Rechtsprechung
| OLG Naumburg, 17.11.2011 - 2 U 90/11 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
- Rechtsprechungsdatenbank Sachsen-Anhalt
§ 823 Abs 1 BGB, § 830 BGB, § 839 BGB, § 116 SGB 10
Verkehrssicherungspflicht: Sicherheitsanforderungen bei oberirdischer Verlegung einer Wasserleitung auf einem Weihnachtsmark - rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BGB § 823 Abs. 1
Verkehrssicherungspflicht des Betreibers eines Weihnachtsmarktes hinsichtlich auf einem Gehweg verlegter Wasserleitungen - ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Weihnachtsmarkt: Wie sind Schläuche zu sichern?
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (3)
- schluender.info (Kurzinformation)
Sturz über Wasserschlauch auf Weihnachtsmarkt - Wer haftet?
- weka.de (Kurzinformation)
Haftet die Gemeinde für Stolperfallen bei Veranstaltungen?
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Anforderungen an die Verkehrssicherungspflicht des Betreibers eines Weihnachtsmarktes bzgl. oberirdisch verlegter Wasserleitungen auf einem Gehweg
Verfahrensgang
- LG Magdeburg, 25.05.2011 - 10 O 2047/10
- OLG Naumburg, 17.11.2011 - 2 U 90/11
Papierfundstellen
- MDR 2012, 219
- NJOZ 2012, 801
Wird zitiert von ... (7) Zitiert selbst (3)
- OLG Hamm, 13.01.2006 - 9 U 143/05
Verkehrssicherungspflicht, Marktplatz, Stufe, Gefahrenstelle
Auszug aus OLG Naumburg, 17.11.2011 - 2 U 90/11
Dabei wird die Grenze zwischen abhilfebedürftigen Gefahren und von den Benutzern hinzunehmenden Erschwernissen ganz maßgeblich durch die sich im Rahmen des Vernünftigen haltenden Sicherheitserwartungen des Verkehrs bestimmt, die sich wesentlich an dem äußeren Erscheinungsbild der Verkehrsfläche und der Verkehrsbedeutung orientieren (so OLG Hamm, Urteil v. 13.01.2006 - Az.: 9 U 143/05 -, NJW-RR 2006, 1100 f.; OLG München, Beschluss v. 08.03.2011 - Az.: 1 U 530/11 -, zitiert nach juris, jeweils m.w.N.). - OLG Koblenz, 24.03.2009 - 5 U 76/09
Verkehrssicherungspflichten des Betreibers eines Verkaufsstandes hinsichtlich …
Auszug aus OLG Naumburg, 17.11.2011 - 2 U 90/11
Der Senat vermag nicht festzustellen, dass mit dem Gebrauch von Filz- oder Gummimatten (vgl. dazu OLG Koblenz, Beschluss v. 24.03.2009 - Az.: 5 U 76/09 -, NJW-RR 2009, 1473 f.) hier ein eindeutiger Zugewinn an Sicherheit für die Besucher des Weihnachtsmarktes verbunden gewesen und der Unfall am 07.12.2007 vermieden worden wäre. - OLG München, 08.03.2011 - 1 U 530/11
Haftung aus Verkehrssicherungspflichtverletzung: Grenzen der Verkehrssicherung
Auszug aus OLG Naumburg, 17.11.2011 - 2 U 90/11
Dabei wird die Grenze zwischen abhilfebedürftigen Gefahren und von den Benutzern hinzunehmenden Erschwernissen ganz maßgeblich durch die sich im Rahmen des Vernünftigen haltenden Sicherheitserwartungen des Verkehrs bestimmt, die sich wesentlich an dem äußeren Erscheinungsbild der Verkehrsfläche und der Verkehrsbedeutung orientieren (so OLG Hamm, Urteil v. 13.01.2006 - Az.: 9 U 143/05 -, NJW-RR 2006, 1100 f.; OLG München, Beschluss v. 08.03.2011 - Az.: 1 U 530/11 -, zitiert nach juris, jeweils m.w.N.).
