Weitere Entscheidungen unten: BGH, 17.09.1963 | BayObLG, 21.08.1963

Rechtsprechung
   BGH, 03.09.1963 - 5 StR 306/63   

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https://dejure.org/1963,157
BGH, 03.09.1963 - 5 StR 306/63 (https://dejure.org/1963,157)
BGH, Entscheidung vom 03.09.1963 - 5 StR 306/63 (https://dejure.org/1963,157)
BGH, Entscheidung vom 03. September 1963 - 5 StR 306/63 (https://dejure.org/1963,157)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Annahme einer anderen Tatzeit als im Eröffnungsbeschluss angegeben - Erfordernis eines förmlichen Hinweises - Fall "Fön"

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StPO § 265

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BGHSt 19, 88
  • NJW 1963, 2238
  • MDR 1963, 1023
 
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Wird zitiert von ... (26)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 06.12.1957 - 5 StR 536/57

    Überraschung des Angeklagten mit der Feststellung eines tatsächlichen Umstandes -

    Auszug aus BGH, 03.09.1963 - 5 StR 306/63
    Wie der Bundesgerichtshof bereits entschieden hat, darf das Urteil den Angeklagten nicht mit der Feststellung einer Tatsache überraschen, auf die er weder durch den Inhalt der Anklageschrift oder des Eröffnungsbeschlusses noch durch den Gang der Hauptverhandlung ausreichend vorbereitet worden ist (BGHSt 11, 88).
  • BGH, 08.10.1970 - 4 StR 190/70

    Bußgeldbescheid

    Verfahrensfehler dabei kann der Betroffene mit der Rechtsbeschwerde rügen (vgl. u.a. §§ 265, 338 Nr. 8 StPO; BGHSt 19, 88, 89) [BGH 03.09.1963 - 5 StR 306/63] .
  • BGH, 03.09.1997 - 5 StR 237/97

    Grundsatz der freien Beweiswürdigung (Rekonstruktionsverbot bei unrichtiger

    Auch ein - differenziert zu beurteilender - Fall einer wesentlichen Abweichung in der Beurteilung tatsächlicher Verhältnisse zwischen Anklage und Hauptverhandlung (vgl. BGHSt 19, 88; Kleinknecht/Meyer-Goßner, StPO 43. Aufl. § 265 Rdn. 23 m.w.N.) liegt nicht vor.
  • BGH, 17.11.1998 - 1 StR 450/98

    Überzeugungsbildung (Darlegungspflichten des Gerichts, wenn der einzige

    Der 5. Strafsenat hat in BGHSt 19, 88, 89 bei Abweichung von einer in der zugelassenen Anklage genau bezeichneten Tatzeit einen förmlichen, nur durch das Protokoll der Hauptverhandlung beweisbaren Hinweis verlangt, wenn gegenüber der geänderten Tatzeit eine andere Verteidigung in Betracht kommt.
  • BGH, 14.11.1990 - 3 StR 310/90

    Zulässigkeit einer Urteilsberichtigung; Rechtsfolgen einer unzulässigen

    Der Senat kann offen lassen, ob es bei Veränderungen der tatsächlichen Urteilsgrundlagen, insbesondere bei Auswechslungen der Tatzeiten, soweit diese für den Schuldspruch von ausschlaggebender Bedeutung sind, eines förmlichen Hinweises gemäß § 265 Abs. 1 StPO bedarf (vgl. BGHSt 19, 88; Urteil vom 1. März 1966 - 5 StR 21/66; BGHR StPO § 265 Abs. 1 Hinweispflicht 3) oder ob eine sonstige Unterrichtung über die Veränderung wesentlicher tatsächlicher Umstände genügt (vgl. BGHSt 19, 141 [BGH 08.10.1963 - 1 StR 553/62]; BGH NStZ 1984, 422; BGHR StPO § 265 Abs. 4 Hinweispflicht 3 und 5).
  • BGH, 20.11.2014 - 4 StR 234/14

