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   VGH Baden-Württemberg, 27.02.1989 - 5 S 3256/88   

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VGH Baden-Württemberg, 27.02.1989 - 5 S 3256/88 (https://dejure.org/1989,3255)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 27.02.1989 - 5 S 3256/88 (https://dejure.org/1989,3255)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 27. Februar 1989 - 5 S 3256/88 (https://dejure.org/1989,3255)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW 1990, 268
  • NVwZ 1990, 176 (Ls.)
  • VBlBW 1989, 312
 
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Wird zitiert von ... (6)

  • VG Karlsruhe, 19.05.2017 - 4 K 377/17

    Vereinigung von Grundstücken nach Übernahme einer Baulast

    Auch wenn der Baurechtsbehörde die Verfügungsmacht über den Bestand einer Baulast zusteht, ist in der Rechtsprechung und der Literatur anerkannt, dass sich die Wirkungen, die von der Erklärung eines Grundstückseigentümers nach § 71 Abs. 1 Satz 1 LBO ausgehen, und durch die die Baulast begründet wird, ausnahmsweise nach den Vorschriften des Zivilrechts richten können (für die Anfechtbarkeit nach § 123 BGB vgl. nur OVG Münster, Beschluss v. 09.04.1987 - 7 A 2686/86 - NJW 1988, Seite 1043; für die Anwendbarkeit von § 2113 Abs. 1 BGB vgl. VGH Bad.-Württ., Urteil v. 27.02.1989 - 5 S 3256/88 - NJW 1990, Seite 268 ; vgl. auch Schlotterbeck in: ders./Hager/Busch/Gammerl, LBO, 7. Aufl. 2016, § 71 Rn. 50).
  • VGH Baden-Württemberg, 13.07.1992 - 8 S 588/92

    Zur Frage der Wirksamkeit einer vom Grundstückseigentümer übernommenen

    Eine vom Grundstückseigentümer nach Eintragung einer Auflassungsvormerkung übernommene Baulast ist dem Grundstückskäufer gegenüber insoweit unwirksam, als sie dessen Anspruch vereiteln oder beinträchtigen würde (§ 883 Abs. 2 S 1 BGB - Fortführung der Rechtsprechung des 5. Senats, Urteil vom 27.2.1988 - 5 S 3256/88 - NJW 1990, 268).

    Die Kammer folge nicht der Auffassung des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg in seinem Urteil vom 27.2.1989 - 5 S 3256/88 -, NJW 1990, 268, der eine Baulastbestellung durch einen Vorerben gegenüber dem Nacherben für unwirksam gehalten habe.

    Das Verwaltungsgericht hätte den zulässigen Feststellungsklagen (vgl. VGH Bad.-Württ., NJW 1990, 268) stattgeben müssen.

    Wie der 5. Senat des erkennenden Gerichtshofs in seinem Urteil vom 27.2.1989 - 5 S 3256/88 - NJW 1990, 268 entschieden hat, sind Entstehung und Fortbestand der Baulast nicht unabhängig von der Verfügungsbefugnis über das Grundeigentum zu sehen.

  • VGH Baden-Württemberg, 03.03.2020 - 3 S 3378/19

    Für das Bestehen und den Inhalt einer Baulast kommt es ausschließlich auf die

    (1.1.) Die mit der Baulasterklärung nach § 71 Abs. 1 Satz 1 LBO übernommenen öffentlich-rechtlichen "Verpflichtungen" zu einem grundstücksbezogenen Tun, Dulden oder Unterlassen schränken die Befugnisse des jeweiligen Grundstückseigentümers unmittelbar und mit absoluter dinglicher Wirkung ein (vgl. zu einer vom Vorerben übernommenen Baulast VGH Bad.-Württ., Urt. v. 27.2.1989 - 5 S3 1256/88, NJW 1990, 268 f.).
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   OVG Bremen, 10.04.1989 - 1 B 12/89   

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  • NJW 1990, 268 (Ls.)
  • NVwZ 1989, 1080
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