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Weitere Entscheidung unten: OVG Mecklenburg-Vorpommern, 17.11.2003

Rechtsprechung
   OVG Thüringen, 15.10.2003 - 4 EO 551/03   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2003,11858
OVG Thüringen, 15.10.2003 - 4 EO 551/03 (https://dejure.org/2003,11858)
OVG Thüringen, Entscheidung vom 15.10.2003 - 4 EO 551/03 (https://dejure.org/2003,11858)
OVG Thüringen, Entscheidung vom 15. Oktober 2003 - 4 EO 551/03 (https://dejure.org/2003,11858)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Judicialis

    VwGO § 80 Abs. 5 S. 1; ; VwGO § 80 Abs. 2 S. 1 Nr. 4; ; ThürKGG § 37; ; ThürKGG § 41 Abs. 5

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Zweckverband, Gemeinde, Ausgleichsanspruch, Vollzugsinteresse, Finanzbedarf, Prüfungsmaßstab, Verwaltungsakt, Befugnis, Ermächtigung, Überordnung, Umlage, Rückabwicklung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung eines Widerspruchs; Befugnis zur Geltendmachung einer Ausgleichsverbindlichkeit durch einen Zweckverband gegenüber einer Gemeinde durch Verwaltungsakt; Rechtsverhältnis zwischen einem Zweckverband und seiner Mitgliedsgemeinde; ...

Besprechungen u.ä.

  • nomos.de PDF, S. 50 (Entscheidungsbesprechung)

    §§ 37, 41 ThürKGG
    Geltendmachung von Geldforderungen bei Rückabwicklung einer fehlgeschlagenen Zweckverbandsgründung (PD Dr. Hans Lühmann; Neue Justiz 3/2004, S. 138-139)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJ 2004, 138
 
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Wird zitiert von ... (4)Zitiert selbst (5)

  • OVG Thüringen, 16.12.2002 - 4 ZEO 4/02

    Erhebung einer Zweckverbandsumlage, Verwaltungsverfahrensrecht; Zweckverband; …

    Auszug aus OVG Thüringen, 15.10.2003 - 4 EO 551/03
    Denn in dieser Entscheidung (Beschluss vom 16.12.2002 - 4 ZEO 4/02 - ThürVBl. 2003, 109 = LKV 2003, 290) hat der Senat die Befugnis eines Zweckverbandes zur Erhebung einer Verbandsumlage durch Verwaltungsakt aus einer ausdrücklichen landesgesetzlichen Ermächtigungsgrundlage hergeleitet und gerade nicht darauf erkannt, dass zwischen einem Zweckverband und seiner Mitgliedsgemeinde ein Über- und Unterordnungsverhältnis bestehe.

    Ebenso wie die durch einen öffentlich-rechtlichen Vertrag begründeten Pflichten grundsätzlich nicht durch den Erlass von Verwaltungsakten durchgesetzt werden dürfen (so bereits der angeführte Senatsbeschluss vom 16.12.2002 -4 ZEO 4/02- a.a.O.), kann auch die Rückabwicklung gegenseitiger Rechte und Pflichten verschiedener Hoheitsträger aus einem fehlgeschlagenen Vertragsverhältnis nicht durch einseitigen Verwaltungsakt erfolgen, sofern hierfür keine normative Ermächtigungsgrundlage besteht.

  • OVG Thüringen, 23.04.1998 - 4 EO 6/97

    Benutzungsgebührenrecht; Benutzungsgebührenrecht; Tenor; Bekanntgabe; …

    Auszug aus OVG Thüringen, 15.10.2003 - 4 EO 551/03
    Die vom Antragsgegner im Beschwerdevorbringen zitierte Rechtsprechung des Senats, wonach die Klärung grundsätzlicher und schwieriger Rechtsfragen nicht Aufgabe des Eilverfahrens sein kann (Senatsbeschluss vom 23.04.1998 -4 EO 6/97- ThürVGRspr. 1998, 117 = ThürVBl. 1998, 184= LKV1999, 70), steht dem nicht entgegen.
  • OVG Thüringen, 16.12.2002 - 4 EO 866/02