    Hinweispflicht bei Veränderung tatsächlicher Umstände in der Hauptverhandlung

    aa) Ob die Veränderung eines tatsächlichen Umstandes zu einer Hinweispflicht in entsprechender Anwendung des § 265 Abs. 1 StPO führt, hängt davon ab, ob sie in ihrem Gewicht der Veränderung eines rechtlichen Gesichtspunktes gleichsteht, auf die sich § 265 Abs. 1 StPO unmittelbar bezieht (BGH, Urteil vom 3. September 1963 - 5 StR 306/63, BGHSt 19, 88, 89).
  • BGH, 22.06.2006 - 3 StR 79/06

    Tat im prozessualen Sinn (Identität; Nämlichkeit; unverwechselbares Geschehen;

    c) Da der Angeklagte wegen des festgestellten Sachverhalts nach einem verfahrensrechtlich gebotenen Hinweis nach § 265 StPO auf den veränderten Tatzeitraum hätte verurteilt werden können und müssen (vgl. BGHSt 19, 88; Meyer-Goßner aaO § 265 Rdn. 23 m. w. N.), war wegen der Tat 44 der Anklageschrift der Freispruch aufzuheben.
  • BGH, 24.02.1976 - 1 StR 764/75

    Strafbarkeit wegen Betrugs - Anforderungen an die Rüge der Verletzung förmlichen

    Das bedeute eine Verschiebung der Tatzeit, die nach den Grundsätzen der Entscheidung BGHSt 19, 88 f. zum Hinweis verpflichtet hätte.

    Aus diesem Gesichtspunkt hat der 5. Strafsenat später selbst seine von der Revision angeführte Entscheidung BGHSt 19, 88 dahin eingegrenzt, daß sich dort der Vorwurf eines Sittlichkeitsverbrechens allein durch die Annahme eines anderen Tattages wesentlich geändert hatte, während bei dem den Gegenstand der späteren Entscheidung bildenden Betrug die Tatzeit keine entscheidende, sondern nur eine untergeordnete Bedeutung hatte (BGH, Urteil vom 1. März 1966 - 5 StR 21/66).

  • BGH, 08.10.1963 - 1 StR 553/62

    Zweifel an der Unvoreingenommenheit eines Richters - Nichtbeeidigung eines der

    Neuerdings hat der 5. Strafsenat (Urt. vom 3. September 1963 - 5 StR 306/63, zur Veröffentlichung in der amtlichen Sammlung bestimmt) die Auffassung, daß die Hinweispflicht nach § 265 Abs. 1 StPO nur für die Änderung des rechtlichen Gesichtspunktes (mit oder ohne Änderung der Tatsachenlage) gelte, aufgegeben und die Notwendigkeit eines förmlichen Hinweises im Sinne dieser Vorschrift auch für den Fall einer Veränderung der Tatzeit bejaht, Der 1. Strafsenat vermag ihm auf diesem Wege nicht zu folgen.
  • BGH, 15.11.1978 - 2 StR 456/78

    Verurteilung wegen fahrlässiger Tötung und wegen fahrlässiger Herbeiführung eines

    Allerdings bedarf es insofern keines förmlichen Hinweises durch den Vorsitzenden, wie ihn § 265 Abs. 1 StPO für die Heranziehung eines anderen Strafgesetzes vorschreibt und wie er für den Sonderfall einer Änderung der Tatzeit in einer Entscheidung des 5. Strafsenats (BGHSt 19, 88) gefordert worden ist.
  • BGH, 01.06.1994 - 2 StR 105/94

