Weitere Entscheidung unten: BVerwG, 11.08.1993

Rechtsprechung
   BVerwG, 25.11.1992 - 11 C 4.92   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1992,2490
BVerwG, 25.11.1992 - 11 C 4.92 (https://dejure.org/1992,2490)
BVerwG, Entscheidung vom 25.11.1992 - 11 C 4.92 (https://dejure.org/1992,2490)
BVerwG, Entscheidung vom 25. November 1992 - 11 C 4.92 (https://dejure.org/1992,2490)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1992,2490) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    BAföG - Geltendmachung von Ersatzansprüchen - Ausbildungsförderung - Ersatzanspruch - Legalzession

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1993, 2328
  • NVwZ 1993, 993 (Ls.)
  • NZS 1993, 183 (Ls.)
  • FamRZ 1993, 739
  • DVBl 1993, 782
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (18)Neu Zitiert selbst (8)

  • BVerwG, 27.11.1986 - 5 C 74.85

    Aufwendungsersatzansprüche - Verjährung

    Auszug aus BVerwG, 25.11.1992 - 11 C 4.92
    Auch ist im Sozialleistungsrecht bisher - anders als im Zivilrecht mit § 195 BGB - keine Verjährungsfrist eingeführt worden, die allgemein für den Regelfall gilt, also stets, wenn keine Ausnahmen bestimmt sind (so bereits BVerwGE 75, 173 ).

    Daß die Verjährungsvorschriften des Sozialrechts (vgl. z.B. § 45 SGB I ; § 50 Abs. 4 Satz 1 SGB X ; §§ 52 Abs. 2 SGB X, 218 Abs. 1 Satz 1 BGB ; § 113 SGB X ; §§ 92 a Abs. 3 Satz 1, 92 c Abs. 4 Satz 1 BSHG ) einzelfallbezogen und nicht verallgemeinerungsfähig sind, hat das Bundesverwaltungsgericht bereits entschieden (BVerwGE 75, 173 ).

    Während nämlich § 197 BGB (vierjährige Verjährungsfrist bei Ansprüchen auf Rückstände von Renten, Auszugsleistungen, Besoldungen, Wartegeldern, Ruhegehalten, Unterhaltsbeiträgen und allen anderen regelmäßig wiederkehrenden Leistungen) nicht in Betracht zu ziehen ist, weil Ausbildungsförderung nicht wie eine Rente dauernd zu leisten ist und folglich auch der Gegenanspruch auf Ersatz zu Unrecht gezahlter Förderung kein Anspruch auf eine regelmäßig wiederkehrende Leistung darstellt (vgl. BVerwGE 75, 173 ), steht der Ersatzanspruch nach § 47 a BAföG der deliktischen Haftung nach §§ 823 ff. BGB nahe.

  • BVerwG, 08.06.1989 - 5 C 38.86

    Ausbildungsförderung - Bewilligungsbescheid - Rücknahme - Aufhebung -

    Auszug aus BVerwG, 25.11.1992 - 11 C 4.92
    Ebensowenig wie die Ausschlußfrist des § 45 Abs. 4 Satz 2 SGB X bei einer Rückabwicklung gegenüber dem Förderungsempfänger nach § 20 Abs. 1 Nr. 3 BAföG heranzuziehen ist (so bereits BVerwG, Urteil vom 8. Juni 1989 - BVerwG 5 C 38.86 - ), gilt sie somit für die Durchsetzung der Ersatzpflicht nach § 47 a BAföG.

    Für den Ersatzanspruch nach § 47 a BAföG ist deshalb die Verjährungsregelung anzuwenden, die zu der genannten Bestimmung die größte Sachnähe aufweist (vgl. auch zu diesem Gesichtspunkt bereits BVerwG, Urteil vom 8. Juni 1989 a.a.O.).