    Kommunalaufsichtsrecht; Kommunalaufsichtsrecht

    Auszug aus OVG Thüringen, 15.10.2003 - 4 EO 551/03
    Ein überwiegendes öffentliches Interesse kann nicht angenommen werden, wenn die besondere Eilbedürftigkeit zu verneinen oder der Bescheid offensichtlich nicht rechtmäßig ist (vgl. den Senatsbeschluss vom 16.12.2002 -4 EO 866/02- ThürVGRspr. 2003, 135 = ThürVBl. 2003, 132 = KStZ 2003, 114).
  • VG Gera, 26.05.2003 - 2 E 331/03

    Kommunalrecht; Kommunalrecht (ohne kommunales Abgabenrecht); …

    Auszug aus OVG Thüringen, 15.10.2003 - 4 EO 551/03
    Die Beschwerde des Antragsgegners gegen den Beschluss des Verwaltungsgerichts Gera vom 26.05.2003 - 2 E 331/03 GE - wird zurückgewiesen.
  • VG Dresden, 05.07.2000 - 14 K 3910/99
    Auszug aus OVG Thüringen, 15.10.2003 - 4 EO 551/03
    Dabei lässt der Senat offen, ob der vom Antragsgegner angeführten Auffassung des Verwaltungsgerichts Dresden zu folgen ist, wonach es sich bei einem nicht wirksam gegründeten Zweckverband nicht um ein "öffentlich-rechtliches nullum", sondern um einen teilrechtsfähigen "Abwicklungszweckverband" handele, der nur nach den Regeln über die Auflösung des Zweckverbandes wieder beendet werden könne (vgl. VG Dresden, Urteil vom 05.07.2000 - 14 K 3910/99 -).
  • OVG Thüringen, 03.05.2007 - 4 EO 101/07

    Kommunalaufsichtsrecht; Ein Zweckverband ist nicht verpflichtet, Abwasserbeiträge …

    Ein überwiegendes öffentliches Interesse kann nicht angenommen werden, wenn die besondere Eilbedürftigkeit zu verneinen oder der Bescheid offensichtlich rechtswidrig ist (vgl. die Senatsbeschlüsse vom 16.12.2002 - 4 EO 866/02 - ThürVGRspr. 2003, 135 = ThürVBl. 2003, 132 = KStZ 2003, 114 und vom 15.10.2003 - 4 EO 551/03 - NJ 2004, 138).
  • OVG Thüringen, 27.03.2006 - 4 EO 87/06

    Kommunalaufsichtsrecht; Zur Bestimmung des rückzahlungspflichtigen …

    Ein überwiegendes öffentliches Interesse kann nicht angenommen werden, wenn die besondere Eilbedürftigkeit zu verneinen oder der Bescheid offensichtlich rechtswidrig ist (vgl. die Senatsbeschlüsse vom 16.12.2002 - 4 EO 866/02 - ThürVGRspr. 2003, 135 = ThürVBl. 2003, 132 = KStZ 2003, 114 und vom 15.10.2003 - 4 EO 551/03 - NJ 2004, 138).
  • OVG Thüringen, 29.10.2007 - 4 EO 1320/05

    Kommunalaufsichtsrecht; Pflicht zur Rückzahlung von Abwasserbeiträgen bei einem …

    Ein überwiegendes öffentliches Interesse kann nicht angenommen werden, wenn die besondere Eilbedürftigkeit zu verneinen oder der Bescheid offensichtlich rechtswidrig ist (vgl. die Senatsbeschlüsse vom 16.12.2002 - 4 EO 866/02 - ThürVGRspr. 2003, 135 = ThürVBl. 2003, 132 = KStZ 2003, 114 und vom 15.10.2003 - 4 EO 551/03 - NJ 2004, 138).
  • OVG Thüringen, 28.02.2012 - 4 EO 1317/05

    Zustellung durch Telekopie - Heilung von Zustellungsmängeln; Verpflichtung eines …