    Tatzeit - Zeugenvernehmung - Anklageänderung - Hinweispflicht

    Ob für den speziellen Fall der Tatzeitveränderung - abweichend von sonstigen tatsächlichen Veränderungen - ein förmlicher, sich aus dem Protokoll der Hauptverhandlung ergebender Hinweis erforderlich ist (so die frühere Rechtsprechung des 5. Strafsenats: BGHSt 19, 88; BGHR StPO § 265 Abs. 1 Hinweispflicht 3; siehe aber BGHR StPO § 265 Abs. 4 Hinweispflicht 12), muß hier nicht entschieden werden; denn auch, wenn möglicherweise je nach Sachlage darauf verzichtet werden kann, ist eine umfassende und unmißverständliche Unterrichtung über wesentliche tatsächliche Abweichungen geboten (BGHR StPO § 265 Abs. 1 Hinweispflicht 8).
  • BGH, 09.05.1974 - 4 StR 100/74

    Vorliegen der Voraussetzungen eines Einmietbetrugs - Bestimmung des Begriffs der

  • OLG Hamm, 26.05.2009 - 2 Ss 195/09

    Einlassung; Beweiswürdigung; Anforderung; gefährlicher Eingriff; Straßenverkehr;

  • BGH, 01.12.1987 - 5 StR 458/87

    Sexueller Missbrauch von Kindern - Anforderungen an die Feststellung des genauen

  • BGH, 28.01.1992 - 1 StR 336/91

    Zulässigkeit der Verwertung tatsächlicher, so nicht in der Anklage enthaltener

  • BGH, 19.05.1992 - 1 StR 173/92

    Sexueller Missbrauch von Schutzbefohlenen in drei Fällen - Unerlaubtes Führen

  • BGH, 11.11.1980 - 1 StR 527/80

    Unterrichtung des Angeklagten, wenn der Tatrichter die Verurteilung auf

  • OLG Bremen, 21.07.1995 - Ss 77/95

    Strafbarkeit wegen sexuellen Missbrauchs von Kindern in zwei Fällen ;

  • OLG Köln, 07.06.1984 - 3 Ss 295/84

    Erreichen des Zustandes der Schuldunfähigkeit; actio libera in causa

  • BGH, 17.12.1986 - 2 StR 554/86

    Rüge des pflichtwidrigen Unterlassens, den Angeklagten und seine Verteidigung auf

  • BGH, 05.12.1978 - 1 StR 535/78

    Verstoß gegen die rechtliche Hinweispflicht und den Grundsatz der Gewährung

  • BGH, 01.03.1966 - 5 StR 21/66

    Gewährung des rechtlichen Gehörs über den für die Verurteilung wesentlichen

  • BGH, 30.03.1965 - 1 StR 504/64

    Unwirksamkeit eines Eröffnungsbeschlusses wegen Überbesetzung der Strafkammer -

  • BGH, 03.06.1981 - 2 StR 158/81
  • BGH, 09.12.1975 - 5 StR 589/75

    Anordnung der Wiederaufnahme des Verfahrens - Strafbarkeit wegen versuchten

  • BGH, 26.11.1968 - 1 StR 378/68

    Annahme eines Fortsetzungszusammenhangs zwischen mehreren Taten - Ablehnung der

  • BGH, 02.11.1965 - 1 StR 427/65

    Verfahrensfehler wegen später Bestellung eines Pflichtverteidigers - Aussetzung

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Rechtsprechung
   BGH, 17.09.1963 - 1 StR 300/63   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1963,612
BGH, 17.09.1963 - 1 StR 300/63 (https://dejure.org/1963,612)
BGH, Entscheidung vom 17.09.1963 - 1 StR 300/63 (https://dejure.org/1963,612)
BGH, Entscheidung vom 17. September 1963 - 1 StR 300/63 (https://dejure.org/1963,612)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Verfahrenswidrigkeit der Vereidigung einer Zeugin - Sinn und Zweck des § 181a Strafgesetzbuch (StGB) - Tateinheitliche Begehung von ausbeuterischer und kupplerischer Zuhälterei

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BGHSt 19, 107
  • NJW 1963, 2238
  • MDR 1964, 71
 