- OLG Hamm, 04.12.2020 - 7 U 36/19
Verkehrssicherungspflicht; Jahrmarkt; Abdeckung; Schacht; Gummimatte; …
Grundsätzlich müssen und können sich die Besucher einer Kirmes in der Regel zwar auf solche ebenso unvermeidbaren wie bekannten Behinderungen wie abgedeckte Versorgungsleitungen einstellen, vgl. OLG Hamm, Urteil vom 24. März 2015 - I-9 U 114/14 -, juris Rn. 19; OLG Naumburg, Urteil vom 17.11.2011 - 2 U 90/11 - BeckRS 2011, 27423. - OLG Hamm, 24.03.2015 - 9 U 114/14
Pflaumenkirmes in Kamen - Kirmesbetrieb haftet bei Sturz über ungesicherte …
Dabei wird die Grenze zwischen abhilfebedürftigen Gefahren und von den Benutzern hinzunehmenden Erschwernissen ganz maßgeblich durch die sich im Rahmen des Vernünftigen haltenden Sicherheitserwartungen des Verkehrs bestimmt, die sich wesentlich an dem äußeren Erscheinungsbild der Verkehrsfläche und der Verkehrsbedeutung orientieren (OLG Hamm, NJW-RR 2006, 1100; OLG München BeckRS 2011, 10022; OLG Naumburg, NJOZ 2012, 801). - OLG Hamm, 07.05.2021 - 7 U 27/20
Stolperfalle im Stadion
Derartige Maßnahmen sind z.B. im Bereich von Jahrmärkten und bei anderen Großveranstaltungen allgemein üblich (vgl. etwa OLG Hamm…, Beschluss vom 18.01.2021 - 7 U 69/20, juris Rn. 9, 10; OLG Hamm…, Urteil vom 24.03.2015 - 9 U 114/14, juris Rn. 19; OLG Naumburg, Urteil vom 17.11.2011 - 2 U 90/11, juris Rn. 28 ff.; OLG Koblenz…, Beschluss vom 24.03.2009 - 5 U 76/09, juris Rn. 5).
- OLG Köln, 03.08.2023 - 7 U 173/22
Versorgungskabel als Gefahrenquelle auf Wochenmarkt Schmerzensgeld wegen Sturz …
Die Beklagten verkennen jedoch, dass zugleich gilt, dass der Verkehrssicherungspflichtige - je nach den Umständen des Einzelfalls - den im Rahmen der Verlegung von Versorgungsleitungen verbleibenden Gefahren durch eine gesonderte Abdeckung, etwa durch Gummi-/ Kunststoffmatten, zu begegnen hat (vgl. etwa OLG Naumburg Urt. v. 17.11.2011 - 2 U 90/11, MDR 2012 = juris Rn. 28 ff.;… OLG Koblenz Beschluss vom 24.03.2009 - 5 U 76/09, MDR 2009, 806 = juris Rn. 5 ff.;… OLG Hamm, Hinweisbeschluss v. 18.01.2021 - I-7 U 69/20, BeckRS 2021, 2531 Rn. 9, 10, beck-online¸; OLG Hamm, Hinweisbeschluss vom 07.05.2021 - 7 U 27/20, NJW-RR 2021, 1112, beck-online). - OLG Hamm, 18.01.2021 - 7 U 69/20
Verkehrssicherungspflicht auf Jahrmarkt
(Jahr-)Marktbesucher - anders als etwa Super- oder Baumarktbesucher - müssen sich deshalb auf die unvermeidbaren, aber bekannten Behinderungen einstellen (vgl. nur OLG Naumburg Urt. v. 17.11.2011 - 2 U 90/11, MDR 2012 = juris Rn. 27).Rn. 12 Den verbleibenden Gefahren kann der Betreiber - je nach den Umständen des Einzelfalls - durch eine gesonderte Abdeckung, etwa durch Gummi- / Kunststoffmatten begegnen (vgl. etwa OLG Naumburg Urt. v. 17.11.2011 - 2 U 90/11, MDR 2012 = juris Rn. 28 ff.;… OLG Koblenz Beschl. v. 24.3.2009 - 5 U 76/09, MDR 2009, 806 = juris Rn. 5 ff.).
- OLG Hamm, 15.03.2013 - 9 U 234/12
Haftung des Fahrzeughalters wegen Schäden eines Schützenfestbesuches durch …
Dabei wird die Grenze zwischen abhilfebedürftigen Gefahren und hinnehmbaren Erschwernissen ganz maßgeblich durch die sich im Rahmen des Vernünftigen haltende Sicherheitserwartung des Verkehrs bestimmt, die sich wesentlich an dem äußeren Erscheinungsbild der Verkehrsfläche und der Verkehrsbedeutung orientiert (vgl. dazu OLG Sachsen-Anhalt, Urteil vom 17.11.2011, Az.: 2 U 90/11; OLG Koblenz, Urteil vom 04.12.2009, Az.: 2 U 565/09; OLG Hamm, Urteil vom 13.01.2006, Az. - LG Arnsberg, 09.07.2020 - 2 O 25/19 Diese Gestaltung trägt entscheidend dazu bei, die Gefahr eines Stolperns zu verhindern (OLG Sachsen-Anhalt, Urteil vom 17.11.2011, Az. 2 U 90/11).
Bitte loggen Sie sich ein, um diese Funktion zu nutzen. Falls Sie noch kein Benutzerkonto haben, können Sie sich in weniger als einer Minute eines kostenlos anlegen "Registrieren".