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   LG Freiburg, 19.03.2003 - 4 T 20/03   

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https://dejure.org/2003,23292
LG Freiburg, 19.03.2003 - 4 T 20/03 (https://dejure.org/2003,23292)
LG Freiburg, Entscheidung vom 19.03.2003 - 4 T 20/03 (https://dejure.org/2003,23292)
LG Freiburg, Entscheidung vom 19. März 2003 - 4 T 20/03 (https://dejure.org/2003,23292)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Befugnis eines Schlagzeugers zum Spielen seines Instruments in seiner Eigentumswohnung

  • ra.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJOZ 2005, 1447
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (3)

  • BayObLG, 28.03.1985 - BReg. 2 Z 8/85

    Wohnungseigentümer; Eigentümerbeschluß; Beschluß; Eigentümerversammlung;

    Auszug aus LG Freiburg, 19.03.2003 - 4 T 20/03
    Deswegen ist vorliegend nicht von Bedeutung, dass der Beteiligte Ziffer 3 vorträgt, als Berufsmusiker auf die von ihm beanspruchten Übungsstunden angewiesen zu sein (vgl. BayObLGZ 1985, 104).
  • OLG Hamm, 07.11.1985 - 15 W 181/85

    Beschränkung des Musizierens durch Beschluß der Wohnungseigentümer

    Auszug aus LG Freiburg, 19.03.2003 - 4 T 20/03
    Ein generelles Verbot der Musikausübung, wie vom Beteiligten Ziffer 1 gewünscht, ist demnach nicht rechtens (vgl. auch BayObLG NJW-RR 1986, 500, 501).
  • BGH, 27.06.1985 - VII ZB 16/84

    Wohnungseigentum: Zwangsversteigerung; weitere Anschlußwerte

    Auszug aus LG Freiburg, 19.03.2003 - 4 T 20/03
    Eines förmlichen Antrages bedarf es hierzu nicht (vgl. auch BGHZ 95, 118, 124 f).
  • BGH, 26.10.2018 - V ZR 143/17

    Trompetenspiel in einem Reihenhaus

    Deshalb ist der Vortrag der Kläger, ihr im Haushalt lebender Sohn arbeite als Gleisbauer überwiegend nachts und schlafe tagsüber, unbeachtlich (vgl. auch LG Freiburg, NJOZ 2005, 1447, 1448); vielmehr sind beim häuslichen Musizieren die üblichen Ruhestunden in der Mittags- und Nachtzeit einzuhalten.

    So hat etwa das Oberlandesgericht Karlsruhe in einer Reihenhausanlage Ruhezeiten von 22 bis 8 Uhr und von 13 bis 15 Uhr vorgegeben und zusätzlich das deutlich zu hörende Klarinetten- und Saxophonspiel auf zwei Stunden werktags sowie eine Stunde Sonntags beschränkt, während es eine zeitliche Begrenzung der letzteren Art für das nur stark gedämpft zu vernehmende Klavierspiel als entbehrlich angesehen hat (NJW-RR 1989, 1179 f.; vgl. ferner OLG Düsseldorf, BeckRS 2006, 05158; LG Frankfurt, WuM 1990, 287 f. [jeweils Klavier]; LG Kleve, DWW 1992, 26 [Akkordeon und Keyboard]; LG Flensburg, DWW 1993, 102 f. [Bratsche, Geige und Cello]; LG Nürnberg-Fürth, DWW 1992, 18 f. und LG Freiburg, NJOZ 2005, 1447 ff. [jeweils Schlagzeug]).

  • AG München, 28.06.2018 - 484 C 14424/16

    Schlagzeugstudiosus - Zeitlich limitiertes Üben ist hier zulässig

    Auch das darauf gerichtete Interesse darf nicht gering veranschlagt und nicht demjenigen an der Ausübung von Hausmusik von vornherein untergeordnet werden (BayObLG, NJW-RR 1986, 500 [501];LG Freiburg: Zumutbarkeit von Schlagzeugproben in Wohnungseigentumsanlage in NJOZ 2005, 1447).

    Hiervon gehen Auswirkungen aus, die nicht vergleichbar sind mit beispielsweise dem Spiel eines Klaviers oder von Saiteninstrumenten (LG Freiburg: Zumutbarkeit von Schlagzeugproben in Wohnungseigentumsanlage (NJOZ 2005, 1447).

  • VG Aachen, 06.03.2008 - 6 K 124/08

    Erledigung eines Gerichtsverfahrens im Beschlusswege durch Abschluss eines

    vgl. BGH, Beschluss vom 10. September 1998 - V ZB 11/98 -, NJW 1998, 3713 = juris Rn. 17; OLG Düsseldorf, Urteil vom 19. Dezember 2005 - I-9 U 32/05 -, juris Rn. 9 f. (zum Klavierspiel); Landgericht (LG) Freiburg (Breisgau), Beschluss vom 19. März 2003 - 4 T 20/03 -, juris Rn. 9 (zum Schlagzeugspiel).

    vgl. BGH, Beschluss vom 10. September 1998 - V ZB 11/98 -, NJW 1998, 3713 = juris Rn. 17; LG Freiburg (Breisgau), Beschluss vom 19. März 2003 - 4 T 20/03 -, juris Rn. 9 (zum Schlagzeugspiel).

    vgl. LG Nürnberg-Fürth, Urteil vom 17. September 1991 - 13 S 5296/90 -, juris Rn. 8 und Rn. 11 (zum Schlagzeugspiel); LG Freiburg (Breisgau), Beschluss vom 19. März 2003 - 4 T 20/03 -, juris Rn. 12 (zum Schlagzeugspiel).

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