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   OLG Köln, 30.04.1993 - 2 W 50/93   

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https://dejure.org/1993,2449
OLG Köln, 30.04.1993 - 2 W 50/93 (https://dejure.org/1993,2449)
OLG Köln, Entscheidung vom 30.04.1993 - 2 W 50/93 (https://dejure.org/1993,2449)
OLG Köln, Entscheidung vom 30. April 1993 - 2 W 50/93 (https://dejure.org/1993,2449)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de

    Zulässigkeit Zwangsvollstreckung Selbsttötungsgefahr sittenwidrige Härte Zwangsräumung

  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    ZULÄSSIGKEIT; ZWANGSVOLLSTRECKUNG; SELBSTTÖTUNGSGEFAHR; SITTENWIDRIGE HÄRTE; ZWANGSRÄUMUNG
    Zulässigkeit Zwangsvollstreckung Selbsttötungsgefahr sittenwidrige Härte Zwangsräumung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Zulässigkeit eines weiteren Vollstreckungsschutzverfahrens trotz materieller Rechtskraft eines ersten erfolglosen Vollstreckungsschutzverfahrens bei Vorliegen neuer Tatsachen; Begründung sittenwidrige Härte aufgrund einer amtsärztlich bestätigten Selbsttötungsgefahr für ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1993, 2248
 
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (5)

  • OLG Köln, 20.09.1989 - 2 W 157/89

    Räumungsvollstreckung; Vollstreckungsschutz; Zwangsvollstreckung

    Auszug aus OLG Köln, 30.04.1993 - 2 W 50/93
    voraus, daß die ohne Einstellung der Zwangsvollstreckung unbehebbare schwere Rechtsgutgefährdung mit hinreichender Wahrscheinlichkeit anhand objektiv feststellbarer Merkmale festgestellt werden kann (Senat Rpfleger 1990, 30; Scholz ZMR 1986, 227 (228)).
  • OLG Köln, 09.09.1991 - 2 W 126/91

    Zwangsgeld; Festsetzungsbeschluß; Beschwerde; Rechtsstreit; Hauptsache;

    Auszug aus OLG Köln, 30.04.1993 - 2 W 50/93
    Wegen aller Einzelheiten der Begründung verweist der Senat auf die Senatsentscheidung vom 09.09.1991 (2 W 126/91), veröffentlicht in ZMR 1991, 436.
  • LG Frankfurt/Main, 22.03.1993 - 9 T 17/93

    Aktion Standesamt

    Auszug aus OLG Köln, 30.04.1993 - 2 W 50/93
    Einen Vollstreckungsschutzantrag gemäß § 765 a ZPO, nachdem die Räumung zum 31.10.1992 nicht erfolgt war, hat das Landgericht durch Beschluß vom 29.01.1993 (9 T 17/93) zurückgewiesen.
  • BVerfG, 21.08.1991 - 1 BvR 1040/91

    Räumung, Vollstreckungsschutz bei behaupteter Selbstmordgefahr

    Auszug aus OLG Köln, 30.04.1993 - 2 W 50/93
    Härte i.S.v. § 765 a ZPO anzusehen ist, hat das Landgericht zutreffend berücksichtigt, daß in die Abwägung der Gläubiger- und Schuldnerinteressen der auch in der Zwangsvollstreckung geltende Grundrechtsschutz besonders zu berücksichtigen ist, wenn aufgrund einer Selbsttötungsgefahr ein schwerer Eingriff in Leben oder körperliche Unversehrtheit zu besorgen ist (BVerfG NJW 1979, 2607; NJW 1991, 3207).
  • BVerfG, 03.10.1979 - 1 BvR 614/79

    Zwangsvollstreckungsverfahren und Grundsatz Verhältnismäßigkeit

    Auszug aus OLG Köln, 30.04.1993 - 2 W 50/93
    Härte i.S.v. § 765 a ZPO anzusehen ist, hat das Landgericht zutreffend berücksichtigt, daß in die Abwägung der Gläubiger- und Schuldnerinteressen der auch in der Zwangsvollstreckung geltende Grundrechtsschutz besonders zu berücksichtigen ist, wenn aufgrund einer Selbsttötungsgefahr ein schwerer Eingriff in Leben oder körperliche Unversehrtheit zu besorgen ist (BVerfG NJW 1979, 2607; NJW 1991, 3207).
  • BGH, 04.05.2005 - I ZB 10/05

    Einstellung der Räumungsvollstreckung wegen Suizidgefahr naher Angehöriger des

    Erforderlich ist stets die Abwägung der - in solchen Fällen ganz besonders gewichtigen - Interessen der Betroffenen mit den Vollstreckungsinteressen des Gläubigers (vgl. BVerfGE 52, 214, 220 = NJW 1979, 2607; BVerfG NZM 1998, 431; OLG Köln NJW 1993, 2248, 2249; Stein/Jonas/Münzberg aaO § 765a Rdn. 5; Schuschke/Walker aaO § 765a Rdn. 10; Keip, Umfang und Grenzen eines sozialen Schuldnerschutzes in der Zwangsvollstreckung, 2000, S. 255 ff.; Sturm, Räumungsvollstreckung und Räumungsschutz gemäß § 765a ZPO unter Berücksichtigung der zweiten Zwangsvollstreckungsnovelle, 2001, S. 209; Walker/Gruß, NJW 1996, 352, 353 ff.).

