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Weitere Entscheidung unten: LAG Berlin, 06.02.1997

Rechtsprechung
   OVG Mecklenburg-Vorpommern, 07.11.1996 - 4 K 11/96   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1996,778
OVG Mecklenburg-Vorpommern, 07.11.1996 - 4 K 11/96 (https://dejure.org/1996,778)
OVG Mecklenburg-Vorpommern, Entscheidung vom 07.11.1996 - 4 K 11/96 (https://dejure.org/1996,778)
OVG Mecklenburg-Vorpommern, Entscheidung vom 07. November 1996 - 4 K 11/96 (https://dejure.org/1996,778)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Überprüfung der Wirksamkeit einer Abfallgebührensatzung (Normenkontrollverfahren): Müllgebühren - Zeitpunkt des Entstehens der Gebühr - antizipierte Benutzungsgebühren - Kompetenzen des Kreistages - ortsgesetzgeberisches Ermessen - Gebührenkalkulation - Deckungsgrad - ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Abgabensatzung; Abfallgebühren; Öffentliche Einrichtung; Dauerbenutzung; Antezipierte Benutzungsgebühren; Gebührenkalkulation; Kostendeckungsgrundsatz; Vorteilsgrundsatz; Kostenabschreibung

Papierfundstellen

  • NJ 1997, 280
  • DVBl 1997, 1072 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (59)

  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 25.02.1998 - 4 K 8/97

    Müllgebühren, Kalkulation, Abschreibungen, Unternehmergewinne

    Durch Urteile vom 07.11.1996 erklärte der erkennende Senat die Abfallgebührensatzung vom 11.03.1996 für nichtig (AZ: 4 K 11/96 und 4 K 20/96).

    Das Urteil des erkennenden Senates zum Aktenzeichen 4 K 11/96 (Seite 15) sei daher sachlich falsch.

    bb) Bei Gebühren, die für die laufende Inanspruchnahme einer öffentlichen Einrichtung erhoben werden, wie das z.B. für die Abfallentsorgung zutrifft, ist aber die Festlegung des Zeitintervalls erforderlich, für welches die Gebühren jeweils anfallen sollen, also eine eindeutige satzungsmäßige Bestimmung, ob die Gebühr täglich, wöchentlich, monatlich, vierteljährlich oder jährlich entsteht (OVG Greifswald, Urteile vom 07.11.1996 - 4 K 11/96 -, RAnB 1997, 179 = VwRR 1997, 13, und - 4 K 20/96 - Lohmann in Driehaus, Kommunalabgabenrecht, § 6 Rdn. 661).

    Ob allerdings der Satzungsgeber überhaupt die Möglichkeit hat, "antizipierte" Benutzungsgebühren durch Satzungen zu regeln so der Senat ohne nähere Begründung in den o.g. Urteilen vom 07.11.1996, aaO.; vgl. hierzu Lichtenfeld, aaO., Rdn. 721 b und 7691, oder ob es hierzu einer ausdrücklichen landesrechtlichen Ermächtigungsgrundlage bedarf, kann mangels Entscheidungserheblichkeit im vorliegenden Fall offen bleiben (vgl. Wollenteit, Überblick 1997, 298;… Schulte in Driehaus, Kommunalabgabenrecht, § 6 Rdn. 513;… Stemshorn, in Driehaus, Kommunalabgabenrecht, § 6 Rdn. 424 a).

    a) Wie der erkennende Senat bereits in seinem Urteil vom 15.03.1995 - 4 K 22/94 -, RAnB 1995, 229 ff. = ZKF 1995, 230, und in den beiden Urteilen vom 07.11.1996, aaO., entschieden hat, fällt die Festsetzung und Kalkulation eines Beitragssatzes in die Kompetenz des Vertretungsorgans, hier des Kreistages; nichts anderes gilt für die Festsetzung und Kalkulation von Gebühren (vgl. § 104 Abs. 3 Nr. 6 und 10 KV 1994, weitergehend und klarstellend jetzt § 104 Abs. 3 Nr. 10 KV vom 13.01.1998, wonach die Ermittlung des Satzes der öffentlichen Abgabe in die ausschließliche Kompetenz des Kreistages fällt).

    a) Wie der Senat in seinen Urteilen vom 15.03.1995 und 07.11.1996, aaO., entschieden hat, ist ein Abgabensatz in den Grenzen, die der Gemeindevertretung bzw. den Kreistag durch das Vorteilsprinzip, den Kostendeckungsgrundsatz und den Gleichheitsgrundsatz gezogen sind, nach pflichtgemäßem Ermessen festzusetzen.

    Aber bereits in seinen Urteilen vom 07.11.1996, aaO. hat der Senat die Unwirksamkeit der seinerzeit angefochtenen Abfallgebührensatzung 1996 des Antragsgegners damit begründet, die Erschließungskosten der Deponie N. (2.181.000 DM) und die Kosten für die Gebäude im Eingangsbereich (1.285.000 DM) hätten mindestens 10 Jahre abgeschrieben werden müssen.

    Die Kosten sind auf den Zeitraum der betrieblichen Nutzungsdauer zu verteilen (OVG MV , Urteile vom 07.11.1996, aaO.;… Schulte in Driehaus, Kommunalabgabenrecht, § 6 Rdn. 153 b).