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Wird zitiert von ... (15)Neu Zitiert selbst (11)

  • BGH, 22.12.1955 - 1 StR 381/55
    Auszug aus BGH, 17.09.1963 - 1 StR 300/63
    Nach diesen Feststellungen ist sie der Anstiftung zur Zuhälterei verdächtige Wegen eines solchen Verbrechens ist auch die Dirne strafbar, von der sich der Zuhälter aushalten läßt oder die er in ihrem Unzuchtsgewerbe fordert, ähnlich wie sich im Falle des § 180 StGB die verkuppelte Person der Teilnahme an der Kuppelei schuldig machen kann, die ihr selbst gegenüber begangen wird (BGHSt 9, 71, 72 f [BGH 22.12.1955 - 1 StR 381/55]; 15, 377, 302; E StGB 1962 § 227 a mit Begr. a.M. das Schrifttum z.B. Maurach BT § 50 VI B 3. Mezger LK § 181 a, 5; Olshausen § 181 a, 7; Schwarz/Dreher § 181 a, 4).

    Dagegen hat § 181 a StPO nicht in Sinne, die Dirne in ihrem unsittlichen Erwerb zu schützen (RGSt 69, 107, 109; BGHSt 9, 71, 74 [BGH 22.12.1955 - 1 StR 381/55]; vgl. auch E StGB 1962 Begr. zu § 230).

  • BGH, 28.02.1961 - 1 StR 467/60

    Qualifizierte Delikte - Unrechtsbewußtsein - Kenntnis der Rechtsgutsverletzung -

    Auszug aus BGH, 17.09.1963 - 1 StR 300/63
    Nach diesen Feststellungen ist sie der Anstiftung zur Zuhälterei verdächtige Wegen eines solchen Verbrechens ist auch die Dirne strafbar, von der sich der Zuhälter aushalten läßt oder die er in ihrem Unzuchtsgewerbe fordert, ähnlich wie sich im Falle des § 180 StGB die verkuppelte Person der Teilnahme an der Kuppelei schuldig machen kann, die ihr selbst gegenüber begangen wird (BGHSt 9, 71, 72 f [BGH 22.12.1955 - 1 StR 381/55]; 15, 377, 302; E StGB 1962 § 227 a mit Begr. a.M. das Schrifttum z.B. Maurach BT § 50 VI B 3. Mezger LK § 181 a, 5; Olshausen § 181 a, 7; Schwarz/Dreher § 181 a, 4).
  • BGH, 23.04.1953 - 4 StR 635/52

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 17.09.1963 - 1 StR 300/63
    Die Strafkammer würdigt die Aussage der Zeugin, wie mangels anderer Angaben in Sitzungsniederschrift und Urteil angenommen worden muß (BGHSt 4, 130), als eidlich und verwertet sie, wenn nicht überhaupt allgemein gegen den Angeklagten, so jedenfalls zur Widerlegung seiner Verteidigung, er habe die Frau als seine Verlobte vom Dirnentum befreien und zu ordentlichem Leben bringen wollen.
  • BGH, 15.06.1954 - 1 StR 697/53

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 17.09.1963 - 1 StR 300/63
    (BGH NJW 1954, 1655 Nr. 19; BGH Urt. vom 9. Oktober 1957 - 2 StR 373/57 - bei Dallinger MDR 1958, 141 zu § 60 Nr. 3 StPO).
  • BGH, 25.05.1962 - 5 StR 187/62

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 17.09.1963 - 1 StR 300/63
    Indem sie andere durch den Anstoß zu strafbarem Verhalten in strafrechtliche Schuld verwickelt, überschreitet sie daher den Rahmen, in dem sie an der Zuhälterei notwendig beteiligt ist und straflos bleibe Insofern liegt der Fall anders als der Sachverhalt, den dem 5. Strafsenat in den Urteil vom 25. Mai 1962 - 5 StR 187/62 zu beurteilen hatte.
  • BGH, 09.10.1957 - 2 StR 373/57

