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   OVG Nordrhein-Westfalen, 29.01.2013 - 2 E 81/13   

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https://dejure.org/2013,1744
OVG Nordrhein-Westfalen, 29.01.2013 - 2 E 81/13 (https://dejure.org/2013,1744)
OVG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 29.01.2013 - 2 E 81/13 (https://dejure.org/2013,1744)
OVG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 29. Januar 2013 - 2 E 81/13 (https://dejure.org/2013,1744)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch auf eine Aktenversendungspauschale durch Erteilung von Ausfertigungen, Auszügen und Abschriften (hier: Vorlage eines Bebauungsplans nebst Aufstellungsvorgängen)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anspruch auf eine Aktenversendungspauschale durch Erteilung von Ausfertigungen, Auszügen und Abschriften (hier: Vorlage eines Bebauungsplans nebst Aufstellungsvorgängen)

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2013, 1619
  • NVwZ-RR 2013, 536
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (1)

  • BVerfG, 06.03.1996 - 2 BvR 386/96

    Verfassungsmäßigkeit der Aktenversendungspauschale

    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 29.01.2013 - 2 E 81/13
    vgl. im Einzelnen BVerfG, Kammerbeschluss vom 6. März 1996 - 2 BvR 386/96 -, NJW 1996, 2222 = juris (für die Aktenversendung in strafrechtlichen Ermittlungsverfahren).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 19.01.2024 - 10 E 780/23

    Aktenversendungspauschale, Kostenschuldner, Versendung der Akten

    - 2 E 81/13 -, juris Rn. 4 ff.
  • OVG Rheinland-Pfalz, 22.05.2013 - 2 E 10509/13

    Keine Versendungspauschale bei Aktenabholung im Gericht

    § 66 Abs. 4 Satz 1 GKG gilt im verwaltungsgerichtlichen Verfahren nicht (OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 29. Januar 2013 - 2 E 81/13 -, BeckRS 2013, 47596).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 22.03.2013 - 11 E 85/13

    Erhebung einer Pauschale für die Versendung von Akten auf Antrag je Sendung

    vgl. OVG NRW, Beschluss vom 29. Januar 2013 - 2 E 81/13 -, juris, Rdnr. 6.
  • OVG Sachsen, 18.05.2022 - 6 A 411/21

    Aktenversendungspauschale; Akteneinsicht an einem anderen Ort

    Akteneinsicht wurde gewährt durch das Oberverwaltungsgericht aufgrund einer Verfügung des Berichterstatters vom 10. August 2021, woraufhin die Akten an das Verwaltungsgericht Leipzig zur dortigen Einsichtnahme am 11. August 2021 übersandt wurden.4 Für den Fall, dass die Akteneinsicht nach § 100 Abs. 3 VwGO gewährt wird, enthält § 100 VwGO keine Kostenregelung, so dass insoweit Raum für eine diesbezügliche Kostenerhebung verbleibt (vgl. zur Vorgängervorschrift in § 100 Abs. 2 VwGO: OVG NRW, Beschl. v. 29. Januar 2013 - 2 E 81/13 -, juris Rn. 6).
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