die Erstattungsfähigkeit in dem Nichtigkeitsverfahren erster Instanz insbesondere im Hinblick auf das mit fachkundigen Richtern besetzte Gericht verneint hat.
c.) Wie der 3. Senat jedoch bereits in seinem Beschluss vom 12. August 1988 ausführlich dargelegt hat, rechtfertigt auch der Umstand, dass das Privatgutachten im Verfahren zweiter Instanz vor dem Bundesgerichtshof eingeholt worden ist keine Umkehrung des Regel- Ausnahmeverhältnisses, wonach nur besondere Gründe ausnahmsweise eine Erstattungsfähigkeit der Kosten rechtfertigen können (BPatGE 30, 263, 266).
Dies gilt - wie der Senat bereits mit Beschluss vom 12. August 1988 ausgeführt hat (BPatGE 30, 263, 266) - in besonderem Maße auch im Berufungs- Nichtigkeitsverfahren vor dem Bundesgerichtshof, da sich die dort regelmäßig eingeholten gerichtlichen Gutachten an einen ausschließlich mit juristischen Mitgliedern besetzten Senat wenden und deshalb entsprechend verständlich abgefasst sein müssen.
d.) Hinzu kommt, dass jede Partei dem Gebot einer sparsamen Prozessführung unterliegt und danach verpflichtet ist, die Kosten ihrer Prozessführung möglichst gering zu halten (BPatGE 30, 263, 266;… auch Hartmann in Baumbach/Lauterbach ZPO, 66. Aufl., § 91 Rdn. 29; BVerfG NJW 1990, 3073; BGH FamRZ 2004, 866).
Allein maßgeblich ist aber eine objektive Betrachtung ex ante im Zeitpunkt der Entstehung der Kosten, mithin im Zeitpunkt der Beauftragung des Privatgutachters (offengelassen in BPatGE 30, 263, 267).
- BGH, 17.12.2002 - VI ZB 56/02
Kosten des Privatgutachters
Auszug aus BPatG, 07.08.2008 - 3 ZA (pat) 39/08
a.) So ist anerkannt, dass eine vom Regelfall abweichende Beurteilung für ein vor oder während des Prozesses eingeholtes prozessbezogenes Privatgutachten in Betracht kommen kann, wenn die Partei auf die Hinzuziehung eines Sachverständigen zwingend angewiesen ist, um ihrer Darlegungs- und Beweispflicht zu genügen, Beweisangriffe abwehren oder Beweisen des Gegners entgegentreten zu können (…vgl. Hartmann in Baumbach/Lauterbach ZPO, 66. Aufl., § 91 Rdn. 102; OLG Düsseldorf Beschluss vom 18. Mai 2001, Az. 1 W 16/01; abrufbar über http://www.juris.de/jportal m. w. H.; vgl. zu vorprozessualen Privatgutachten vgl. BGH NJW 2003, 1398;… BGH NJW 2006, 2415 sowie Hartmann in Baumbach / Lauterbach, ZPO, 66. Aufl., § 91 Rdn. 103).e.) Bei der Prüfung ist ferner auf eine Betrachtung ex ante abzustellen (…vgl. auch Bork in Stein-Jonas ZPO, 22. Aufl., § 91 Rdn. 80;… Hartmann in Baumbach / Lauterbach ZPO, 66. Aufl., § 91 Rdn. 103 m. w. N. auf die Rspr.; OLG Hamm Rpfleger 2001, 616, 617 - Kosten eines Privatgutachtens; OLG Düsseldorf NJW-RR 1996, 572), also darauf, ob eine verständige und wirtschaftlich vernünftig denkende Partei im Zeitpunkt ihrer Veranlassung die die Kosten auslösende Maßnahme als sachdienlich ansehen durfte (vgl. BGH NJW 2006, 2415; NJW 2003, 1398).
