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BayObLG, 24.03.1972 - BReg. 2 Z 131/71 |
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- NJW 1972, 1323
- BayObLGZ 1972, 114
Wird zitiert von ... (3)
- KG, 26.02.2004 - 1 W 549/01
Vereinsrecht: Erfordernis der Genehmigung der Satzungsänderung eines …
Aber auch wenn die Satzung formlose bzw. schlüssige Beitrittserklärungen vorsieht, was zulässig ist (vgl. BayObLG NJW 1972, 1323; BGH NJW 1989, 1724/1725; aber BayObLG NStZ 1982, 387: keine Behandlung bloßer Spendenzahlungen als Beitritt;… Sauter/Schweyer/Waldner a.a.O. Rdn. 70f.), bedarf es in jedem Fall einer Annahmeerklärung des Vereins gegenüber dem Bewerber. - BayObLG, 25.10.2000 - 3Z BR 298/00
Regelung von Eintritt und Austritt in einer Vereinssatzung
Dies ist aber erforderlich (vgl. BayObLG NJW 1972, 1323;… Reichert Rn. 629). - OLG Hamm, 11.07.2017 - 27 W 144/16 Der Zweck des § 58 Nr. 1 BGB ist es nun, dass der Verein bei der Festlegung der Satzung zum Ausdruck bringt, ob und inwieweit sich abweichend von diesen vorgegebenen allgemeinen Grundsätzen der Eintritt von Mitgliedern vollzieht (BayObLG, Beschluss v. 24.03.1972, Az. BReg 2 Z 131/71 Rn. 9).