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 17.09.1963 - 1 StR 300/63
    (BGH NJW 1954, 1655 Nr. 19; BGH Urt. vom 9. Oktober 1957 - 2 StR 373/57 - bei Dallinger MDR 1958, 141 zu § 60 Nr. 3 StPO).
  • RG, 29.05.1908 - V 375/08

    1. Kann das Beziehen von Lebensunterhalt im Sinne des § 181 a Abs. 1 St.G.B.'s

    Auszug aus BGH, 17.09.1963 - 1 StR 300/63
    So hat der Senat schon in dem Urteil vom 13. Februar 1962 - 1 StR 561/61 - entschieden (siehe auch RGSt 34, 74, 75; 41, 340, 344; RG GA 51, 57; RGSt 42, 203 für die Kuppelei).
  • RG, 15.02.1909 - III 1007/08

    In welchem rechtlichen Verhältnisse stehen mehrere Fälle oder ein Fall

    Auszug aus BGH, 17.09.1963 - 1 StR 300/63
    So hat der Senat schon in dem Urteil vom 13. Februar 1962 - 1 StR 561/61 - entschieden (siehe auch RGSt 34, 74, 75; 41, 340, 344; RG GA 51, 57; RGSt 42, 203 für die Kuppelei).
  • RG, 04.01.1901 - 4056/00

    Zur Bestimmung der Begriffe "Ausbeutung" und "Förderlich Sein" in § 181 a;

    Auszug aus BGH, 17.09.1963 - 1 StR 300/63
    So hat der Senat schon in dem Urteil vom 13. Februar 1962 - 1 StR 561/61 - entschieden (siehe auch RGSt 34, 74, 75; 41, 340, 344; RG GA 51, 57; RGSt 42, 203 für die Kuppelei).
  • BGH, 13.02.1962 - 1 StR 561/61

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 17.09.1963 - 1 StR 300/63
    So hat der Senat schon in dem Urteil vom 13. Februar 1962 - 1 StR 561/61 - entschieden (siehe auch RGSt 34, 74, 75; 41, 340, 344; RG GA 51, 57; RGSt 42, 203 für die Kuppelei).
  • RG, 19.02.1935 - 4 D 141/35

    1. Zum Begriffe des "Verletzten" nach § 61 Nr. 2 StPO. (n. F.). 2. Ist die

  • OLG Stuttgart, 23.07.2015 - 2 Ss 94/15

    Falsche Verdächtigung: Irreführung der Bußgeldbehörde über die Täterschaft

    Allerdings besteht in den Fällen der sog. notwendigen Teilnahme in Rechtsprechung und Literatur (BGHSt 10, 386; 19, 107 ff.; BGH NStZ 1993, 239; Schünemann, a.a.O., vor § 26, Rn. 24ff.) im Grundsatz Einigkeit darüber, dass die Tatbeteiligung des durch einen Straftatbestand Geschützten nicht unter § 27 Abs. 1 StGB fällt.
  • BGH, 24.03.1994 - 4 StR 656/93

    Straftat - Mehrere Alternativen - Schwerer Raub - Tateinheit

    cc) Ob an der Rechtsprechung zu § 181a StGB festzuhalten ist, wonach zwischen ausbeuterischer und dirigierender Zuhälterei gegenüber derselben Person Tateinheit anzunehmen ist (BGHSt 19, 107, 109 [BGH 17.09.1963 - 1 StR 300/63]; BGH, Urteil vom 27. April 1982 - 5 StR 27/82, bei Holtz MDR 1982, 624), bedarf hier keiner Entscheidung.
  • BGH, 10.07.1975 - GSSt 1/75
    Zwischen ausbeuterischer und kupplerischer Zuhälterei (BGHSt 19, 107, 109) ist ebenso Tateinheit möglich wie zwischen § 176 Abs. 1 und § 176 Abs. 2 StGB n.F. (vgl. Dreher aaO. § 176 Anm. 7), ohne daß sich hieraus ableiten ließe, es handle sich bei den tateinheitlich zusammentreffenden Begehungsformen um Tathandlungen mit jeweils eigenständigem Unrechtsgehalt.
  • BGH, 28.06.1983 - 1 StR 44/83

