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   BVerwG, 15.04.1991 - 1 B 175.90   

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BVerwG, 15.04.1991 - 1 B 175.90 (https://dejure.org/1991,2620)
BVerwG, Entscheidung vom 15.04.1991 - 1 B 175.90 (https://dejure.org/1991,2620)
BVerwG, Entscheidung vom 15. April 1991 - 1 B 175.90 (https://dejure.org/1991,2620)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1991, 2227
  • NVwZ 1991, 1000 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (10)

  • BVerwG, 18.08.1981 - 1 C 185.79

    Notwendigkeit eines staatlichen Interesses an der Einbürgerung - Einbürgerung

    Auszug aus BVerwG, 15.04.1991 - 1 B 175.90
    Eine Einbürgerung der Klägerin kann daher nur aufgrund der allgemeinen Einbürgerungsermächtigung des § 8 Abs. 1 RuStAG in Betracht kommen, die den Verlust oder die Aufgabe der bisherigen Staatsangehörigkeit nicht zwingend voraussetzt (vgl. BVerwGE 64, 7 ).

    In der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. z.B. BVerwGE 64, 7 ; 84, 93 ; Urteil vom 27. September 1988 - BVerwG 1 C 3.85 - Buchholz 130 § 9 RuStAG Nr. 10 ) ist geklärt, daß sich die Behörde bei der Ausübung ihres Ermessens von dem Ziel leiten lassen darf, Mehrstaatigkeit zu vermeiden.

    Bei der Begründung der Staatsangehörigkeit im Wege der Einbürgerung legt der Gesetzgeber im Interesse grundsätzlicher gegenseitiger Loyalität und Treue hierauf Wert (vgl. BT-Drucks. 11/6321 S. 47; ferner BVerwGE 64, 7 ; 80, 233 ).

  • BVerwG, 14.11.1989 - 1 C 5.89

    Wertentscheidung des Art. 6 GG - Ermessensentscheidung über Einbürgerungsbegehren

    Auszug aus BVerwG, 15.04.1991 - 1 B 175.90
    In der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. z.B. BVerwGE 64, 7 ; 84, 93 ; Urteil vom 27. September 1988 - BVerwG 1 C 3.85 - Buchholz 130 § 9 RuStAG Nr. 10 ) ist geklärt, daß sich die Behörde bei der Ausübung ihres Ermessens von dem Ziel leiten lassen darf, Mehrstaatigkeit zu vermeiden.

    Auch sonst liegt keine Entwicklung vor, nach der es nicht mehr als rechtmäßig gelten könnte, daß die Behörden bei Ermessenseinbürgerungen das Ziel verfolgen, Mehrstaatigkeit tunlichst zu vermeiden (vgl. auch BVerwGE 84, 93 ).

    Schließlich macht die Klägerin geltend, das Berufungsgericht sei von den Urteilen des Bundesverwaltungsgerichts vom 27. September 1988 - BVerwG 1 C 3.85 - (a.a.O.) und vom 14. November 1989 - BVerwG 1 C 5.89 - (BVerwGE 84, 93) dadurch abgewichen, daß es zwar den Gesichtspunkt der einheitlichen Staatsangehörigkeit in der Familie gewürdigt, aber übersehen habe, daß dieser Gesichtspunkt nicht von der Einbürgerungsbehörde in die Ermessensabwägung einbezogen worden sei.

  • BVerwG, 27.09.1988 - 1 C 3.85

    Asylberechtigter - Einbürgerungsantrag - Staatenlosigkeit - Deutscher Ehegatte -

    Auszug aus BVerwG, 15.04.1991 - 1 B 175.90
    In der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. z.B. BVerwGE 64, 7 ; 84, 93 ; Urteil vom 27. September 1988 - BVerwG 1 C 3.85 - Buchholz 130 § 9 RuStAG Nr. 10 ) ist geklärt, daß sich die Behörde bei der Ausübung ihres Ermessens von dem Ziel leiten lassen darf, Mehrstaatigkeit zu vermeiden.

    Schließlich macht die Klägerin geltend, das Berufungsgericht sei von den Urteilen des Bundesverwaltungsgerichts vom 27. September 1988 - BVerwG 1 C 3.85 - (a.a.O.) und vom 14. November 1989 - BVerwG 1 C 5.89 - (BVerwGE 84, 93) dadurch abgewichen, daß es zwar den Gesichtspunkt der einheitlichen Staatsangehörigkeit in der Familie gewürdigt, aber übersehen habe, daß dieser Gesichtspunkt nicht von der Einbürgerungsbehörde in die Ermessensabwägung einbezogen worden sei.