  • BVerwG, 29.12.1981 - 5 B 18.81

    Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der

    Auszug aus BVerwG, 25.11.1992 - 11 C 4.92
    Auch ist in der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts bereits geklärt, daß die Ämter für Ausbildungsförderung berechtigt sind, einen auf § 47 a BAföG gestützten Ersatzanspruch gegen die Eltern des Auszubildenden durch Verwaltungsakt geltend zu machen (Beschluß vom 29. Dezember 1981 - BVerwG 5 B 18.81 - ).
  • BGH, 14.02.1978 - X ZR 19/76

    Fahrradgepäckträger II

    Auszug aus BVerwG, 25.11.1992 - 11 C 4.92
    Dabei verweist § 852 Abs. 3 BGB nicht wegen der Voraussetzungen, sondern lediglich wegen des Umfangs des Bereicherungsanspruchs auf §§ 812 ff. BGB (vgl. BGHZ 71, 86).
  • BSG, 09.09.1986 - 11a RA 2/85

    Rückforderungen - Kenntnis von Tatsachen - Rücknahme eines Verwaltungsaktes -

    Auszug aus BVerwG, 25.11.1992 - 11 C 4.92
    Wenn § 45 Abs. 4 Satz 2 SGB X auf Rückforderungen nach § 50 Abs. 2 SGB X entsprechend anzuwenden ist (so ausdrücklich BSGE 60, 239 ), so beruht dies darauf, daß § 50 Abs. 2 SGB X in seinem Satz 2 eine Verweisung auf §§ 45, 48 SGB X enthält, die der Bundesgesetzgeber - wie dargelegt - in § 47 a BAföG nicht vorgenommen hat.
  • BVerwG, 20.02.1992 - 5 C 66.88

    BAföG - Ausbildungsförderung - Aufhebung des Erstattungsbescheides -

    Auszug aus BVerwG, 25.11.1992 - 11 C 4.92
    Wie das Bundesverwaltungsgericht in seinem Urteil vom 20. Februar 1992 - BVerwG 5 C 66.88 - (BVerwGE 90, 25 ) klargestellt hat, hat sich das Bundesausbildungsförderungsgesetz mit dieser Regelung bei der Bestimmung der örtlichen Zuständigkeit der Ämter für Ausbildungsförderung, soweit es den Hochschulbereich betrifft, grundsätzlich für das Ausbildungsortprinzip entschieden: Örtlich zuständig ist das Amt, das bei der Hochschule, an der der Auszubildende immatrikuliert ist, errichtet ist.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 09.02.1983 - 16 A 510/82
    Auszug aus BVerwG, 25.11.1992 - 11 C 4.92
    Dieser Ersatzanspruch ist kein Erstattungs-, sondern ein (eigenständiger) Schadensersatzanspruch des öffentlichen Rechts; er setzt daher die Aufhebung des an den Auszubildenden gerichteten Bewilligungsbescheides nicht voraus (so auch OVG Münster, Urteil vom 9. Februar 1983 - 16 A 510/82 - <NVwZ 1984, 129>).
  • Drs-Bund, 18.06.1974 - BT-Drs 7/2279
    Auszug aus BVerwG, 25.11.1992 - 11 C 4.92
    Nachdem die Bundesregierung sich in ihrer Gegenäußerung zunächst eine Prüfung vorbehalten hatte (BT-Drucks. 7/2098, Anlage 3, Nr. 36 S. 42), hat sie im Laufe der parlamentarischen Beratungen dem Vorschlag des Bundesrates zugestimmt (vgl. Bericht und Antrag des Bundestagsausschusses für Bildung und Wissenschaft, BT-Drucks. 7/2279, zu § 47 a S. 11).
  • BVerwG, 27.10.2016 - 5 C 55.15

    Schadensersatzpflicht eines Vaters bei BAföG-Leistungen aufgrund unvollständiger

    Für den Erlass eines Leistungsbescheides zur Durchsetzung der Ersatzpflicht besteht deshalb eine ausreichende Ermächtigung (so bereits BVerwG, Beschluss vom 29. Dezember 1981 - 5 B 18.81 - Buchholz 436.36 § 47a BAföG Nr. 1 S. 1 f. und Urteil vom 25. November 1992 - 11 C 4.92 - Buchholz 436.36 § 47a BAföG Nr. 2 S. 9 f.).

    Es handelt sich dabei nicht um einen Erstattungsanspruch, sondern um einen eigenständigen Schadensersatzanspruch des öffentlichen Rechts, der der Deliktshaftung nach §§ 823 ff. BGB nahesteht (BVerwG, Urteil vom 25. November 1992 - 11 C 4.92 - Buchholz 436.36 § 47a BAföG Nr. 2 S. 1, 5 f.).