    Strafbarkeit wegen Menschenhandels - Strafbarkeit wegen Vergewaltigung -

    Die Teilvereidigung eines der Tatbeteiligung verdächtigen Zeugen ist nur zulässig, wenn seine Aussage mehrere selbständige Handlungen betrifft und die Voraussetzungen des § 60 Nr. 2 StPO nur hinsichtlich einer dieser Handlungen vorliegen (BGHSt 19, 107, 108 f. [BGH 17.09.1963 - 1 StR 300/63]; BGH NJW 1954, 1655 Nr. 19: BGH, Urteile vom 30. Oktober 1952 - 5 StR 338/52 und 5 StR 398/52 - bei Dallinger MDR 1953, 21; BGH, Urteil vom 22. Juni 1976 - 5 StR 296/76).

    Daß beide Tatbestandsalternativen der Zuhälterei rechtlich zusammentreffen können, hat der Senat bereits mehrfach ausgesprochen (vgl. BGHSt 19, 107, 109 [BGH 17.09.1963 - 1 StR 300/63] m.w.N.; Urteile vom 14. Mai 1974 - 1 StR 153/74 - und vom 27. April 1982 - 1 StR 62/82).

  • BGH, 14.11.1986 - 2 StR 577/86

    Vereidigung eines Zeugen insoweit kein Tatbeteiligungsverdacht besteht -

    Der Bundesgerichtshof hat sich allerdings in seinen bisher veröffentlichten Entscheidungen auf die Aussage beschränkt, daß unter den genannten Voraussetzungen die Teilvereidigung zulässig sei (BGH bei Dallinger MDR 1953, 21; BGH NJW 1954, 1655 Nr. 19; BGHSt 19, 107, 108 f; BGH bei Holtz MDR 1983, 987 = Strafverteidiger 1983, 401 = GA 1983, 564; ebenso auch BGH, Urteil vom 22. Juni 1976 - 5 StR 296/76).
  • BGH, 14.06.2000 - 3 StR 178/00

    Tatbegriff bei der Zuhälterei

    Bei der gegen die Nebenklägerin gerichteten Zuhälterei nach § 181 a StGB handelt es sich um ein Dauerdelikt (BGHSt 19, 107, 109; 39, 390, 391; BGHR StGB § 181 a Abs. 1 Nr. 2 Konkurrenzen 2).
  • BGH, 16.09.1975 - 1 StR 368/75

    Zuhälterei, Förderung sexueller Handlungen Minderjähriger, Förderung der

    Auf den Schuldspruch wäre dies ohne Einfluß, da das Landgericht lediglich wegen "Zuhälterei" verurteilt und keine Tateinheit zwischen den verschiedenen Begehungsformen des § 181 a Abs. 1 StGB angenommen hat (vgl. BGHSt 19, 107, 109).
  • BGH, 10.02.1994 - 1 ARs 2/94

    Opferidentität - Tateinheit - Qualifikationstatbestand - Urteilsformel - Urteil

    Der 5. Strafsenat hat - im Anschluß an BGHSt 19, 107, 109 [BGH 17.09.1963 - 1 StR 300/63] - entschieden, zwischen ausbeuterischer Zuhälterei (§ 181 a Abs. 1 Nr. 1 StGB) und dirigierender Zuhälterei (§ 181 a Abs. 1 Nr. 2 StGB) könne, da es sich um verschiedene Straftatbestände handle, "gleichartige Tateinheit" bestehen(Urt. vom 27. April 1982 - 5 StR 27/82 - bei Holtz MDR 1982, 624).
  • BGH, 06.04.1983 - 3 StR 515/82