  • BVerwG, 27.09.1988 - 1 C 52.87

    Deutsch-Iranisches Niederlassungsabkommen - Zustimmungserfordernis -

    Auszug aus BVerwG, 15.04.1991 - 1 B 175.90
    Bei der Begründung der Staatsangehörigkeit im Wege der Einbürgerung legt der Gesetzgeber im Interesse grundsätzlicher gegenseitiger Loyalität und Treue hierauf Wert (vgl. BT-Drucks. 11/6321 S. 47; ferner BVerwGE 64, 7 ; 80, 233 ).
  • BVerwG, 18.09.1984 - 1 A 4.83

    Ausländer - Nachzug - Ehegatten - Aufenthaltserlaubnis - Wartefrist -

    Auszug aus BVerwG, 15.04.1991 - 1 B 175.90
    Die Klägerin führt aus, der Beklagte habe sich an die Einbürgerungsrichtlinien gebunden gesehen; da das Berufungsgericht die Ermessensausübung des Beklagten als rechtmäßig gebilligt habe, sei es von der im Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 18. September 1984 - BVerwG 1 A 4.83 - (BVerwGE 70, 127 ) vertretenen Rechtsauffassung abgewichen, nach der die durch eine Verwaltungsvorschrift bewirkte Ermessensbindung nicht so weit gehe, daß wesentlichen Besonderheiten des Einzelfalls nicht mehr Rechnung getragen werden könnte.
  • BVerfG, 16.09.1990 - 2 BvR 1864/88

    Verfassungsrechtliche Unbedenklichkeit der Forderung nach Aufgabe der bisherigen

    Auszug aus BVerwG, 15.04.1991 - 1 B 175.90
    Das Bundesverfassungsgericht hat bestätigt, daß diese Rechtsprechung verfassungsrechtlich unbedenklich ist (Kammerbeschluß vom 16. September 1990 - 2 BvR 1864/88 - NJW 1991, 633).
  • BVerwG, 21.07.1988 - 1 B 44.88

    Ausländer - Deutscher Ehegatte - Ermessenseinbürgerung - Ermittlung ausländischen

    Auszug aus BVerwG, 15.04.1991 - 1 B 175.90
    Eine die Zulassung der Revision rechtfertigende Abweichung liegt vor, wenn das Berufungsgericht mit einem seine Entscheidung tragenden Rechtssatz von einem in der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts aufgestellten Rechtssatz abgewichen ist (Beschluß vom 21. Juli 1988 - BVerwG 1 B 44.88 - Buchholz 130 § 8 RuStAG Nr. 32 ).
  • BVerwG, 16.05.1983 - 1 C 56.79

    Verurteilung zur Einbürgerung - § 65 Abs. 2 VwGO, notwendige Beiladung des

    Auszug aus BVerwG, 15.04.1991 - 1 B 175.90
    Sie ist der Ansicht, entgegen der im Urteil des beschließenden Senats vom 16. Mai 1983 - BVerwG 1 C 56.79 - (BVerwGE 67, 173) vertretenen Auffassung gelte das Zustimmungserfordernis des § 3 Satz 1 der Verordnung über die deutsche Staatsangehörigkeit vom 5. Februar 1934 (RGBl. I S. 85) nicht fort.
  • BVerwG, 19.02.1991 - 1 B 17.91

    Ermessenseinbürgerung einer iranischen Staatsangehörigkeit - Grundsatz der

    Auszug aus BVerwG, 15.04.1991 - 1 B 175.90
    Der Gesetzgeber hat vielmehr durch die am 1. Januar 1991 in Kraft getretenen §§ 85 ff. des Ausländergesetzes vom 9. Juli 1990 (BGBl. I S. 1354) seinen Willen bestätigt, bei der Einbürgerung Mehrstaatigkeit möglichst zu vermeiden (vgl. Beschluß vom 19. Februar 1991 - BVerwG 1 B 17.91 -), und zwar auch im Verhältnis zu den EG-Mitgliedstaaten.
  • BVerwG, 08.06.1988 - 1 B 23.88