  • VG Hannover, 02.03.2012 - 3 A 74/09

    Ersatzanspruch aus§ 47a Abs. 1 BAföG; gesetzliche Ermächtigung; Kausalität;

    Es handelt sich nicht um einen Rückforderungs- oder Erstattungsanspruch, sondern um einen eigenständigen Schadensersatzanspruch des öffentlichen Rechts (vgl. BVerwG, Urt. v. 25.11.1992, Az. 11 C 4/92, Buchholz 436.36 § 47 a BAföG Nr. 2, juris).

    Dieser Befund deckt sich mit der bereits zitierten Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, dass der Schadensersatzanspruch ein öffentlich-rechtlicher Ersatzanspruch ist, der eigenständig neben möglichen Rückforderungsansprüchen gegen den Auszubildenden steht (vgl. BVerwG, Urt. v. 25.11.1992, a.a.O.).

    "Allein das" reiche für die Ermächtigung der Behörde aus, gesetzlich begründete Ersatzansprüche gegen sie durch Verwaltungsakt geltend zu machen (vgl. BVerwG, Beschl. v. 29.12.1981, Az. 5 B 18/81, Buchholz 436.36 § 47a BAföG Nr. 1, juris Rn. 2; zuletzt bestätigt durch Urt. v. 25.11.1992, Az. 11 C 4/92, juris).

  • OVG Niedersachsen, 19.05.2003 - 12 LB 1/03

    Ausbildungsförderung; Aktualisierungsantrag; zur Anzeigepflicht bei Änderung des

    Diese Voraussetzungen dieses eigenständigen öffentlichen-rechtlichen Schadensersatzanspruches (vgl. BVerwG, Urt. v. 25.11.1992 -  BVerwG 11 C 4.92 - , FamRZ 1993, 739) sind entgegen der Annahme der Vorinstanz erfüllt.

    In entsprechender Anwendung des § 852 BGB a.F verjähren Ersatzansprüche nach § 47a BAföG in drei Jahren (BVerwG, Urt. v. 25.11.1992, - BVerwG 11 C 4/92 - , FamRZ 1993, 739).

  • OVG Schleswig-Holstein, 20.02.2009 - 2 LB 24/08

    Aktualisierungsverfahren; Ausbildungsförderung; Ersatzpflicht

    Es handelt sich um einen eigenständigen Schadensersatzanspruch des öffentlichen Rechts (BVerwG, Urteil vom 25.11.1992 - 11 C 4/92 - NJW 1993, 2328; Beschluss des Senats vom 20.3.2006 - 2 LA 19/06 - ; Reifers in Rothe/Blanke, BAföG, 5. Aufl., § 47a Anm. 2).

    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts sind die Ämter für Ausbildungsförderung berechtigt, einen auf § 47a BAföG gestützten Ersatzanspruch gegen die Eltern oder den Ehegatten des Auszubildenden durch Verwaltungsakt geltend zu machen (BVerwG, Beschluss vom 29.12.1981 - 5 B 18/81 - Buchholz 436.36 § 47a BAföG Nr. 1; Urteil vom 25.11.1992, a.a.O.).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 20.01.2016 - 12 A 1938/14

    Unrechtmäßige Gewährung von Ausbildungsförderungsleistungen; Schädigung des

    - 11 C 4.92 -, NJW 1993, 2328, juris; Spielbauer, in: Rothe/Blanke, a. a. O., § 47a Rn. 4 u. 8; Steinweg, in: Ramsauer/Stallbaum, BAföG, 5. Auflage 2014, § 47a Rn. 4.

    - 11 C 4.92 -, a. a. O., mit Hinweis u. a. auf.

  • VG Augsburg, 19.05.2009 - Au 3 K 08.1495

    Rückforderung von Unterhaltungsvorschussleistungen; Leistungshöchstdauer;

    Er ist quasi-deliktischer Natur (vgl. BayVGH vom 24.7.2003, 12 B 99.2155 unter Verweis auf vorhergehende Urteile vom 19.12.2000, 12 B 98.3388 und vom 2.2.2001, 12 B 99.1753; vgl. auch BVerwG vom 25.11.1992, NJW 1993, 2328 für den Fall des § 47 a des Bundesausbildungsförderungsgesetzes, welcher inhaltlich § 5 Abs. 1 UVG entspricht).

