Rechtsprechung
BGH, 04.06.1976 - I ZR 121/75 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Wolters Kluwer
Vorlage des Originalfrachtbriefs als Voraussetzung für Schadensersatzpflicht des Versicherers nach § 95 Abs. 2 S. 3 Eisenbahnverkehrsordnung (EVO) - Einordnung des Frachtbriefs als Wertpapier oder Beweisurkunde - Verfügungsbrechtigter als Rechteinhaber aus Frachtvertrag ...
- VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)
EVO § 95 Abs. 2 S. 3
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- NJW 1976, 1746
- MDR 1976, 996
- VersR 1976, 966
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (4)
- RG, 30.06.1920 - I 80/20
Rechtliche Bedeutung eines Frachtbriefes für das Frachtgeschäft der Eisenbahnen; …
Auszug aus BGH, 04.06.1976 - I ZR 121/75
Der Frachtbrief ist abgesehen von den hier nicht einschlägigen Fällen des § 55 Abs. 5 EVO unabdingbare Voraussetzung für das Zustandekommen eines Frachtvertrages im Sinne der Eisenbahnverkehrsordnung (EVO) (§ 61 Abs. 1, 2 EVO); ist kein Frachtbrief ausgestellt, dann kann kein Eisenbahnfrachtvertrag Zustandekommen (RGZ 99, 245, 246; RG JW 38, 2614 m.w.N.).Empfänger (§§ 75 Abs. 3, 4, 72 Abs. 11 EVO) ist der im Frachtbrief als solcher Bezeichnete; eine andere Person kann nur durch nachträgliche Verfügung nach § 72 Abs. 1 Buchstabe d) EVO vom Absender bestimmt werden; der Nachweis der Unrichtigkeit kann nicht dazu führen, daß ein anderer als Empfänger anzusehen ist (…vgl. Finger, EVO 4. Aufl., Anm. 2 b zu § 55 und Anm. 1 f zu § 57; BGH LM Nr. 1 zu § 37 EVO; RGZ 99, 245, 247 für den Absender).
- BGH, 04.02.1966 - Ib ZR 28/65
Auszug aus BGH, 04.06.1976 - I ZR 121/75
Ansprüche aus dem Frachtvertrag wegen Beschädigung des beförderten Gutes standen der Zedentin nach dem unstreitigen Sachverhalt gemäß §§ 82, 85, 95 Abs. 1 EVO zu; die Zedentin war zur Geltendmachung der Rechte aus dem Frachtvertrag befugt, denn ihr stand das Verfügungsrecht über das Gut zu (§ 95 Abs. 1 EVO), nachdem sie als frachtbriefmäßige Empfängerin Frachtbrief und Gut übernommen hatte (§§ 75 Abs. 3, 4, 72 Abs. 11 EVO; vgl. Senatsurteile vom 4. Februar 1966 Ib ZR 28/65, LM Nr. 1 zu § 37 EVO, teilweise abgedruckt in MDR 66, 477; vom 19. Januar 1973 - I ZR 4/72, NJW 73, 511, 512). - BGH, 19.01.1973 - I ZR 4/72
Anwendung der allgemeinen Vorschriften bei schuldhafter Verletzung vertraglicher …
Auszug aus BGH, 04.06.1976 - I ZR 121/75
Ansprüche aus dem Frachtvertrag wegen Beschädigung des beförderten Gutes standen der Zedentin nach dem unstreitigen Sachverhalt gemäß §§ 82, 85, 95 Abs. 1 EVO zu; die Zedentin war zur Geltendmachung der Rechte aus dem Frachtvertrag befugt, denn ihr stand das Verfügungsrecht über das Gut zu (§ 95 Abs. 1 EVO), nachdem sie als frachtbriefmäßige Empfängerin Frachtbrief und Gut übernommen hatte (§§ 75 Abs. 3, 4, 72 Abs. 11 EVO; vgl. Senatsurteile vom 4. Februar 1966 Ib ZR 28/65, LM Nr. 1 zu § 37 EVO, teilweise abgedruckt in MDR 66, 477; vom 19. Januar 1973 - I ZR 4/72, NJW 73, 511, 512). - RG, 05.11.1921 - I 169/21
Eisenbahnfracht; Handelsgebrauch; Schließfach; Verschulden
Auszug aus BGH, 04.06.1976 - I ZR 121/75
Die Eisenbahn hat sich nur von der Echtheit und Fälschungsfreiheit und ferner darüber zu vergewissern, ob der Abholer (Verfügende) der frachtbriefmäßige Empfänger oder von diesem beauftragt ist (vgl. RGZ 103, 146, 147, 150).
- BGH, 27.01.1982 - I ZR 33/80
Rechte und Pflichten des Frachtführers - Abgrenzung von Speditionsvertrag und …
Der Nachweis des Inhalts der Weisung ist in einem solchen Falle zwar nicht durch Vorlage der Absenderausfertigung des Frachtbriefs möglich, er kann aber in jeder anderen prozessual zulässigen Weise geführt werden; die Darlegungs und Beweislast obliegt nach allgemeinen Prozeßgrundsätzen dem, der sich auf einen bestimmten Inhalt beruft, und damit regelmäßig dem Absender, der Schutz des Frachtführers ist damit hinreichend gewahrt (vgl. Senat, NJW 1976, 1746, zur EVO). - BGH, 10.11.1977 - III ZR 121/75
Nachbargrundstück - Austrocknung - Kanalisationsanlage - Grundwasserstand
I I I ZR 121/75 URTEIL Verkündet am.