- BGH, 23.05.2006 - VI ZB 7/05
Erstattungsfähigkeit der Kosten eines vorprozessual beauftragten Sachverständigen
Auszug aus BPatG, 07.08.2008 - 3 ZA (pat) 39/08
a.) So ist anerkannt, dass eine vom Regelfall abweichende Beurteilung für ein vor oder während des Prozesses eingeholtes prozessbezogenes Privatgutachten in Betracht kommen kann, wenn die Partei auf die Hinzuziehung eines Sachverständigen zwingend angewiesen ist, um ihrer Darlegungs- und Beweispflicht zu genügen, Beweisangriffe abwehren oder Beweisen des Gegners entgegentreten zu können (…vgl. Hartmann in Baumbach/Lauterbach ZPO, 66. Aufl., § 91 Rdn. 102; OLG Düsseldorf Beschluss vom 18. Mai 2001, Az. 1 W 16/01; abrufbar über http://www.juris.de/jportal m. w. H.; vgl. zu vorprozessualen Privatgutachten vgl. BGH NJW 2003, 1398; BGH NJW 2006, 2415 sowie Hartmann in Baumbach / Lauterbach, ZPO, 66. Aufl., § 91 Rdn. 103).e.) Bei der Prüfung ist ferner auf eine Betrachtung ex ante abzustellen (…vgl. auch Bork in Stein-Jonas ZPO, 22. Aufl., § 91 Rdn. 80;… Hartmann in Baumbach / Lauterbach ZPO, 66. Aufl., § 91 Rdn. 103 m. w. N. auf die Rspr.; OLG Hamm Rpfleger 2001, 616, 617 - Kosten eines Privatgutachtens; OLG Düsseldorf NJW-RR 1996, 572), also darauf, ob eine verständige und wirtschaftlich vernünftig denkende Partei im Zeitpunkt ihrer Veranlassung die die Kosten auslösende Maßnahme als sachdienlich ansehen durfte (vgl. BGH NJW 2006, 2415; NJW 2003, 1398).
- OLG Hamm, 16.08.2001 - 23 W 290/01
Zur Erstattungsfähigkeit der Kosten eines innerprozessualen Privatgutachtens
Auszug aus BPatG, 07.08.2008 - 3 ZA (pat) 39/08
In der Rechtsprechung und Literatur besteht Einigkeit darüber, dass die Erstattungsfähigkeit der Kosten eines in den Prozess eingeführten Privatgutachtens Ausnahmecharakter hat und grundsätzlich nach strengen Maßstäben zu prüfen ist (…vgl. Bork in Stein-Jonas ZPO 22. Aufl., § 91 Rdn. 79 m. w. N. auf die Rspr.;… Hüßtege in Thomas/Putzo ZPO, 28. Aufl., § 91 Rdn. 49 m. w. N.;… Hartmann in Baumbach/Lauterbach, ZPO, 66. Aufl., § 91 Rdn. 103 m. w. H.; ferner OLG Koblenz MDR 2003, 1142; OLG Stuttgart NJW-RR 1996, 255; OLG Hamm Rpfl 2001, 616).e.) Bei der Prüfung ist ferner auf eine Betrachtung ex ante abzustellen (…vgl. auch Bork in Stein-Jonas ZPO, 22. Aufl., § 91 Rdn. 80;… Hartmann in Baumbach / Lauterbach ZPO, 66. Aufl., § 91 Rdn. 103 m. w. N. auf die Rspr.; OLG Hamm Rpfleger 2001, 616, 617 - Kosten eines Privatgutachtens; OLG Düsseldorf NJW-RR 1996, 572), also darauf, ob eine verständige und wirtschaftlich vernünftig denkende Partei im Zeitpunkt ihrer Veranlassung die die Kosten auslösende Maßnahme als sachdienlich ansehen durfte (vgl. BGH NJW 2006, 2415; NJW 2003, 1398).
