Rechtsprechung
| BayObLG, 22.02.1990 - BReg. 2 Z 4/90 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Deutsches Notarinstitut
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Bewilligung eines Vorkaufsrechts ; Voraussetzungen des Entstehens und Erlöschens von Rechten an einem Grundstück
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
Papierfundstellen
- NJW-RR 1990, 1169
- Rpfleger 1990, 198
- MittBayNot 1990, 174
Wird zitiert von ... (9) Zitiert selbst (3)
- BGH, 20.09.1974 - V ZR 44/73
Auszug aus BayObLG, 22.02.1990 - BReg. 2 Z 4/90
Wie in der Rechtsprechung allgemein anerkannt ist, kann als auflösende Bedingung für eine Grunddienstbarkeit die Beendigung des zugrundeliegenden Schuldverhältnisses (BGH NJW 1974, 2123/2124) oder die Beendigung eines sich auf das belastete Grundstück beziehenden Mietvertrags (BayObLG … - BayObLG, 19.01.1973 - BReg. 2 Z 74/72
Auszug aus BayObLG, 22.02.1990 - BReg. 2 Z 4/90
Grundsätzlich kann auch jedes dingliche Recht unter einer aufschiebenden oder auflösenden Bedingung bestellt werden ( § 158 BGB , § 24 GBO ); für das dingliche Vorkaufsrecht gilt nichts anderes (BayObLGZ 1973, 21/24;… Erman-Küchenhoff BGB 8. Aufl. § 1094 Rn. 7;… MünchKomm/Westermann BGB 2. Aufl. § 1097 Rn. 2;… BGB-RGRK/Rothe 12. Aufl. § 1094 Rn. 18;… Soergel/Baur BGB 11. Aufl. § 1094 Rn. 8 und § 1097 Rn. 1;… Staudinger/Mayer-Maly BGB 12. Aufl. § 1094 Rn. 32 und § 1097 Rn. 11). - OLG Düsseldorf, 12.01.1961 - 3 W 302/60
Dingliches Sicherungsrecht; Auflösende Bedingung; Bestimmtheitsgrundsatz
Auszug aus BayObLG, 22.02.1990 - BReg. 2 Z 4/90
2 Z 66/84">Rpfleger 1984, 405; OLG Düsseldorf DNotZ 1961, 408/409; Soergel/Mühl Einl. vor § 854 Rn. 30, 31, 36; Staudinger/Ertl Vorbem. zu § 873 Rn. 23 und 50).
- BayObLG, 07.08.1997 - 2Z BR 61/97
Wohnungsrecht unter auflösender Bedingung
Vielmehr ist Rücksicht zu nehmen auf den Zweck des Grundbuchs, über das Entstehen und Erlöschen dinglicher Rechte sicher und zuverlässig Auskunft zu geben; dies bedeutet, daß nur solche Ereignisse wirksam zur Bedingung für das Erlöschen von Grundstücksrechten gemacht werden können, deren Eintritt objektiv mit der gebotenen Eindeutigkeit bestimmbar ist (BayObLG MittBayNot 1990, 174 m.w.N.; OLG Frankfurt Rpfleger 1993, 331;… Demharter GBO 22. Aufl. Anh. zu § 13 Rn. 5).Dies steht der Eintragungsfähigkeit eines solchen Umstands als auflösende Bedingung des dinglichen Rechts nicht entgegen (BayObLG MittBayNot 1990, 174/175).
- BayObLG, 15.04.2004 - 2Z BR 221/03
Eintragungsfähigkeit einer Grunddienstbarkeit mit Duldungspflicht
Die Bestimmbarkeit des Rechtsinhalts wird nicht dadurch in Frage gestellt, dass darüber möglicherweise erst ein Rechtsstreit geführt werden muss ( BayObLGZ 1997, 246 f.; BayObLG NJW-RR 1990, 1169 f.). - LG München II, 01.03.2004 - 6 T 3705/03
Unterlassungsdienstbarkeit unter Verweis auf das BayNatSchG
Die Bestimmbarkeit über den Umfang der einzutragenden Dienstbarkeit wird nicht dadurch in Frage gestellt, dass der Eintritt der Bedingung möglicherweise erst durch eine richterliche Entscheidung festgestellt werden kann (BayObLGZ 1997, 246; NJW-RR 1990, 1169 ; BGHZ 35, 22 ).
