Weitere Entscheidung unten: OLG Köln, 09.11.1965

Rechtsprechung
   OLG Stuttgart, 15.10.1965 - 1 Ss 257/65   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1965,714
OLG Stuttgart, 15.10.1965 - 1 Ss 257/65 (https://dejure.org/1965,714)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 15.10.1965 - 1 Ss 257/65 (https://dejure.org/1965,714)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 15. Oktober 1965 - 1 Ss 257/65 (https://dejure.org/1965,714)
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Papierfundstellen

  • NJW 1966, 412
 
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Wird zitiert von ...

  • BayObLG, 24.03.1966 - RReg. 4a St 149/65

    Unerlaubtes Inverkehrbringen von Betäubungsmittel durch einen Apotheker

    Die dadurch begründeten Erleichterungen beseitigen, wie das Oberlandesgericht Stuttgart im Urteil vom 15.10.1965 (NJW 1966, 412, 413) eingehend dargelegt hat, die meisten der für den Arzt und den Apotheker hinsichtlich der Verschreibung und der Abgabe geltenden Einschränkungen, so daß im Ergebnis der ärztlichen Verschreibung nur mehr die Bedeutung eines Nachweises für den Apotheker zukommt, daß das Aethylmorphin enthaltende Arzneimittel auf ärztliche Verordnung hin bezogen wird.
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Rechtsprechung
   OLG Köln, 09.11.1965 - Ss 329/65   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1965,1749
OLG Köln, 09.11.1965 - Ss 329/65 (https://dejure.org/1965,1749)
OLG Köln, Entscheidung vom 09.11.1965 - Ss 329/65 (https://dejure.org/1965,1749)
OLG Köln, Entscheidung vom 09. November 1965 - Ss 329/65 (https://dejure.org/1965,1749)
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  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW 1966, 412
 
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  • OLG Hamburg, 17.11.1981 - 1 Ss 114/81

    Alkohol; Medikamente; Steigerung der Wirkung; Schuld des Rauschtäters;

    Weitergehende Ansichten, nach denen die Schuld des Rauschtäters auch die Voraussehbarkeit der Rauschtat (BGH 5. Strafsenat in BGHSt 10, 247; OLG Hamm in NJW 1975, 2252 ; OLG Celle in NJW 1969, 1916; OLG Köln in NJW 1966, 412 ; ähnlich Bay0bLG in NJW 1974, 1520) und damit die Qualität seiner Zurüstungen gegenüber der möglichen Rauschtat umfassen soll (OLG Schleswig in SchlHA 1975, 189; Bay0bLG a.a.O.; OLG Celle in NJW 1969, 1588), sind abzulehnen.
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