- BGH, 23.03.2004 - VIII ZB 145/03
Erstattungsfähigkeit der Kosten mehrerer eingeschalteter Rechtsanwälte
Auszug aus BPatG, 07.08.2008 - 3 ZA (pat) 39/08
d.) Hinzu kommt, dass jede Partei dem Gebot einer sparsamen Prozessführung unterliegt und danach verpflichtet ist, die Kosten ihrer Prozessführung möglichst gering zu halten (BPatGE 30, 263, 266;… auch Hartmann in Baumbach/Lauterbach ZPO, 66. Aufl., § 91 Rdn. 29; BVerfG NJW 1990, 3073; BGH FamRZ 2004, 866). - OLG Düsseldorf, 31.01.1995 - 23 W 5/95
Prozeßrecht; Erstattungsfähigkeit von Privatgutachterkosten im Bauprozeß
Auszug aus BPatG, 07.08.2008 - 3 ZA (pat) 39/08
e.) Bei der Prüfung ist ferner auf eine Betrachtung ex ante abzustellen (…vgl. auch Bork in Stein-Jonas ZPO, 22. Aufl., § 91 Rdn. 80;… Hartmann in Baumbach / Lauterbach ZPO, 66. Aufl., § 91 Rdn. 103 m. w. N. auf die Rspr.; OLG Hamm Rpfleger 2001, 616, 617 - Kosten eines Privatgutachtens; OLG Düsseldorf NJW-RR 1996, 572), also darauf, ob eine verständige und wirtschaftlich vernünftig denkende Partei im Zeitpunkt ihrer Veranlassung die die Kosten auslösende Maßnahme als sachdienlich ansehen durfte (vgl. BGH NJW 2006, 2415; NJW 2003, 1398). - BGH, 12.12.2002 - I ZB 29/02
Erstattung der Kosten eines auswärtigen Rechtsanwalts
Auszug aus BPatG, 07.08.2008 - 3 ZA (pat) 39/08
Bei der Beurteilung der Erstattungsfähigkeit der Aufwendungen ist nach der Rechtsprechung von einer typisierenden Betrachtungsweise auszugehen, die auf der Erwägung beruht, dass der Gerechtigkeitsgewinn, der bei einer übermäßig differenzierenden Betrachtung im Einzelfall zu erzielen ist, in keinem Verhältnis zu den sich einstellenden Nachteilen steht, wenn in nahezu jedem Einzelfall mit Fug darüber gestritten werden kann, ob die Kosten einer bestimmten Rechtsverfolgungs- oder Rechtsverteidigungsmaßnahme zu erstatten sind oder nicht (BGH GRUR 2005, 294; NJW 2003, 901, 902 - Auswärtiger Rechtsanwalt I). - OLG Düsseldorf, 18.05.2001 - 1 W 16/01
Kostenfestsetzungsverfahren - Kosten für privates Schadensgutachten der beklagten …
Auszug aus BPatG, 07.08.2008 - 3 ZA (pat) 39/08
a.) So ist anerkannt, dass eine vom Regelfall abweichende Beurteilung für ein vor oder während des Prozesses eingeholtes prozessbezogenes Privatgutachten in Betracht kommen kann, wenn die Partei auf die Hinzuziehung eines Sachverständigen zwingend angewiesen ist, um ihrer Darlegungs- und Beweispflicht zu genügen, Beweisangriffe abwehren oder Beweisen des Gegners entgegentreten zu können (…vgl. Hartmann in Baumbach/Lauterbach ZPO, 66. Aufl., § 91 Rdn. 102; OLG Düsseldorf Beschluss vom 18. Mai 2001, Az. 1 W 16/01; abrufbar über http://www.juris.de/jportal m. w. H.; vgl. zu vorprozessualen Privatgutachten vgl. BGH NJW 2003, 1398;… BGH NJW 2006, 2415 sowie Hartmann in Baumbach / Lauterbach, ZPO, 66. Aufl., § 91 Rdn. 103). - OLG Koblenz, 23.04.2003 - 14 W 280/03
Kosten eines innerprozessualen Privatgutachtens
Auszug aus BPatG, 07.08.2008 - 3 ZA (pat) 39/08
