Rechtsprechung
| OLG Karlsruhe, 05.11.2002 - 11 W 124/02 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
- Judicialis
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
ZPO § 70 Abs. 1 S. 1 § 101 § 103
Voraussetzungen der Wirksamkeit einer Streitverkündung - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Wirksamkeit der Streitverkündung; Einreichung eines Schriftsatzes beim Prozessgericht; Kostenentscheidung beim Vergleich mit Streitverkündung
Verfahrensgang
- LG Karlsruhe, 05.08.2002 - 10 O 110/02
- OLG Karlsruhe, 05.11.2002 - 11 W 124/02
Papierfundstellen
- NJOZ 2003, 4
Wird zitiert von ... (5) Zitiert selbst (7)
- BGH, 11.11.1960 - V ZR 47/55
Auszug aus OLG Karlsruhe, 05.11.2002 - 11 W 124/02
Die gerichtliche Entscheidung über die Kosten der Nebenintervention hat der Kostenverteilung im Vergleich zu folgen (BGH NJW 1961, 460; NJW 1967, 983). - BGH, 23.01.1967 - III ZR 15/64
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Die gerichtliche Entscheidung über die Kosten der Nebenintervention hat der Kostenverteilung im Vergleich zu folgen (BGH NJW 1961, 460; NJW 1967, 983). - OLG Dresden, 09.10.1998 - 6 U 2845/96
Erstattung der Kosten des Streithelfers bei Vergleich der Hauptparteien
Auszug aus OLG Karlsruhe, 05.11.2002 - 11 W 124/02
Ferner kommt es nicht darauf an, ob eine solche gerichtliche Kostengrundentscheidung auch dann möglich ist, wenn die Parteien im Vergleich hinsichtlich der Kosten des Rechtsstreits eine Kostenaufhebung vereinbart haben (…vgl. dazu Zöller-Herget, ZPO, 23. Auflage, § 101 Rdn. 11 m.w.N., OLG Karlsruhe, NJW-RR 1997, 1293; OLG Dresden, NJW-RR 1999, 1668), da die Kosten im Vergleich im Verhältnis von 53 % zu 47 % verteilt wurden.
- OLG Karlsruhe, 12.12.1996 - 6 W 137/96
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Ferner kommt es nicht darauf an, ob eine solche gerichtliche Kostengrundentscheidung auch dann möglich ist, wenn die Parteien im Vergleich hinsichtlich der Kosten des Rechtsstreits eine Kostenaufhebung vereinbart haben (vgl. dazu Zöller-Herget, ZPO, 23. Auflage, § 101 Rdn. 11 m.w.N., OLG Karlsruhe, NJW-RR 1997, 1293; OLG Dresden, NJW-RR 1999, 1668), da die Kosten im Vergleich im Verhältnis von 53 % zu 47 % verteilt wurden. - OLG Zweibrücken, 11.01.1982 - 2 WF 78/81
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b) Die Prozessgebühr fiel bereits mit der Bestellung von Rechtsanwalt Dr. B. zum Prozessbevollmächtigten durch die Streitverkündete an (OLG Koblenz, JurBüro 1982, 723;… Gerold/Schmidt/von Eicken/Madert, BRAGO, 15. Auflage, § 31 Rdn. 13). - KG, 18.05.1973 - 1 W 2135/72
Prozeßvergleich; Protokollinhalt; Durchsicht; Kostenfestsetzung; Titel; …
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Dabei bedarf es hier keiner Stellungnahme zu der - umstrittenen - Frage, ob der Kostenfestsetzungsbeschluss in einem solchen Fall auch von Amts wegen, also ohne einen darauf gerichteten Antrag der beschwerten Partei, aufgehoben werden kann (…vgl. dazu Münchener-Kommentar-Belz, ZPO, 2. Auflage, § 104 Rdn. 127f. m.w.N.; OLG München, NJW 1968, 945, 946; KG, NJW 1973, 2115). - OLG München, 07.02.1972 - 11 W 2076/71
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Eine Kostenfestsetzung kann dann jedoch nach § 103 Abs. 1 ZPO nur erfolgen, wenn eine Entscheidung des Gerichts über die Kosten vorliegt (OLG München, MDR 1972, 618; OLG Frankfurt, AnwBl. 1978, 466.
- OLG Schleswig, 08.12.2005 - 5 U 57/04
Aktiengesellschaft: Informationspflichten des Vorstands gegenüber der …
Soweit die Zustellung eines dieses Schriftsatzes an beide Parteien nicht förmlich erfolgt ist, ist dadurch folglich die Wirksamkeit des Beitrittes nicht gehindert worden (…Zöller-Vollkommer, a. a. O., § 70 Rn. 1; OLGR Karlsruhe 2003, 298). - OLG Köln, 01.03.2012 - 15 W 78/11
Anwaltszwang für den Beitritt des Streitverkündungsempfängers zum selbständigen …
Dementsprechend ist anerkannt, dass die Erklärung des Beitritts zu einem Rechtsstreit vor den Landgerichten und Oberlandesgerichten dem Anwaltszwang unterliegt (BGH…, Beschluss vom 04.10.1990 - IX ZB 78/90 - zitiert nach juris Rn. 6; OLG Karlsruhe, Urteil vom 05.11.2002 - 11 W 124/02 - zitiert nach juris Rn. 9). - OLG Köln, 22.09.2014 - 17 W 118/14
Festsetzung der Kosten einem Vergleich beigetretener Dritter
Rn. 17 Hinsichtlich der Kosten der Nebenintervention ist anerkannt, dass diese nicht zu den "Kosten des Rechtsstreits" gehören (OLG Koblenz OLGR 2006, 609; OLG Karlsruhe NJOZ 2003, 4, 5;… Schulz, in: MK-ZPO, 4. Aufl., § 101 Rn. 4;… Schneider, in: Prütting/Gehrlein, ZPO, § 101 Rn. 1;… Bork, in: Stein/Jonas, ZPO, 22. Aufl., § 101 Rn. 2). - OLG Karlsruhe, 30.07.2010 - 13 U 150/09
Schwellenhöhe von Fenstertüren
Die Beklagte hat die außergerichtlichen Kosten der Streithelfer im Berufungsverfahren zu tragen, nachdem diese dem Rechtsstreit auch ohne Zustellung des Beitrittsschriftsatzes (OLGR Karlsruhe 2003, 298) wirksam auf Seiten der Klägerin beigetreten sind. - LG Gera, 22.09.2016 - 4 O 1448/14
Verfahren nach dem Ausgleichsleistungsgesetz: Amtspflichtverletzung der Behörde …
Der Zustellung des Beitrittsschriftsatzes hat es zum Eintritt der Wirkungen der Nebenintervention nicht bedurft (vgl. OLG Karlsruhe 11 W 124/02 vom 05.11.2002).
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