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   OLG Köln, 09.05.1972 - 15 U 180/71   

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OLG Köln, 09.05.1972 - 15 U 180/71 (https://dejure.org/1972,1672)
OLG Köln, Entscheidung vom 09.05.1972 - 15 U 180/71 (https://dejure.org/1972,1672)
OLG Köln, Entscheidung vom 09. Mai 1972 - 15 U 180/71 (https://dejure.org/1972,1672)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW 1972, 1814
 
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Wird zitiert von ... (4)

  • KG, 12.11.2007 - 8 U 194/06

    Geschäftsraummiete: Minderung des Mietzinses wegen völliger Sperrung eines

    Diese Fallkonstellation liegt insbesondere vor, wenn die öffentliche Hand beispielsweise Straßenbaumaßnahmen durchführt, die den Zugang zu Mietobjekt erheblich beeinträchtigen (Schmidt/Futterer/Eisenschmid, Mietrecht, 9. Auflage, § 536 BGB, Rdnr. 187; Bub/Treier/Kraemer, a.a.O., III. B, Rdnr. 1342; OLG Dresden NJW-RR 1999, 448; OLG Köln NJW 1972, 1814; LG Berlin GE 2003, 669; LG Düsseldorf NJW-RR 2003, 1594).
  • OLG Hamburg, 06.12.2000 - 4 U 121/00

    Mietminderung bei Lärmbelästigung durch Straßenbaumaßnahmen

    In jenen Fällen ging es um die Ersetzung des normalen Zugangs durch Notstege und weitere einschneidende Veränderungen, die über Jahre andauerten (OLG Köln NJW 1972, 1814; OLG Dresden ZMR 1999, 241).
  • OLG Naumburg, 27.03.2001 - 9 U 211/00

    Gewerbliche Miete - nicht fristgemäße Abrechnung der Betriebskosten - Rückzahlung

    Bei Behinderung durch Bauarbeiten ist dies allenfalls dann anzunehmen, wenn sie lange andauern und den Zugang erheblich erschweren (vgl. OLG Köln, NJW 1972, 1814 f, für einen mehrjährigen U-Bahn-Bau sowie OLG Dresden, NJW-RR 1999, 448 f, für eine langjährige Baustelle vor einem "Top-Standort" in zentraler Innenstadtlage; siehe auch OLG Düsseldorf, NJW-RR 1998, 1236; Palandt-Weidenkaff, BGB, 60. Aufl., § 537, Rn. 17 b und Wolf/Eckert, Handbuch des gewerblichen Miet-, Pacht- und Leasingrechts, 7. Aufl., Rn. 236, die eine Haftung des Vermieters in solchen Fällen völlig ablehnen).
  • OLG Hamm, 24.10.1995 - 7 U 171/94

    Umfang des Anspruchs auf Mietzins bei Bestehen eines relevanten Fehlers am

    Allerdings liegt andererseits auch nicht der klassische Fall einer Zugangsbehinderung im engeren Sinne vor, wie dies etwa bei Straßenbauarbeiten vor dem Geschäftslokal des Mieters ist, was nach ständiger Rechtsprechung einen Fall des Vermieterrisikos darstellt (vgl. z.B. OLG Köln NJW 1972, 1814) .
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