    Ein überwiegendes öffentliches Interesse kann nicht angenommen werden, wenn die besondere Eilbedürftigkeit zu verneinen oder der Bescheid offensichtlich rechtswidrig ist (vgl. die Senatsbeschlüsse vom 16. Dezember 2002 - 4 EO 866/02 - ThürVGRspr. 2003, 135 = ThürVBl. 2003, 132 = KStZ 2003, 114 und vom 15. Oktober 2003 - 4 EO 551/03 - NJW 2004, 138).
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dejure.org Übersicht OVG Thüringen

Rechtsprechung
   OVG Mecklenburg-Vorpommern, 17.11.2003 - 1 M 169/03   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2003,19856
OVG Mecklenburg-Vorpommern, 17.11.2003 - 1 M 169/03 (https://dejure.org/2003,19856)
OVG Mecklenburg-Vorpommern, Entscheidung vom 17.11.2003 - 1 M 169/03 (https://dejure.org/2003,19856)
OVG Mecklenburg-Vorpommern, Entscheidung vom 17. November 2003 - 1 M 169/03 (https://dejure.org/2003,19856)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Heranziehung eines Gesamtgläubigers bei der Einforderung eines Straßenbaubetrags; Auswahlermessen einer Abgaben erhebenden Behörde bei der Heranziehung eines Gesamtschuldners zu Straßenbaubeiträgen; Grenzen des Auswahlermessens; Rechtsnatur des Miteigentums nach ...

Besprechungen u.ä.

  • nomos.de PDF, S. 50 (Entscheidungsbesprechung)

    § 8 KAG M-V
    Auswahlermessen der Abgaben erhebenden Behörde bei Heranziehung eines Gesamtschuldners zu Straßenbaubeitrag (RA Dr. Christian-W. Otto; Neue Justiz 3/2004, S. 138)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJ 2004, 138
 
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Wird zitiert von ... (5)Zitiert selbst (4)

  • VG Schleswig, 25.01.2021 - 6 B 34/20

    Heranziehung eines Mitglieds einer Eigentümergemeinschaft zu …

    Es steht dem Gläubiger bei der Auswahl unter mehreren Gesamtschuldnern ein lediglich durch das Willkürverbot und offenbare Unbilligkeit begrenztes Ermessen zu; zudem bedarf die Ermessensentscheidung in der Regel keiner Begründung (vgl. OVG Saarlouis…, Urteil vom 1.12.2015 - 1 A 393/14 -, BeckRS 2015, 56264 Rn. 34; OVG Greifswald, Beschluss vom 17.11.2003 - 1 M 169/03 -, LKV 2004, 230 f. m.w.N.).

    Ermessensfehlerhaft wäre die Auswahl auch dann, wenn der Antragsgegner in Folge einer falschen rechtlichen Beurteilung des Sachverhalts den Kreis der Abgabenschuldner unvollständig erfasst hätte, weil er dann von einem unzutreffenden Sachverhalt ausgegangen wäre (vgl. OVG Greifswald, Beschluss vom 17.11.2003 - 1 M 169/03 -, LKV 2004, 230 f.).

  • OVG Saarland, 18.06.2024 - 1 A 27/23

    Straßenausbaubeitrag; Festlegung des Abschlusses des Grunderwerbs als …

    Dazu bedarf es mit Blick auf das Erfordernis von Rechtssicherheit und Rechtsklarheit einer entsprechenden Satzungsregelung oder einer eindeutigen Festlegung im Bauprogramm.[vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 12.11.2010 - OVG 9 N 121.08 -, juris Rn. 8; zu einer den Grunderwerb als Herstellungsmerkmal vorsehenden Straßenausbaubeitragssatzung vgl. OVG Mecklenburg-Vorpommern, Beschluss vom 17.11.2003 - 1 M 169/03 -, und Urteil vom 27.1.2016 - 1 L 1/12 -, beide juris][vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 12.11.2010 - OVG 9 N 121.08 -, juris Rn. 8; zu einer den Grunderwerb als Herstellungsmerkmal vorsehenden Straßenausbaubeitragssatzung vgl. OVG Mecklenburg-Vorpommern, Beschluss vom 17.11.2003 - 1 M 169/03 -, und Urteil vom 27.1.2016 - 1 L 1/12 -, beide juris].