    Strafbarkeit wegen gewerbsmäßigen Handeltreibens mit Betäubungsmitteln in

    Das Landgericht behandelt die Einzelakte der Zuhälterei zutreffend als Dauerdelikt (BGHSt 19, 107, 109 [BGH 17.09.1963 - 1 StR 300/63]; Dreher/Tröndle, StGB 41. Aufl. § 181 a Rdn 16), mit dem die anderen Gesetzesverletzungen je für sich tateinheitlich zusammentreffen.
  • BGH, 17.01.1973 - 3 StR 232/72

    Strafbarkeit wegen Zuhälterei, Körperverletzung, Sachbeschädigung und Beleidigung

    Diese Auffassung wird auch in Rechtsprechung und Schrifttum vertreten (vgl. RGSt 73, 183, 184; BGHSt 19, 107; 21, 272, 274; Mösl in LK 9. Aufl. Randn. 2 zu § 181 a; Welzel: Das Deutsche Strafrecht, 11. Aufl., S. 445).
  • BGH, 30.07.1975 - 3 StR 107/75

    Bildung einer Gesamtstrafe in Hinblick auf ein Dauerdelikt

  • BGH, 18.12.1968 - 3 StR 300/68

    Anforderungen an die Durchführung des Revisionsverfahrens - Grundlagen der

  • BGH, 24.03.1966 - 3 StR 36/65

    Verstoß gegen das KPD-Verbot - Rüge der Verletzung formellen und materiellen

  • BGH, 19.02.1965 - 4 StR 502/64

    Auslegung des Begriffs der Beteiligung in § 60 Nr. 3 StPO - Aufklärungsrüge wegen

  • BGH, 05.02.1965 - 4 StR 510/64

    Fehlende Belehrung über die Möglichkeit der Verweigerung der Beeidigung des

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Rechtsprechung
   BayObLG, 21.08.1963 - RReg. 1 St 179/63   

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https://dejure.org/1963,646
BayObLG, 21.08.1963 - RReg. 1 St 179/63 (https://dejure.org/1963,646)
BayObLG, Entscheidung vom 21.08.1963 - RReg. 1 St 179/63 (https://dejure.org/1963,646)
BayObLG, Entscheidung vom 21. August 1963 - RReg. 1 St 179/63 (https://dejure.org/1963,646)
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Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Verkehrsunfallflucht; Ausland; Deutscher Staatsangehöriger; Anwendbarkeit

  • rechtsportal.de (Leitsatz)

    StGB § 3

Papierfundstellen

  • NJW 1963, 2238
  • BayObLGSt 1963, 195
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 21.06.1961 - 4 StR 544/60

    Unfallflucht: Beteiligung als Halter

    Auszug aus BayObLG, 21.08.1963 - RReg. 1 St 179/63
    Der Angekl. war aber verpflichtet, die alsbaldige Vornahme von Feststellungen - und zwar nicht nur über seine Person und sein Fahrzeug, sondern auch über die Einzelheiten seiner Beteiligung am Unfall - am Unfallort zu dulden (BGHSt 16, 139, 142; vgl auch BGHSt 18, 114, 122/23).

    Diese Strafvorschrift ist nicht dazu bestimmt, den inländischen Strafanspruch zu sichern; sie soll vielmehr das Interesse des Unfallgeschädigten oder seiner Rechtsnachfolger daran wahren, daß die Feststellungen, die zur Sicherung der bürgerlichrechtlichen Ansprüche aus dem Unfall boten sind, alsbald und vollständig getroffen werden können (BGHSt 8, 263 ff, 12, 235; 16, 139, 142, BayObLGSt 1957, 233 ff;, 1958, 7, 8: BVerfG in NJW 1963, 1195).