    Möglichkeit einer Widerspruchsbehörde im Widerspruchsverfahren nach Erledigung

    Auszug aus BVerwG, 15.04.1991 - 1 B 175.90
    Die Zulassung der Grundsatzrevision scheidet bereits deswegen aus, weil die genannte Frage für das Berufungsgericht nicht maßgeblich war (vgl. Beschlüsse vom 7. Januar 1986 - BVerwG 2 B 94.85 - Buchholz 310 § 75 VwGO Nr. 11; vom 8. Juni 1988 - BVerwG 1 B 23.88 - Buchholz 402.24 § 7 AuslG Nr. 30).
  • VG Stuttgart, 24.05.2016 - 11 K 5952/15

    Einbürgerung in den deutschen Staatsverband unter Nebenbestimmungen

    Mit diesen neuen Vorschriften zur Erleichterung der Einbürgerung hat der Gesetzgeber gleichzeitig seinen Willen bekräftigt, bei der Einbürgerung Mehrstaatigkeit grundsätzlich zu vermeiden (vgl. BVerwG, Beschl. v. 19.02.1991 - 1 B 17/91 - NJW 1991, 2226 und Beschl. v. 15.04.1991 - 1 B 175/90 - NJW 1991, 2227).
  • VG Stuttgart, 29.07.2020 - 4 K 2975/19

    Einbürgerung eines türkischen Staatsangehörigen -hier verneint

    Mit diesen neuen Vorschriften zur Erleichterung der Einbürgerung hat der Gesetzgeber gleichzeitig seinen Willen bekräftigt, bei der Einbürgerung Mehrstaatigkeit grundsätzlich zu vermeiden (vgl. BVerwG, Beschl. v. 19.02.1991 - 1 B 17/91 - NJW 1991, 2226 - in juris Rn. 6; Beschl. v. 15.04.1991 - 1 B 175/90 - NJW 1991, 2227 - in juris Rn. 5 und Beschl. v. 14.05.2019 - 1 B 29/19 - in juris Rn. 7; VGH Mannheim, Urt. v. 23.09.2002 - 13 S 1984/01 - DVBl 2003, 465 - in juris Rn. 32 ff).
  • BVerwG, 29.09.1993 - 1 B 139.93

    Interesse der Vermeidung von Mehrstaatigkeit - Interesse an der einheitlichen

    Danach ist es - auch verfassungsrechtlich - nicht zu beanstanden, wenn einer Mehrstaatigkeit grundsätzlich entgegengewirkt wird (BVerwGE 64, 7 [10 f.]; 80, 249 [254 f.]; Beschlüsse vom 19. Februar 1991 - BVerwG 1 B 17.91 - und vom 15. April 1991 - BVerwG 1 B 175.90 - Buchholz 130 § 8 RuStAG Nr. 41 und Nr. 42; BVerfG, Kammerbeschluß vom 16. September 1990 - 2 BvR 1864/88 - NJW 1991, 633 ).
  • VGH Hessen, 20.07.1992 - 12 UE 2495/91

    Anspruchseinbürgerung; Vermeidung von Mehrstaatigkeit; Verweigerung der

    Ferner hat das Bundesverwaltungsgericht seine bisherige Auffassung auch für den Fall aufrechterhalten, daß der Einbürgerungsbewerber mit einem deutschen Staatsangehörigen verheiratet ist, die Staatsangehörigkeit eines EG-Mitgliedstaats besitzt und sich weigert, diese Staatsangehörigkeit aufzugeben (BVerwG, 15.04.1991 - 1 B 175.90 -, EZAR 271 Nr. 23 = InfAuslR 1991, 254).
  • BVerwG, 13.01.1992 - 1 B 79.91

    Nichtzulassung der Revision mangels grundsätzlicher Bedeutung - Versagung der

    Danach war die aufgeworfene Frage für das Berufungsgericht nicht maßgeblich und rechtfertigt deswegen auch nicht die Zulassung der Revision (Beschluß vom 15. April 1991 - BVerwG 1 B 175.90 - NJW 1991, 2227).
  • BayObLG, 26.03.1997 - 1Z BR 2/97

    Weiterer Mädchenvorname - Uragano

    Zwar trifft es zu, daß auf "o" endende italienische Vornamen in der Regel männlich sind (vgl. Seibicke StAZ 1992, 43) und daß dies auch für die Mehrzahl der gebräuchlichen Vornamen gilt (vgl. die "rückläufig. geordnete Liste sämtlicher Vornamen" bei Seibicke Vornamen 2. Aufl. S. 299 - 303).
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