In der Rechtsprechung und Literatur besteht Einigkeit darüber, dass die Erstattungsfähigkeit der Kosten eines in den Prozess eingeführten Privatgutachtens Ausnahmecharakter hat und grundsätzlich nach strengen Maßstäben zu prüfen ist (…vgl. Bork in Stein-Jonas ZPO 22. Aufl., § 91 Rdn. 79 m. w. N. auf die Rspr.;… Hüßtege in Thomas/Putzo ZPO, 28. Aufl., § 91 Rdn. 49 m. w. N.;… Hartmann in Baumbach/Lauterbach, ZPO, 66. Aufl., § 91 Rdn. 103 m. w. H.; ferner OLG Koblenz MDR 2003, 1142; OLG Stuttgart NJW-RR 1996, 255; OLG Hamm Rpfl 2001, 616). - OLG Stuttgart, 14.09.1995 - 14 U 27/95
Schadensersatz der Kosten eines Privatgutachters im Rahmen des Schadensersatzes
Auszug aus BPatG, 07.08.2008 - 3 ZA (pat) 39/08
In der Rechtsprechung und Literatur besteht Einigkeit darüber, dass die Erstattungsfähigkeit der Kosten eines in den Prozess eingeführten Privatgutachtens Ausnahmecharakter hat und grundsätzlich nach strengen Maßstäben zu prüfen ist (…vgl. Bork in Stein-Jonas ZPO 22. Aufl., § 91 Rdn. 79 m. w. N. auf die Rspr.;… Hüßtege in Thomas/Putzo ZPO, 28. Aufl., § 91 Rdn. 49 m. w. N.;… Hartmann in Baumbach/Lauterbach, ZPO, 66. Aufl., § 91 Rdn. 103 m. w. H.; ferner OLG Koblenz MDR 2003, 1142; OLG Stuttgart NJW-RR 1996, 255; OLG Hamm Rpfl 2001, 616). - BPatG, 21.08.2008 - 3 ZA (pat) 44/08
- BPatG, 24.04.2007 - 24 W (pat) 31/06
Teilzurückweisung
- BPatG, 11.02.2008 - 3 Ni 44/00
- BPatG, 08.02.1993 - 3 ZA (pat) 21/92
- BPatG, 16.07.1981 - 2 ZA (pat) 5/81
- BPatG, 18.12.1980 - 3 ZA (pat) 19/80
- BGH, 20.12.2011 - VI ZB 17/11
Kostenfestsetzung im Verkehrsunfallprozess: Beurteilung der Erstattungsfähigkeit …
Für die Beurteilung der Notwendigkeit ist auf den Zeitpunkt abzustellen, in dem die Kosten auslösende Maßnahme veranlasst wurde (…vgl. Senat, Beschlüsse vom 17. Dezember 2002 - VI ZB 56/02, aaO S. 238 …und vom 23. Mai 2006 - VI ZB 7/05, aaO Rn. 10; BGH…, Beschluss vom 1. April 2009 - XII ZB 12/07, aaO; BPatGE 51, 114, 118). - BGH, 26.02.2013 - VI ZB 59/12
Kostenfestsetzung im Verkehrsunfallprozess: Erstattungsfähigkeit der Kosten eines …
Da für die Beurteilung der Notwendigkeit auf den Zeitpunkt abzustellen ist, in dem die Kosten auslösende Maßnahme veranlasst wurde (…vgl. Senatsbeschlüsse vom 17. Dezember 2002 - VI ZB 56/02, aaO S. 238;… vom 23. Mai 2006 - VI ZB 7/05, aaO Rn. 10;… vom 20. Dezember 2011 - VI ZB 17/11, aaO Rn. 12; BGH…, Beschluss vom 1. April 2009 - XII ZB 12/07, NJW 2009, 2220 Rn. 11; BPatGE 51, 114, 118), kann die Erstattungsfähigkeit weder von dem Ergebnis der Begutachtung noch von deren Überzeugungskraft abhängig gemacht werden. - BPatG, 21.08.2008 - 3 ZA (pat) 44/08 Zu berücksichtigen ist auch, dass insoweit für die Beurteilung der Erstattungsfähigkeit der Kosten gemäß § 91 Abs. 1 ZPO eine typisierende Betrachtungsweise geboten ist (BGH GRUR 2005, 294; NJW 2003, 901, 902 - Auswärtiger Rechtsanwalt I), wenn dies auch von einer Berücksichtigung der Umstände des jeweiligen Einzelfalls nicht entbindet (vgl hierzu bereits Beschluss des Senats vom 11. Februar 2008 Az. 3 ZA (pat) 39/08; BPatG BlPMZ 2008, 62, 63 - Doppelvertretung im Patentnichtigkeitsverfahren) und eine Erstattungsfähigkeit ausnahmsweise begründen kann.
