Weitere Entscheidung unten: BayObLG, 20.12.1977

Rechtsprechung
   LG Frankfurt/Main, 27.02.1978 - 2/24 S 319/77   

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https://dejure.org/1978,3843
LG Frankfurt/Main, 27.02.1978 - 2/24 S 319/77 (https://dejure.org/1978,3843)
LG Frankfurt/Main, Entscheidung vom 27.02.1978 - 2/24 S 319/77 (https://dejure.org/1978,3843)
LG Frankfurt/Main, Entscheidung vom 27. Februar 1978 - 2/24 S 319/77 (https://dejure.org/1978,3843)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Papierfundstellen

  • NJW 1978, 1488 (Ls.)
  • VersR 1978, 952
 
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Wird zitiert von ...

  • LG Frankfurt/Main, 09.04.1984 - 24 S 320/83
    Die Interessenlage ist demgemäß auch eine andere als in dem Fall, dass am Urlaubsort meist vor der Abfahrt eine Niederschrift gemeinsam vom Reisenden und Reiseleitung erstellt wird, die die Geltendmachung von Ansprüchen durch den Reisenden offenkundig manifestiert und von der Reiseleitung an die Zentrale weitergeleitet wird (vgl. LG Frankfurt, NJW 1978, 1488).
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Rechtsprechung
   BayObLG, 20.12.1977 - RReg. 2 Z 95/77   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1977,2552
BayObLG, 20.12.1977 - RReg. 2 Z 95/77 (https://dejure.org/1977,2552)
BayObLG, Entscheidung vom 20.12.1977 - RReg. 2 Z 95/77 (https://dejure.org/1977,2552)
BayObLG, Entscheidung vom 20. Dezember 1977 - RReg. 2 Z 95/77 (https://dejure.org/1977,2552)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Revisionsbegründung; Frist; Fristablauf; Post; Schriftstück; Revisionsgericht; Revisionsführer; Anwalt

Papierfundstellen

  • NJW 1978, 1488
  • MDR 1978, 498
  • VersR 1978, 523
  • BayObLGZ 1977, 333
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (2)

  • BVerfG, 04.05.1977 - 2 BvR 616/75

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Wiedereinsetzung in den vorigen Stand

    Auszug aus BayObLG, 20.12.1977 - RReg. 2 Z 95/77
    Wird eine Revisionsbegründung am Tag vor Fristablauf so rechtzeitig zur Post gebracht, daß das Schriftstück bei normaler Laufzeit am nächsten Tag beim Revisionsgericht hätte eingehen müssen, so kann, wenn die Sendung gleichwohl verspätet eingeht, dies dem Revisionsführer oder seinem Anwalt nicht als Verschulden zugerechnet werden (Ergänzung zu BVerfG VersR 77, 1044 = NJW 77, 1233; Abweichung von BGH VersR 77, 648 und BAG NJW 65, 1295 Nr. 33 sowie 73, 918).
  • BGH, 29.03.1977 - VI ZB 14/76

    Keine Wiedereinsetzung bei Verzögerung von Postsendungen

    Auszug aus BayObLG, 20.12.1977 - RReg. 2 Z 95/77
    Wird eine Revisionsbegründung am Tag vor Fristablauf so rechtzeitig zur Post gebracht, daß das Schriftstück bei normaler Laufzeit am nächsten Tag beim Revisionsgericht hätte eingehen müssen, so kann, wenn die Sendung gleichwohl verspätet eingeht, dies dem Revisionsführer oder seinem Anwalt nicht als Verschulden zugerechnet werden (Ergänzung zu BVerfG VersR 77, 1044 = NJW 77, 1233; Abweichung von BGH VersR 77, 648 und BAG NJW 65, 1295 Nr. 33 sowie 73, 918).
  • BAG, 17.12.1987 - 6 AZR 746/85

    Festsetzung von Zulagen - Wiedereinsetzung in den vorigen Stand - Fristversäumung

    Er ist danach rechtzeitig zur Post gegeben worden, weil für die Frage, wann ein Schriftstück rechtzeitig zur Post gegeben wurde, in Zeiten störungsfreien Postbetriebs die normale Postlaufzeit maßgebend ist (BVerfG NJW 1979, 641; 1983, 1479; BAG Beschluß vom 24. November 1977 - 5 AZB 50/77 - AP Nr. 1 zu § 233 ZPO 1977; Zöller/Stephan, ZPO, 15. Aufl., § 233 Rz 23 Postverkehr 2; BayObLG NJW 1978, 1488).
  • OLG Hamm, 25.10.1978 - 15 W 144/78

    Rechtmäßigkeit einer Zwangsgeldfestsetzung wegen Verstoßes gegen die Meldepflicht

    Wird eine Rechtsmittelschrift am Tag vor Fristablauf so rechtzeitig zur Post gebracht, daß die Sendung bei normaler Laufzeit am nächsten Tag beim Rechtsmittelgericht hätte eingehen müssen, so kann, wenn das Schrift-Stück gleichwohl verspätet eintrifft, dies dem Rechtsmittelführer und seinem Anwalt nicht als Verschulden zugerechnet werden (BVerfG NJW 1977, 1233; BGH NJW 1978, 1488).
  • OLG Hamm, 14.03.1978 - 15 W 144/78
    Wird eine Rechtsmittelschrift am Tag vor Fristablauf so rechtzeitig zur Post gebracht, daß die Sendung bei normaler Laufzeit am nächsten Tag beim Rechtsmittelgericht hätte eingehen müssen, so kann, wenn das Schrift-Stück gleichwohl verspätet eintrifft, dies dem Rechtsmittelführer und seinem Anwalt nicht als Verschulden zugerechnet werden (BVerfG NJW 1977, 1233; BGH NJW 1978, 1488).
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