  • BVerfG, 29.05.1963 - 2 BvR 161/63

    Verfassungsmäßigkeit der Strafbarkeit des unerlaubten Entfernens vom Unfallort

    Auszug aus BayObLG, 21.08.1963 - RReg. 1 St 179/63
    Diese Strafvorschrift ist nicht dazu bestimmt, den inländischen Strafanspruch zu sichern; sie soll vielmehr das Interesse des Unfallgeschädigten oder seiner Rechtsnachfolger daran wahren, daß die Feststellungen, die zur Sicherung der bürgerlichrechtlichen Ansprüche aus dem Unfall boten sind, alsbald und vollständig getroffen werden können (BGHSt 8, 263 ff, 12, 235; 16, 139, 142, BayObLGSt 1957, 233 ff;, 1958, 7, 8: BVerfG in NJW 1963, 1195).
  • BGH, 26.05.1955 - 4 StR 148/55
    Auszug aus BayObLG, 21.08.1963 - RReg. 1 St 179/63
    Diese Strafvorschrift ist nicht dazu bestimmt, den inländischen Strafanspruch zu sichern; sie soll vielmehr das Interesse des Unfallgeschädigten oder seiner Rechtsnachfolger daran wahren, daß die Feststellungen, die zur Sicherung der bürgerlichrechtlichen Ansprüche aus dem Unfall boten sind, alsbald und vollständig getroffen werden können (BGHSt 8, 263 ff, 12, 235; 16, 139, 142, BayObLGSt 1957, 233 ff;, 1958, 7, 8: BVerfG in NJW 1963, 1195).
  • BGH, 20.01.1960 - 4 StR 292/59

    Vorsatzloses Sich-Entfernen vom Unfall - Wie weit muss ich von der Unfallstelle

    Auszug aus BayObLG, 21.08.1963 - RReg. 1 St 179/63
    Daß sich der Angekl. an der Stelle seines späteren Anhaltens - jenseits der Ortschaft R - dem hinzugekommenen Zollbeamten als Verursacher eines Verkehrsunfalls bekannt hat, konnte an der Tatbestandsmäßigkeit seines vorausgegangenen Verhaltens nichts mehr ändern, denn in diesem Zeitpunkt war die Unfallflucht bereits vollendet, wenn auch noch nicht beendet (vgl BGHSt 14, 89, 92/93, BGH in VRS 4, 57, 58; 8, 207, 208 = NJW 1958, 310, VRS 12, 51, 53).
  • BGH, 26.09.1962 - 4 StR 196/62

    Begehen einer Unfallflucht durch erneutes Verlassen der Unfallstelle nach

    Auszug aus BayObLG, 21.08.1963 - RReg. 1 St 179/63
    Der Angekl. war aber verpflichtet, die alsbaldige Vornahme von Feststellungen - und zwar nicht nur über seine Person und sein Fahrzeug, sondern auch über die Einzelheiten seiner Beteiligung am Unfall - am Unfallort zu dulden (BGHSt 16, 139, 142; vgl auch BGHSt 18, 114, 122/23).
  • BayObLG, 27.11.1957 - RReg. 1 St 792/57

    Unfall; Geschädigte; Verzicht; Feststellungen; Unfallstelle; Wartepflicht;

    Auszug aus BayObLG, 21.08.1963 - RReg. 1 St 179/63
    Diese Strafvorschrift ist nicht dazu bestimmt, den inländischen Strafanspruch zu sichern; sie soll vielmehr das Interesse des Unfallgeschädigten oder seiner Rechtsnachfolger daran wahren, daß die Feststellungen, die zur Sicherung der bürgerlichrechtlichen Ansprüche aus dem Unfall boten sind, alsbald und vollständig getroffen werden können (BGHSt 8, 263 ff, 12, 235; 16, 139, 142, BayObLGSt 1957, 233 ff;, 1958, 7, 8: BVerfG in NJW 1963, 1195).
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