- BPatG, 18.12.2018 - 3 ZA (pat) 41/18
Patentnichtigkeitsklageverfahren - Kostenfestsetzung - "Experimentelles …
Deshalb kommt es auch nicht darauf an, ob das Gutachten letztlich Einfluss auf den Ausgang des Rechtsstreits hat (BPatGE 51, 114, 118). - BPatG, 01.09.2008 - 3 Ni 22/04 Zu berücksichtigen ist auch, dass insoweit für die Beurteilung der Erstattungsfähigkeit der Kosten gemäß § 91 Abs. 1 ZPO eine typisierende Betrachtungsweise geboten ist (BGH GRUR 2005, 294; NJW 2003, 901, 902 -Auswärtiger Rechtsanwalt I), wenn dies auch von einer Berücksichtigung der Umstände des jeweiligen Einzelfalls nicht entbindet (vgl. hierzu bereits Beschluss des Senats vom 11. Februar 2008 Az. 3 ZA (pat) 39/08; BPatG BlPMZ 2008, 22, 63 -Doppelvertretung im Patentnichtigkeitsverfahren) und eine Erstattungsfähigkeit ausnahmsweise begründen kann.
- BPatG, 01.09.2008 - 3 ZA (pat) 51/08 Zu berücksichtigen ist auch, dass insoweit für die Beurteilung der Erstattungsfähigkeit der Kosten gemäß § 91 Abs. 1 ZPO eine typisierende Betrachtungsweise geboten ist (BGH GRUR 2005, 294; NJW 2003, 901, 902 - Auswärtiger Rechtsanwalt I), wenn dies auch von einer Berücksichtigung der Umstände des jeweiligen Einzelfalls nicht entbindet (vgl. hierzu bereits Beschluss des Senats vom 11. Februar 2008 Az. 3 ZA (pat) 39/08; BPatG BlPMZ 2008, 22, 63 - Doppelvertretung im Patentnichtigkeitsverfahren) und eine Erstattungsfähigkeit ausnahmsweise begründen kann.
- BPatG, 21.08.2008 - 3 Ni 22/06 Zu berücksichtigen ist auch, dass insoweit für die Beurteilung der Erstattungsfähigkeit der Kosten gemäß § 91 Abs. 1 ZPO eine typisierende Betrachtungsweise geboten ist (BGH GRUR 2005, 294; NJW 2003, 901, 902 - Auswärtiger Rechtsanwalt I), wenn dies auch von einer Berücksichtigung der Umstände des jeweiligen Einzelfalls nicht entbindet (vgl hierzu bereits Beschluss des Senats vom 11. Februar 2008 Az. 3 ZA (pat) 39/08; BPatG BlPMZ 2008, 62, 63 - Doppelvertretung im Patentnichtigkeitsverfahren) und eine Erstattungsfähigkeit ausnahmsweise begründen kann.
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Rechtsprechung
| BPatG, 19.11.2008 - 20 W (pat) 312/05 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- Doctrine
Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
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PatG § 59 Abs. 1
- Bundespatentgericht
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Papierfundstellen
- GRUR 2009, 612
- Mitt. 2009, 77
Wird zitiert von ... (18) Zitiert selbst (1)
- BGH, 30.10.2007 - X ZB 18/06
Kornfeinung
Auszug aus BPatG, 19.11.2008 - 20 W (pat) 312/05
Nachdem das Patent -wie hier durch Nichtzahlung der Jahresgebühr -mit Wirkung ex nunc erloschen ist, kann die Einsprechende die Fortführung des Einspruchsverfahrens nur verlangen, wenn bei ihr ein besonderes Rechtsschutzinteresse gegeben ist (hM; vgl. BGH GRUR 2008, 279, Rn. 13 -Kornfeinungm.
