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Rechtsprechung
   OLG Düsseldorf, 22.03.1999 - 3 Wx 14/99   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1999,5455
OLG Düsseldorf, 22.03.1999 - 3 Wx 14/99 (https://dejure.org/1999,5455)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 22.03.1999 - 3 Wx 14/99 (https://dejure.org/1999,5455)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 22. März 1999 - 3 Wx 14/99 (https://dejure.org/1999,5455)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    § 5 WEG
    Hebebühne; Doppelstockgarage; Gebäudeteil; Gemeinschaftseigentum; Sondereigentum; Instandsetzungskosten; Instandhaltungskosten; Tiergarage; Stellplätze

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    WEG § 5 Abs. 2
    Instandsetzungskosten einer Hebebühne

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • NZM 1999, 571
  • MittBayNot 2000, 110
 
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Wird zitiert von ... (6)Zitiert selbst (2)

  • BayObLG, 09.02.1995 - 2Z BR 4/95

    Sondereigentum an einer Doppelstockgarage mit Kippvorrichtung

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 22.03.1999 - 3 Wx 14/99
    Die Hebebühnen mögen Einrichtungen innerhalb im Sondereigentum stehender Räume"' sein, wenn man mit der herrschenden Meinung davon ausgeht, daß eine Doppelstockgarage ein "Raum" im Sinne von § 3 Abs. 1 und 2 WEG ist, d.h., daß Sondereigentum an der Doppelstockgarage im ganzen, nicht aber an deren einzelnen Stellplätzen begründet werden kann (vgl. nur BayObLG NJW-RR 1995, 783 ;… Niedenführ/Schulze, a.a.O., § 3 Rdnr. 21;… Staudinger/Rapp, a.a.O., § 5 WEG , Rdnr. 8, jeweils m.w.N.).
  • OLG Hamm, 04.10.1982 - 15 W 293/82

    Sondereigentum an Doppelstockgarage; Instandhaltungskosten für Hebebühne in …

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 22.03.1999 - 3 Wx 14/99
    Für ihren Bestand erforderlich im Sinne des Gesetzes ist deshalb die Hebebühne (ebenso Hamm OLGZ 1983, 1, 5).
  • BGH, 21.10.2011 - V ZR 75/11

    Wohnungseigentum: Erstreckung des Sondereigentums an einer Doppelstockgarage auf …

    Rn. 11 Dass die Hebebühne nebst Antrieb notwendiger Bestandteil einer Doppelstockgarage ist, rechtfertigt keine andere Beurteilung (aA OLG Celle, NJW-RR 2005, 1682; OLG Düsseldorf, MittBayNot 2000, 110, 111;… Riecke/Schmid/Schneider, WEG, 3. Aufl., § 5 Rn. 43;… Vandenhouten in Niedenführ/Kümmel/Vandenhouten, WEG, 9. Aufl., § 5 Rn. 31).
  • LG München I, 05.11.2012 - 1 S 1504/12

    Sondereigentum an Bauteilen einer Doppelstockgarage; Teilungserklärung

    Rn. 15 In Rechtsprechung und Literatur wurde zum Großteil vor der Entscheidung des BGH die Auffassung vertreten, dass die konstruktiven Bauteile der Duplex- bzw. Mehrfachparker in jedem Fall als zwingendes Gemeinschaftseigentum anzusehen sind (vgl. insbes. OLG Düsseldorf, NZM 1999, 571-573, OLG Celle, NJW-RR 2005, 1682, AG Rosenheim, ZMR 2008, 923-925, Spielbauer/Then, WEG, 2. Aufl., § 5 Rn. 12 mit Fußnote 108, wo auf Rechtsprechung verwiesen wird, die sich mit einer gemeinsamen Hydraulikanlage befasst, Schneider/Förth in Riecke/Schmid, Wohnungseigentumsrecht, 2. Aufl., § 5 Rn. 43).

    Rn. 16 Zur Begründung hat die frühere Rechtsprechung dabei darauf abgestellt, dass die Hebebühne nebst Antrieb notwendiger Bestandteil einer Doppelstockgarage sei (so z.B. OLG Celle, NJW-RR 2005, 1682) bzw. konstruktiver Teil des Gebäudes im Sinne von § 5 Abs. 2 WEG (so etwa OLG Düsseldorf NZM 1999, 571-573).

  • OLG Celle, 19.08.2005 - 4 W 162/05

    Überprüfung der Gültigkeit eines Beschlusses der Eigentümerversammlung; …

    Ein solcher konstruktiver Bestandteil sind auch die Hebebühnen einer Doppelstockgarage (ebenso Bärmann/Pick/ Merle, a. a. O., OLG Düsseldorf, NZM 1999, 571 m. w. Nachw.).
  • OLG München, 26.03.2012 - 34 Wx 199/11

    Grundbuchverfahren: Selbstkontrahierungsverbot bei einer Löschungsbewilligung …

    Bloße Vermutungen und abstrakte Missbrauchsgefahren könnten einen einmal erbrachten Beweis nicht erschüttern (vgl. OLG Zweibrücken MittBayNot 2000, 110).
  • KG, 07.02.2005 - 24 W 81/03

    Wohnungseigentum: Kostenverteilung bezüglich einer einem Sondernutzungsrecht …

    Der Senat folgt damit dem OLG Düsseldorf (NZM 1999, 571 = ZMR 1999, 500), wonach eine hydraulische Hebebühne für insgesamt neun Doppelstock-Garagen Gemeinschaftseigentum darstellt.

    Ebenso verhält es sich, wenn die Teilungserklärung anordnet, dass die Instandhaltung der zu den Garagen gehörenden Gebäudeteile usw. nur den Eigentümern der Garage gemeinsam obliegt und die auf die Garagen entfallenden Kosten durch die vorhandenen Einstellplätze geteilt werden (OLG Düsseldorf NZM 1999, 571 = ZMR 1999, 500).

  • AG Rosenheim, 29.05.2008 - 9 C 446/08

    Sanierung von Doppelstockgaragen in einer Wohnungseigentumsanlage: …

    Bei den Hydraulikanlagen und den Hebebühnen muss es sich somit um zwingendes Gemeinschaftseigentum gem. § 5 II WEG handeln, da sie dem gemeinschaftlichen Gebrauch aller Wohnungseigentümer dienen (so auch OLG Düsseldorf NZM 1999, 571-573).
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