Rechtsprechung
| OLG Braunschweig, 04.03.2013 - 3 U 89/12 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- verkehrslexikon.de
Zur Deckungszusage der Rechtsschutzversicherung unter Vorbehalt
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)
Deckungszusage des Rechtsschutzversicherers als Schuldanerkenntnis
Papierfundstellen
- NJOZ 2014, 441
Wird zitiert von ... (4) Zitiert selbst (2)
- OLG Düsseldorf, 26.06.2001 - 4 U 205/00
Ausschluss des Versicherungsschutzes wegen Verletzung einer …
Auszug aus OLG Braunschweig, 04.03.2013 - 3 U 89/12
Die von ihr erklärten Deckungsschutzzusagen stellen deklaratorische Schuldanerkenntnisse dar, die ihr solche Einwendungen und Einreden abschneiden, welche ihr zum Zeitpunkt der Erklärung bekannt waren oder mit denen sie zumindest rechnete (vgl. OLG Düsseldorf 26.06.2001 - 4 U 205/00, zitiert nach juris, dort Rn 7 m. w. N.;… Prölss/Martin, VVG, 27. Aufl., ARB 1975 § 17 Rn 14 m. w. N. sowie grundsätzlich Ensthaler-Schmidt, HGB, 7. Aufl., § 350 Rn 7). - OLG Hamm, 16.10.1985 - 20 W 28/85
Auszug aus OLG Braunschweig, 04.03.2013 - 3 U 89/12
Etwas anderes könnte nur gelten, wenn die Täterschaft des Versicherungsnehmers zum Zeitpunkt der Deckungsschutzzusage noch völlig ungeklärt gewesen wäre (so etwa bei der Entscheidung des OLG Hamm vom 16.10.1985 - 20 W 28/85).
- BGH, 16.07.2014 - IV ZR 88/13
Rechtsschutzversicherung für fremde Rechnung: Leistungspflicht bei Deckungszusage …
Deshalb wird die Deckungszusage nach allgemeiner Meinung als deklaratorisches Schuldanerkenntnis gewertet mit der Folge, dass dem Versicherer Einwendungen verwehrt sind, die er kennt und mit denen er rechnet (OLG Braunschweig r+s 2013, 435; OLG Koblenz VersR 2011, 791; KG VersR 1997, 1352;… Armbrüster in Prölss/Martin, VVG 28. Aufl. § 17 ARB 2008/II Rn. 10) und nach teilweise vertretener Auffassung - noch weitergehend - mit denen er rechnen musste (OLG Stuttgart ZfSch 2008, 650; OLG Köln r+s 2001, 248;… Harbauer/Bauer, Rechtsschutzversicherung 8. Aufl. § 17 ARB 2000 Rn. 17;… Herdter in Looschelders/Paffenholz, ARB § 17 Rn. 85;… van Bühren/Plote, ARB 3. Aufl. § 1 Rn. 18). - AG München, 02.01.2019 - 264 C 13757/18
Rechtsschutzversicherung: Kein Kostenzugeständnis zu Lasten des Versicherers bei …
Infolgedessen müssen dem Versicherer Einwendungen verwehrt werden, die er kennt oder mit denen er rechnet (BGH, Urteil vom 16.07.2014, Az. IV ZR 88/13, OLG Koblenz, Urteil vom 16.02.2011, Az. 1 U 358/10; OLG Braunschweig, Beschluss vom 04.03.2013, Az. 3 U 89/12). - LG Münster, 15.05.2018 - 115 O 257/16
Ansprüche gegenüber Gebäudeversicherung wegen Überschwemmungsschaden
Rn. 69 Die Deckungszusage einer Versicherung wird nach allgemeiner Meinung als deklaratorisches Schuldanerkenntnis gewertet mit der Folge, dass dem Versicherer Einwendungen verwehrt sind, die er kennt und mit denen er rechnet (OLG Braunschweig, Hinweisbeschluss vom 04.03.2013 - 3 U 89/12, NJOZ 2014, 441; OLG Koblenz, Urteil vom 06.02.2011- 1 U 358/10, NJW-RR 2011, 761; OLG Köln, Urteil vom 28.03.2006 - 9 U 94/05, NJOZ 2006, 4437) nach teilweise vertretener Auffassung -noch weitergehend- mit denen er rechnen musste (vgl. zum Streitstand: BGH, IV ZR 88/13, NJW 2014, 3030). - LG Paderborn, 07.05.2021 - 4 O 161/21 Rn. 11 Der Versicherer kann sich daher nicht auf Einwendungen und Einreden berufen, die ihm zum Zeitpunkt der Abgabe seiner Deckungszusage bekannt waren oder mit denen er zumindest rechnete (OLG Braunschweig, Beschluss vom 04.03.2013, 3 U 89/12).
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