- BPatG, 20.10.2010 - 7 W (pat) 333/06
Vorrichtung zum Heißluftnieten - Patenteinspruchsverfahren - "Vorrichtung zum …
Die Annahme einer vollständigen Erledigung der Hauptsache kann nicht davon abhängig gemacht werden, dass der Einsprechende nach dem Erlöschen des Streitpatents ein eigenes Rechtsschutzbedürfnis (abweichend von BGH GRUR 1997, 615 - Vornapf; BPatG [20. Senat] GRUR 2009, 612 - Auslösevorrichtung) oder ein besonderes Interesse analog § 113 Abs. 1 Satz 4 VwGO (abweichend von BPatG [21. Senat] GRUR 2010, 363 - Radauswuchtmaschine) geltend macht.Aus demselben Grund scheidet auch eine Verwerfung des Einspruchs als nachträglich unzulässig geworden entgegen BPatG [20. Senat] GRUR 2009, 612 - Auslösevorrichtung aus.
Rn. 19 b) Dies kann entgegen einem Teil der Rechtsprechung (vgl. BGH GRUR 1981, 515 - Anzeigegerät [Gebrauchsmusterlöschungsverfahren]; GRUR 1997, 615 ff. - Vornapf [Fall der Nichtzahlung der Jahresgebühr]; BPatG [20. Senat] GRUR 2009, 612 - Auslösevorrichtung ; letzterem folgend der 9. und 12. Senat des Bundespatentgerichts, vgl. Nachweise bei BPatG [21. Senat] GRUR 2010, 363 f. - Radauswuchtmaschine ) aber nicht schon damit begründet werden, dass nach dem sich nur auf die Zukunft auswirkenden Erlöschen des Streitpatents nach § 20 PatG hinsichtlich des von der damit bewirkten Teilerledigung nicht erfassten Teils des Einspruchs - also für Ansprüche aus der Erfindung in der Zeit zwischen ihrer Anmeldung und dem Zeitpunkt des Erlöschens des Patents - ohne ausdrückliche Geltendmachung kein Rechtsschutzbedürfnis - oder in Anlehnung an § 113 Abs. 1 Satz 4 VwGO kein berechtigtes Interesse (so BPatG [21. Senat] GRUR 2010, 363 - Radauswuchtmaschine ) - des Einsprechenden mehr bestünde, so dass ohne dessen ausdrückliche Geltendmachung seitens des Einsprechenden entweder das Einspruchsverfahren insgesamt in der Hauptsache erledigt (so BPatG [21. Senat] GRUR 2010, 363 - Radauswuchtmaschine ) oder der Einspruch als nachträglich unzulässig zu verwerfen wäre (so BPatG [20. Senat] GRUR 2009, 612 - Auslösevorrichtung im Anschluss an Hövelmann GRUR 2007, 283, 288 unter Hinweis auf BGH GRUR 1997, 615 - Vornapf ; dem 20. Senat folgen der 9. und 12. Senat des Bundespatentgerichts, vgl. Nachweise bei BPatG GRUR 2010, 363 f.; diese Ansicht führt allerdings beim Amtsverfahren nach § 61 Abs. 1 Satz 2 PatG für den Fall der vor Erlöschen des Streitpatents erklärten Einspruchsrücknahme zu einem widersinnigen Ergebnis, weil ein nicht mehr vorhandener Einspruch nicht nachträglich unzulässig werden kann; darüber hinaus kommt bei ihr in allen Fällen die Teilerledigung und damit der teilweise Erfolg des Einspruchs nicht hinreichend zum Tragen).
- BPatG, 27.07.2009 - 21 W (pat) 301/08 Im Anschluss an Hövelmann, GRUR 2007, 283 ff. sind weitere Technische Beschwerdesenate des Bundespatentgerichts dazu übergegangen, wegen fehlenden Rechtsschutzbedürfnisses den Einspruch als unzulässig zu verwerfen (z. B. 20. Senat, Beschluss vom 19. November 2008, GRUR 2009, 612 -Auslösevorrichtung; 12. Senat, Beschluss vom 19. Januar 2009, 12 W (pat) 366/03; Beschluss vom 19. Februar 2009, 12 W (pat) 355/04; Beschluss vom 3. März 2009, 12 W (pat) 323/03; 9. Senat, Beschluss vom 9. März 2009, 9 W (pat) 405/04; Beschluss vom 9. März 2009, 9 W (pat) 354/05, Beschluss vom 15. April 2004, 9 W (pat) 305/05; Beschluss vom 15. April 2009, 9 W (pat) 381/04).
- BPatG, 15.07.2011 - 7 W (pat) 328/09 Da das Erlöschen des Streitpatents unabhängig von einem Rechtsschutzbedürfnis des Einsprechenden keine Auswirkungen hat, solange nicht das Allgemeininteresse an der rückwirkenden Beseitigung der Wirkungen der Patenterteilung auch für die Vergangenheit konkret festgestellt wurde (…vgl. BPatG [7. Senat], a. a. O. -Vorrichtung zum Heißluftnieten; a. A. BPatG [20. Senat] GRUR 2009, 612 -Auslösevorrichtung und BPatG [21. Senat] GRUR 2010, 363 -Radauswuchtmaschine, wonach bereits ein fehlendes Rechtsschutzbedürfnis des Einsprechenden entweder zur nachträglichen Unzulässigkeit des Einspruchs [so 20. Senat] bzw. zur Erledigung der Hauptsache [so 21. Senat] führen soll), kommt eine Erledigung in der Hauptsache vielmehr nur dann in Betracht, wenn die Patentinhaberin über das Erlöschen des Streitpatents nach § 20 PatG hinaus schriftlich oder in der mündlichen Verhandlung nicht nur die Einsprechenden, sondern auch alle von dem Streitpatent zwischen seiner Anmeldung und seinem Erlöschen von ihm möglicherweise Betroffenen wirksam freigestellt hat, da erst hierdurch dieselben (wirtschaftlichen) Folgen wie beim Widerruf des Streitpatents eintreten können und das auf Beseitigung der Folgen der Patenterteilung gerichtete Ziel des Einspruchs auf eine andere Art und Weise als durch eine gerichtliche Entscheidung über den Einspruch erreicht wird (…wegen der Einzelheiten vgl. BPatG [7. Senat], a. a. O. -Vorrichtung zum Heißluftnieten).
- BPatG, 09.12.2010 - 7 W (pat) 334/05
Patenteinspruchsverfahren - "Verfahren zur Erzeugung eines Dichtbereiches an …
Rn. 10 a) Entgegen einem Teil der Rechtsprechung (vgl. BGH GRUR 1981, 515 - Anzeigegerät [Gebrauchsmusterlöschungsverfahren]; GRUR 1997, 615 ff. - Vornapf [Fall der Nichtzahlung der Jahresgebühr]; BPatG [20. Senat] GRUR 2009, 612 - Auslösevorrichtung ; letzterem folgend der 9. und 12. Senat des Bundespatentgerichts, vgl. Nachweise bei BPatG [21. Senat] GRUR 2010, 363 f. - Radauswuchtmaschine ) kann die Fortsetzung des Einspruchsverfahrens nach dem Erlöschen des Streitpatents nicht davon abhängig gemacht werden, dass der Einsprechende ein (eigenes) Rechtsschutzbedürfnis - oder, wie der 21. Senat des Bundespatentgerichts in Anlehnung an § 113 Abs. 1 Satz 4 VwGO annimmt, ein berechtigtes Interesse (vgl. BPatG [21. Senat] GRUR 2010, 363 - Radauswuchtmaschine) - geltend macht. - BPatG, 28.01.2011 - 7 W (pat) 332/09
Patenteinspruchsverfahren - "Verfahren zum Betrieb einer …
Dabei kann die streitige Frage dahinstehen, ob nach Erlöschen eines Streitpatents ohne Geltendmachung eines eigenen Rechtsschutzbedürfnisses des Einsprechenden entweder der Einspruch unzulässig wird (vgl. BPatG [20. Senat] GRUR 2009, 612 - Auslösevorrichtung ) oder zur in einem förmlichen Beschluss festzustellenden Erledigung der Hauptsache führt (so BPatG [21. Senat] GRUR 2010, 363 - Radauswuchtmaschine ), oder ob das Erlöschen des Streitpatents unabhängig von einem Rechtsschutzbedürfnis des Einsprechenden keine Auswirkungen hat, solange nicht das Allgemeininteresse an der rückwirkenden Beseitigung der Wirkungen der Patenterteilung auch für die Vergangenheit konkret festgestellt wurde (…vgl. BPatG [7. Senat], a. a. O. - Vorrichtung zum Heißluftnieten ). - BPatG, 03.03.2009 - 12 W (pat) 323/03 Mit dem Erlöschen des Patents ist der Einspruch mangels eines Rechtsschutzinteresses nachträglich unzulässig geworden (BPatG Entscheidung vom 19. November 2008 -20 W (pat) 312/05 -zur Veröffentlichung bestimmt;… vgl. auch BPatG Entscheidung vom 5. Juli 2006 -7 W (pat) 378/03, Kraßer, Patentrecht, 6. Aufl., Seite 603).