    Auch im Ausbaubeitragsrecht ist die Gemeinde zu einer entsprechenden satzungsrechtlichen Vorgabe befugt.[vgl. OVG des Saarlandes, Beschluss vom 23.12.2015 - 1 A 63/15 -, juris Rn. 4; OVG Mecklenburg-Vorpommern, Beschluss vom 17.11.2003 - 1 M 169/03 -, juris Ls. 2; OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 23.1.2017 - 15 A 1650/15 -, juris Rn. 46; OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 12.11.2010 - OVG 9 N 121.08 -, juris Rn. 8][vgl. OVG des Saarlandes, Beschluss vom 23.12.2015 - 1 A 63/15 -, juris Rn. 4; OVG Mecklenburg-Vorpommern, Beschluss vom 17.11.2003 - 1 M 169/03 -, juris Ls. 2; OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 23.1.2017 - 15 A 1650/15 -, juris Rn. 46; OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 12.11.2010 - OVG 9 N 121.08 -, juris Rn. 8].

  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 27.01.2016 - 1 L 1/12

    Ausbaubeiträge; hier: Grunderwerb als Voraussetzung der Entstehung der sachlichen …

    So kann etwa im Ortsrecht ein entsprechendes zusätzliches Merkmal gefordert werden (…z. B.: Vorliegen eines Revisionsschachtes, vgl. dazu OVG Greifswald, Beschl. v. 30.08.2005 - 1 L 231/05 - Genehmigung des Anschlusses oder seiner Änderung durch die Gemeinde, vgl. VGH Mannheim, Urt. v. 27.06.2002 - 2 S 807/01 -, NVwZ-RR 2003, 455; bei einer Straßenbaubeitragssatzung der Grunderwerb als Herstellungsmerkmal, vgl. OVG Lüneburg, Beschl. v. 29.08.2003 - 9 ME 421/02 -, NVwZ-RR 2005, 133;… ferner - ungeschrieben - das Vorliegen der letzten Unternehmerrechnung, vgl. Driehaus, Erschließungs- und Ausbaubeiträge, 7. Aufl., § 19 Rn. 8 m.w.N.;… vgl. zum Ganzen OEufach0000000005, Urt. v. 02.11.2005 - 1 L 105/05 -, NordÖR 2006, 157 - zitiert nach juris;… Urt. v. 10.10.2012 - 1 L 128/09 -, NVwZ-RR 2013, 331 - zitiert nach juris, Rn. 32; zum Grunderwerb ausdrücklich OVG Greifswald, Beschl. v. 17.11.2003 - 1 M 169/03 -, LKV 2004, 230 - zitiert nach juris).
  • VG Potsdam, 02.09.2016 - 8 L 1923/15

    Wasserversorgungsbeitrag (Erstellung der Wasserversorgung)

    Es bedurfte keiner besonderen oder ausdrücklich im Bescheid anzuführenden Erwägungen dazu, sie als eine von zwei Beitragspflichtigen als Gesamtschuldnerin gemäß § 9 Abs. 4 TWABS - und somit auf das Ganze - in Anspruch zu nehmen (vgl. BVerwG…, Urteil vom 22. Januar 1993 - 8 C 57/91 -, Rn. 16 ff., 20 ff., juris; vgl. auch OVG Mecklenburg-Vorpommern, Beschluss vom 17. November 2003 - 1 M 169/03 -, Rn. 23 ff., juris).
  • VG Greifswald, 21.05.2010 - 3 B 383/10

    Erhebung von Friedhofsgebühren; unbillige Härte bei einem mittellosen …

    Auch wenn der Abgabengläubiger grundsätzlich nicht verpflichtet ist, die finanzielle Leistungsfähigkeit der einzelnen Schuldner zu ermitteln und zu berücksichtigen, so handelt der Abgabengläubiger aber dann in der Regel ermessensfehlerhaft, wenn er in Folge einer falschen rechtlichen Beurteilung des Sachverhaltes den Kreis der Abgabenschuldner unvollständig erfasst hat, weil die Behörde dann von einem unzutreffenden Sachverhalt ausgeht (OVG Mecklenburg-Vorpommern, Beschl. v. 17.11.2003 - 1 M 169/03, LKV 2004, 230).
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