Rechtsprechung
| OLG Naumburg, 21.07.1994 - 4 U 80/93 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- dfg-viewer.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Wirksamkeit eines Schenkungsvertrags trotz mentalem Vorbehalt bei Ausreisewilligen
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Schenkungsvertrag über ein Grundstück; Formbedürftigkeit eines Schenkungsvertrages; Veräußerung eines Grundstückes unter Bedingungen nach dem Recht der DDR; Unwirksamkeit eines Schenkungsvertrages aufgrund verbotener Doppelfunktion des Notars; Schenkung eines Grundstücks ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Stendal, 06.04.1993 - 23 O 75/92
- OLG Naumburg, 21.07.1994 - 4 U 80/93
Papierfundstellen
- NJ 1995, 91
Wird zitiert von ... (3) Zitiert selbst (2)
- BGH, 05.07.1993 - II ZR 114/92
Steuerbegünstigte Kreditaufnahme durch Kommanditisten - Rechtsschutzbedürfnis bei …
Auszug aus OLG Naumburg, 21.07.1994 - 4 U 80/93
Der zumindest auf klägerischer Seite vorhandene Mentalvorbehalt spielt keine Rolle, da nach dem übereinstimmenden, im übrigen in dieser Hinsicht sogar unstreitigen Willen der Parteien der Vertragszweck rechtswirksam erfüllt werden sollte, um die gewünschte Folge, nämlich die legale Ausreise der Klägerin und ihres Ehemannes herbeizuführen (BGH 86, 88, NJW 93, 2609). - OLG Naumburg, 21.07.1994 - 4 U 39/94
Rechtsnatur eines Grundstücksüberlassungsvertrags: gemischte Schenkung - …
Auszug aus OLG Naumburg, 21.07.1994 - 4 U 80/93
Insoweit unterscheidet sich die hier zu beurteilende Fallgestaltung von dem im übrigen ähnlich gelagerten Sachverhalt, über den der Senat mit dem gleichzeitig verkündeten Urteil in dem Verfahren 4 U 39/94 abweichend entschieden hat.
- BGH, 13.12.1996 - V ZR 134/95
Rechtsfolgen der Beurkundung eines Grundstücksübertragungsvertrages durch einen …
Die Verquickung des zur Erreichung der Ausreisegenehmigung erteilten Mandats mit dem zur zivilrechtlichen Wirksamkeit notwendigen staatlichen Akt notarieller Beurkundung der Veräußerungsverträge in der Hand eines Rechtsanwalts und Notars war typisch, wie die Vielzahl der hierzu veröffentlichten Entscheidungen und eine Mehrzahl beim Senat anhängiger Verfahren zeigen (vgl. BGHZ 120, 198; KG DtZ 1992, 298; KrG Prenzlau ZOV 1993, 273; OLG Naumburg NJ 1995, 91). - BGH, 24.01.1997 - V ZR 220/95
Ausschluß des Notars von der Beurkundung
Der Notar, der den Verkauf des Grundbesitzes (oder hier des Eigentumsverzichts) beurkundete, war nicht selten zugleich beauftragt, weitere Ausreisehindernisse zu beseitigen und damit im Zusammenhang stehende Rechtsgeschäfte zu besorgen (vgl. Senatsurt. v. 25. Oktober 1996, V ZR 134/95, Umdruck S. 6 ff, zur Veröffentl. bestimmt; s. auch OLG Naumburg, VIZ 1995, 113). - KG, 26.05.1995 - 9 U 283/94
Nichtige Beurkundung
Der Ansicht des OLG Naumburg (VIZ 1995, 113), wonach ein rechtlicher Zusammenhang zwischen den beiden Tätigkeiten des Notars erforderlich ist, weil nur die Doppelfunktion innerhalb des später zu beurkundenden Geschäfts von § 15 I Nr. 4 NotG-DDR erfasst werde, folgt das KG nicht.
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