    Dies entspräche der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts zu der Verjährung des Ersatzanspruches nach § 47 a BAföG (vgl. Urteil vom 25.11.1992, a.a.O.).

  • VGH Bayern, 24.07.2003 - 12 B 99.2155

    Unterhaltsvorschussrecht, Ersatzanspruch, Fahrlässigkeit, Leben bei einem

    Das hat das Bundesverwaltungsgericht für den Ersatzanspruch nach § 47 a BAföG, der inhaltlich § 5 Abs. 1 UVG entspricht, ausdrücklich anerkannt (vgl. Urteil vom 25.11.1992 NJW 1993, 2328).
  • VG Münster, 19.02.2019 - 6 K 4913/17
    März 2010, § 47 a Rn. 11; BVerwG, Urteil vom 25. November 2011 - 11 C 4/92-, juris Rn. 19, 20.

    vgl. BVerwG, Urteil vom 25. November 2011 - 11 C 4/92-, juris Rn. 23, 24, 25; BT-Drs.

  • OVG Sachsen, 02.07.2015 - 1 A 519/13

    Ausbildungsförderung; Ersatzanspruch; Leistungsbescheid; Einkünfte;

    Der Ersatzanspruch aus § 47a BAföG ist ein eigenständiger Schadensersatzanspruch des öffentlichen Rechts und verpflichtet zum Ersatz von Ausbildungsförderung, die aufgrund schuldhaften Verhaltens eines Ersatzpflichtigen zu Unrecht geleistet worden ist (vgl. BVerwG, Urt. v. 25. November 1992 - 11 C 4.92 -, juris Leitsatz 1 und Rn. 19).

    25 Der Ersatzanspruch nach § 47a BAföG ist ein eigenständiger Schadensersatzspruch des öffentlichen Rechts (BVerwG, Urt. v. 25. November 1992 - 11 C 4.92 -, juris LS 1 und Rn. 19).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 15.03.2004 - 12 A 3993/02

    Ersatz der Kosten zu Unrecht erbrachter Sozialhilfe bei Herbeiführung der

    vgl. zum Kostenersatz nach § 47a BAföG: BVerwG, Urteil vom 25. November 1992 - 11 C 4.92 -, NJW 1993, 2328.
  • OVG Sachsen, 16.08.2023 - 5 A 523/22

    Schadensersatz; Leichte Fahrlässigkeit der Behörde; Mitverschulden

  • OVG Berlin-Brandenburg, 07.09.2006 - 4 B 8.04

    Schadensersatz, Täuschung, Bereicherung, Verjährung

  • OVG Berlin-Brandenburg, 09.07.2010 - 6 N 9.08

    Unterhaltsvorschuss; Ersatzzahlung; freie Beweiswürdigung; Verstoß gegen

  • VG Gießen, 26.04.2013 - 7 K 462/13

    Rückzahlung von Unterhaltsvorschussleistungen

  • VG Aachen, 04.10.2010 - 2 K 911/08

    Teilweise Abweisung einer Klage bei Übersteigen einer festgesetzten

  • OVG Schleswig-Holstein, 11.01.2017 - 1 MB 9/16

    Beseitigungsanordnung betreffend ein Mobilhome

  • VGH Hessen, 30.04.1996 - 9 UE 119/95

    Ausbildungsförderung - Schadensersatz durch Leistungsbescheid; zur Verjährung des

  • OVG Niedersachsen, 23.11.1999 - 10 L 522/96

    Rückforderung von Ausbildungsförderung; Aktualisierungsantrag; Angaben,

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   BVerwG, 11.08.1993 - 4 B 161.92   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1993,18166
BVerwG, 11.08.1993 - 4 B 161.92 (https://dejure.org/1993,18166)
BVerwG, Entscheidung vom 11.08.1993 - 4 B 161.92 (https://dejure.org/1993,18166)
BVerwG, Entscheidung vom 11. August 1993 - 4 B 161.92 (https://dejure.org/1993,18166)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1993,18166) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1993, 2328 (Ls.)
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht