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| BayObLG, 17.07.1979 - BReg. 2 Z 53/78 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- Deutsches Notarinstitut
Zur Erforderlichkeit der UB bei Erbauseinandersetzung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- MittBayNot 1979, 168 (Ls.)
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (1)
- BayObLG, 08.10.1957 - BReg. 2 Z 144/57
Auszug aus BayObLG, 17.07.1979 - BReg. 2 Z 53/78
Denn die Prüfung der Frage, ob eine Steuer nach dem Grunderwerbsteuergesetz zu erheben ist, ist der Finanzbehörde vorbehalten ( BayObLGZ 1957, 303 /304; Horber, § 20 Anm. 6 A).
- BayObLG, 08.12.1982 - BReg. 2 Z 99/82
Zur Prüfungsbefugnis des Grundbuchamts hinsichtlich des Vorliegens eines …
Auch die Frage, ob angesichts des landesrechtlich unterschiedlich geregelten, weithin zersplitterten und mit zahlreichen Vergünstigungen und Befreiungstatbeständen versehenen Grunderwerbsteuerrechts (vgl. z. B. §§ 3 ff. des Grunderwerbsteuergesetzes i.d.F. der Bekanntmachung vom 28.6.1977, GVBI. S. 406, sowie die in GVBI 1977, 416 ff. abgedruckten Gesetze; ferner BayVerfGH 34, 31 ff. und Bundestags-Drucksache 9/2104 S. 18 bis 30) im Einzelfall eine Steuer zu erheben ist, ist ausschließlich der Entscheidung der Finanzbehörde vorbehalten; zu diesem Zweck hat das Grundbuchamt die Vorlage einer Unbedenklichkeitsbescheinigung zu fordern ( BGHZ 7, 53157 ; BayObLGZ 1957, 303/304; BayObLG MittBayNot 1979, 168 /169;… KEHE, Weber aaO;… Horber GBO 15. Aufl. § 20 Anm. 6 A). - BayObLG, 15.12.1983 - BReg. 2 Z 114/83
Zur Notwendigkeit einer Unbedenklichkeitsbescheinigung
Ob im Einzelfall eine Steuer zu erheben ist, ist der Entscheidung des Finanzamts vorbehalten; zu diesem Zweck hat das Grundbuchamt grundsätzlich die Vorlage einer Unbedenklichkeitsbescheinigung zu fordern ( BGHZ 7, 53 /57; BayObLGZ 1957, 303 /304; BayObLG MittBayNot 1979, 168 /169;… Kuntze/Ertl/Herrmann/Eickmann - KEHE - Grundbuchrecht 2. Aufl. Rdnr. 220, Horber GBO 16. Aufl. Anm. 6 A, je zu § 20; Weber NJW 1973, 2015 f. und 1981, 1940).
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