    Insoweit wird auf die Ausführungen in den Urteilen des Senates vom 07.11.1996, aaO., verwiesen.

    Dies wäre aber der Fall, wenn unternehmerische Gewinne aus Gesellschaftsanteilen, die auf einer Beteiligung der Kommune im gebührenrelevanten Bereich beruhen, an die Kommune ausgekehrt werden und keine Berücksichtigung in der Kalkulation erfolgen müsste (vgl. OVG Greifswald, Urteile vom 07.11.1996, aaO.).

    Bereits in seinen Urteilen vom 07.11.1996, aaO., hat der Senat ausgeführt, dass dies nicht hinreichend ist.

  • VGH Baden-Württemberg, 31.05.2010 - 2 S 2423/08

    Gebühr für die Benutzung der öffentlichen Abfallentsorgung bei Übertragung der …

    Die bei einer solchen Gesellschaft entstehenden Gewinne müssen daher, soweit sie auf die Beteiligung der Gemeinde entfallen, gebührenmindernd berücksichtigt werden (ebenso HessVGH, Beschl. v. 27.9.2006 - 5 N 358/04 - Juris; OVG Mecklenburg-Vorpommern, Urteile vom 7.11.1996 - 4 K 11/96 - DVBl 1997, 1072 und 25.2.1998 - 4 K 8/97 - KStZ 2000, 12; Wiesemann, NVwZ 2005, 391, 396;… Brüning in: Driehaus, Kommunalabgabenrecht, Stand September 2009, § 6 Rn. 197f;… Faiß, Das Kommunalabgabenrecht in Baden-Württemberg, Stand Juli 2009, § 14 Rn. 7;… Gössl/Reif, KAG für Baden-Württemberg, Stand September 2009, § 14 Anm. 4.1.2.2, S. 26 f.).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 24.06.2008 - 9 A 373/06

    Straßensinkkäste

    Rn. 78 vgl. hierzu etwa OVG Meckl.-Vorp., Urteile vom 25. Februar 1998 - 4 K 8/97 -, KStZ 2000, 12, 17 f., und vom 7. November 1996 - 4 K 11/96 -, juris, Rn. 48 ff.,.
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Rechtsprechung
   LAG Berlin, 06.02.1997 - 14 Sa 122/96   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1997,14095
LAG Berlin, 06.02.1997 - 14 Sa 122/96 (https://dejure.org/1997,14095)
LAG Berlin, Entscheidung vom 06.02.1997 - 14 Sa 122/96 (https://dejure.org/1997,14095)
LAG Berlin, Entscheidung vom 06. Februar 1997 - 14 Sa 122/96 (https://dejure.org/1997,14095)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer (Leitsatz und Volltext)

    Arbeitnehmer; Beschäftigungszeiten; Grundwehrdienst; Einberufung; DDR; Grenztruppen; Grundrechte; Gleichheitsgrundrecht

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJ 1997, 280
  • NZA-RR 1998, 173 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (0)Zitiert selbst (3)

  • BAG, 30.05.1996 - 6 AZR 632/95

    Beschäftigungszeit - besondere persönliche Systemnähe

    Auszug aus LAG Berlin, 06.02.1997 - 14 Sa 122/96
    Zur Begründung bezieht er sich auf das Urteil des Bundesarbeitsgerichts vom 30. Mai 1996 - 6 AZR 632/95 -, aus dem sich bereits ein deutlicher Hinweis ergebe, daß eine Tätigkeit bei den Grenztruppen, die auf einer Einberufung zum Grundwehrdienst beruhe, die Anrechnung von Vordienstzeiten nicht ausschließen könne.

    Diese Unterbrechung beruhte auf eigenem Verhalten des Arbeitnehmers und führt zu einer Nichtberücksichtigung der Vordienstzeiten als Beschäftigungszeit (BAG Urteil vom 30. Mai 1996 - 6 AZR 632/95 - in AP Nr. 9 zu § 19 BAT-O).

  • BAG, 23.06.1994 - 6 AZR 911/93

    Postdienstzeit - Grundwehrdienst bei Grenztruppen der DDR

    Auszug aus LAG Berlin, 06.02.1997 - 14 Sa 122/96
    Diese Zeiten sind nach Nr. 4 b zu § 6 BMT-G-O von der Berücksichtigung auch dann ausgeschlossen, wenn die Tätigkeit bei den Grenztruppen auf einer Einberufung beruhte (BAG Urteil vom 23. Juni 1994 - 6 AZR 911/93 - in AP Nr. 13 zu § 1 TVG Tarifverträge: DDR zu dem insoweit gleichlautenden § 9 des Tarifvertrags für die Arbeiter der Deutschen Bundespost Postdienst).
  • LAG Berlin, 09.02.1995 - 10 Sa 114/94

    Verfassungswidrigkeit der Übergangsvorschrift zu § 19 BAT-O Nr. 4b

    Auszug aus LAG Berlin, 06.02.1997 - 14 Sa 122/96
    Hier muß vielmehr auf die Regelung des § 6 Abs. 1 Unterabs. 3 BMT-G-O zurückgegriffen werden, bei der nur das schuldhafte oder selbst gewünschte Ausscheiden für die Anrechnung von vor dem Ausscheiden liegenden Zeiten schädlich ist (LAG Berlin Urteil vom 9. Februar 1995 - 10 Sa 119/94 -, AuA 1995, 353).
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