- BPatG, 19.02.2009 - 12 W (pat) 355/04 Mit dem Erlöschen des Patents sind die Einsprüche -auch wenn sie im Zeitpunkt ihrer Einlegung zulässig waren -mangels eines Rechtsschutzinteresses nachträglich unzulässig geworden (BPatG Entscheidung vom 19. November 2008 -20 W (pat) 312/05 -zur Veröffentlichung bestimmt;… vgl. auch BPatG Entscheidung vom 5. Juli 2006 -7 W (pat) 378/03, Kraßer, Patentrecht, 6. Aufl., Seite 603).
- BPatG, 19.01.2009 - 12 W (pat) 366/03 Mit dem Erlöschen des Patents am 1. Oktober 2008 ist der Einspruch jedoch mangels eines Rechtschutzbedürfnisses nachträglich unzulässig geworden (BPatG Entscheidung vom 19. November 2008 -20 W (pat) 312/05 -zur Veröffentlichung bestimmt; vgl. auch BPatG Entscheidung vom 5. Juli 2006 7 W (pat) 378/03).
- BPatG, 30.01.2013 - 7 W (pat) 39/09
Patentbeschwerdeverfahren - "Schiebetürsystem" - zur Erledigung des Einspruchs- …
[bei fehlendem Rechtsschutzbedürfnis Verwerfung des Einspruchs] BPatG [20. Senat] GRUR 2009, 612 - Auslösevorrichtung; letzterem folgend der 9., 12. und 21. Senat des Bundespatentgerichts, vgl. Nachweise bei BPatG [21. Senat] GRUR 2010, 363 f. - Radauswuchtmaschine) - ohne eine solche Freistellungserklärung des Patentinhabers bereits dann vorliegt, wenn der Einsprechende nach dem Erlöschen des Streitpatents kein Rechtsschutzbedürfnis geltend macht, das der Einsprechende nach Erlöschen des Streitpatents - anders als bei der Einspruchseinlegung sowie entgegen dem Popularantragscharakter der gesetzlichen Regelung und abweichend vom ansonsten allgemein geltenden Zivil- und Verwaltungsverfahrensrecht, wonach das Fehlen des Rechtsschutzbedürfnisses vom Gericht aufgrund von Amtsermittlungen positiv festzustellen ist (…vgl. Musielak/Foerste, ZPO, 9. Aufl., Vor § 253 Rn. 7 und 12) - darzulegen und zu beweisen hat (…so Busse/Engels, a. a. O. Rn. 306, demzufolge aber an die Darlegung keine zu hohen Anforderungen zu stellen seien, vgl. Busse/Engels, a. a. O. Rn. 302), bedarf hier aber keiner Entscheidung. - BPatG, 08.09.2009 - 12 W (pat) 302/05 II Mit dem Erlöschen des Patents ist der Einspruch mangels eines Rechtschutzinteresses nachträglich unzulässig geworden (BPatG GRUR 2009, 612; vgl. auch BPatG Entscheidung vom 5. Juli 2006 -7 W (pat) 378/03;… Kraßer, Patentrecht 6. Aufl., Seite 603).
- BPatG, 23.07.2009 - 12 W (pat) 303/05
- BPatG, 18.06.2009 - 12 W (pat) 351/04
- BPatG, 02.04.2009 - 12 W (pat) 27/06
- BPatG, 10.08.2012 - 7 W (pat) 322/09
- BPatG, 16.04.2012 - 7 W (pat) 307/11
- BPatG, 15.04.2011 - 7 W (pat) 18/09
- BPatG, 08.08.2012 - 7 W (pat) 320/09
- BPatG, 08.09.2009 - 12 W (pat) 348/05
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