    Nicht zuletzt ist aber auch der Gefährdete selbst gehalten, das ihm Zumutbare zu tun, um die Risiken, die für ihn im Fall der Vollstreckung bestehen, zu verringern (vgl. BVerfG NJW 1992, 1155; BVerfG NJW-RR 1993, 463, 464; BVerfG NJW 2004, 49 f.; OLG Köln NJW 1993, 2248, 2249; Stein/Jonas/Münzberg aaO § 765a Rdn. 5; Schuschke/Walker aaO § 765a Rdn. 10; E. Schneider, JurBüro 1994, 321, 324; Walker/Gruß, NJW 1996, 352, 355; Weyhe, NZM 2000, 1147, 1150; Linke, NZM 2002, 205, 207 f.).

  • BGH, 26.10.2022 - VIII ZR 390/21

    Fortsetzung des Mietverhältnisses auf unbestimmte Zeit bei unabsehbar

    Dabei kann von dem Mieter auch jedes zumutbare Bemühen um eine Verringerung des Gesundheitsrisikos verlangt werden (vgl. BVerfG, NJW-RR 1993, 463, 464 [zur Berücksichtigung im Rahmen der Interessenabwägung]; siehe auch OLG Köln, NJW 1993, 2248, 2249 [zum Zwangsvollstreckungsverfahren]).
  • LG Bremen, 22.05.2003 - 2 S 315/02

    Widerspruch gegen die Kündigung einer Wohnung wegen Eigenbedarfs; Voraussetzungen

    Dabei ist noch zusätzlich zu berücksichtigen, dass selbst Suizidgefahr nur in einem akuten Stadium, nicht aber auf Dauer eine Räumung unzumutbar macht (OLG Köln, NJW 1993, 2248 [OLG Köln 30.04.1993 - 2 W 50/93] ; LG Bonn, NJW-RR 2000, 8 [LG Bonn 16.08.1999 - 6 S 150/98] ).

    Zudem wird ein Härtefall nur dann angenommen, wenn die Gefahr durch alle zumutbaren Maßnahmen bis hin zu einer vorübergehenden stationären Behandlung nicht abgewendet werden kann (OLG Köln, NJW 1993, 2248 [OLG Köln 30.04.1993 - 2 W 50/93] ; LG Bonn, NJW-RR 2000, 8 [LG Bonn 16.08.1999 - 6 S 150/98] ).

  • LG Berlin, 19.04.2022 - 51 T 152/22

    Zwangsräumung bei Sars-CoV-2-Infektion

    Ferner sind das sonstige Verhalten des Schuldners in der Zwangsvollstreckung und - im Interesse des Gläubigers - die Dauer des bisherigen Verfahrens zu berücksichtigen (OLG Köln NJW 1993, 2248).
  • OLG Dresden, 31.03.2005 - 21 WF 214/05

    Gerichtliche Zuständigkeit für die Abänderung einer Entscheidung über die

    Zum anderen muss sich die Antragstellerin auch erneut darauf verweisen lassen, dass sie in Kenntnis ihrer suizidalen Gefährung keine hinreichenden Gegenmaßnahmen ergriffen hat (vgl. OLG Köln, NJW 1993, 2248 ).
  • OLG Köln, 05.07.1996 - 2 W 116/96

    Einstellung der Zwangsvollstreckung wegen Suizidgefahr

    Dies hat auch der Senat in seiner bisherigen Rechtsprechung (vgl. NJW 1993, 2248, 2249) nicht in Frage gestellt.
  • OLG Düsseldorf, 22.12.1997 - 3 W 159/97

    Abwägung beim Vollstreckungsschutz

    Eine Höherbewertung der Schuldnerinteressen im konkreten Einzelfall nach § 765 a ZPO setzt voraus, daß die ohne Einstellung der Zwangsvollstreckung unbehebbare schwere Rechtsgutgefährdung - hier: Suizidgefahr - mit hinreichender Wahrscheinlichkeit anhand objektiv feststellbarer Merkmale festgestellt werden kann (OLG Köln NJW 1993, 2248 ).
  • OLG Oldenburg, 12.10.1995 - 2 W 87/95

    Zulässigkeit einer Durchsuchungsanordnung in der Zwangsvollstreckung trotz

    Der Schuldner hat jedoch selbst zur Verringerung oder gänzlichen Ausräumung der Gefahr nach Kräften beizutragen (BVerfG NJW 1992, 1155; NJW 1994, 1719, 1720 [BVerfG 02.05.1994 - 1 BvR 549/94] ; OLG Köln NJW 1993, 2248, 2249) [OLG Köln 30.04.1993 - 2 W 50/93] .
  • LG Görlitz, 23.01.2008 - 2 T 103/07

    Anspruch auf Aufhebung einer Zwangsverwaltung wegen Suizidgefahr des Schuldners

    Dabei ist Suizidgefahr ein gewichtiger Umstand, der in die Abwägung der gegenseitigen Interessen ebenso einzubeziehen ist, wie die Umstände, auf denen sie beruht (vgl. OLG Köln, NJW 1993, 2248).
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