- OLG München, 30.07.2024 - 34 Wx 134/24
Kein formgerechter Nachweis der Unrichtigkeit des Grundbuchs bei Erlöschen des …
Vielmehr ist Rücksicht zu nehmen auf den Zweck des Grundbuchs, über das Entstehen und Erlöschen dinglicher Rechte sicher und zuverlässig Auskunft zu geben; dies bedeutet, dass nur solche Ereignisse wirksam zur Bedingung für das Erlöschen von Grundstücksrechten gemacht werden können, deren Eintritt objektiv mit der gebotenen Eindeutigkeit bestimmbar ist (BayObLG MittBayNot 1990, 174 m. w. N.; OLG Frankfurt a. M. Rpfleger 1993, 331;… Demharter Anh. § 13 Rdnr. 5).Dies steht der Eintragungsfähigkeit eines solchen Umstands als auflösende Bedingung des dinglichen Rechts nicht entgegen (BayObLG DNotZ 1998, 299; BayObLG MittBayNot 1990, 174, 175).
- OLG Zweibrücken, 07.10.2004 - 3 W 209/04
Grundbuchverfahrensrecht: Eintragungsfähigkeit einer Vormerkung zur Sicherung des …
Die Bestimmbarkeit eines durch eine Vormerkung zu sichernden bedingten Rechts wird auch nicht dadurch in Frage gestellt, dass der Eintritt der Bedingung möglicherweise erst durch eine richterliche Entscheidung festgestellt werden kann (BGHZ 35, 26; 130, 342, 346; BayObLGZ 1997, 246, 247; BayObLG NJW-RR 1990, 1169, 1170). - OLG München, 17.12.2013 - 34 Wx 270/13
Zulässigkeit der Eintragung einer Vormerkung: Sicherung eines …
In diesen Fällen wird die Bestimmbarkeit eines durch eine Vormerkung zu sichernden bedingten Rechts nicht schon dadurch in Frage gestellt, dass der Eintritt der Bedingung möglicherweise erst durch eine richterliche Entscheidung festgestellt werden kann (vgl. BGH NJW 2002, 2461/2463; OLG München MittBayNot 2008, 50; BayObLGZ 1997, 246/247; BayObLG NJW-RR 1990, 1169/1170). - LG Düsseldorf, 20.07.2006 - 25 T 298/06
Bestimmtheitsprinzip bei Vormerkung
Die Bestimmbarkeit eines durch eine Vormerkung zu sichernden bedingten Rechts werde nicht dadurch in Frage gestellt, dass der Eintritt der Bedingung möglicherweise erst durch eine richterliche Entscheidung festgestellt werden könne (BGHZ 35, 22, 26 ff.; 130, 342, 346; BayObLGZ 1997, 246, 247; BayObLG NJW-RR 1990, 1169, 1170; OLG Zweibrücken, Deutsche Notarzeitung 1990, 177, 178; OLG Frankfurt, Rechtspfleger 1993, 331). - LG München II, 11.03.2004 - 6 T 4956/03
Zuweisungsbefugnis des Bauträgers auch nach Veräußerung sämtlicher Einheiten
Die Bestimmbarkeit über den Umfang der einzutragenden Dienstbarkeit wird nicht dadurch in Frage gestellt, dass der Eintritt der Bedingung möglicherweise erst durch eine richterliche Entscheidung festgestellt werden kann (BayObLGZ 1997, 246; NJW-RR 1990, 1169 ; BGHZ 35, 22 ). - OLG Brandenburg, 14.02.2019 - 5 W 13/19
Eintragung eines Wohnungsrechts im Grundbuch; Entstehung des Wohnungsrechts erst …
Es kann somit dahinstehen, ob die auflösende Bedingung noch hinreichend bestimmbar ist (vgl. BayObLG NJW-RR 1990, 1169 f. für die auflösende Bedingung der Beendigung eines Mietverhältnisses; OLG Frankfurt Rpfleger 1993, 331 für die auflösende Bedingung der Beendigung eines Kreditverhältnisses), weil die Voraussetzungen, unter denen von einer Beendigung der Lebensgemeinschaft auszugehen ist, weder gesetzlich geregelt noch in der Bestellungsurkunde selbst näher konkretisiert sind.
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