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   BVerfG, 19.10.1994 - 2 BvR 435/87   

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BVerfG, 19.10.1994 - 2 BvR 435/87 (https://dejure.org/1994,1159)
BVerfG, Entscheidung vom 19.10.1994 - 2 BvR 435/87 (https://dejure.org/1994,1159)
BVerfG, Entscheidung vom 19. Oktober 1994 - 2 BvR 435/87 (https://dejure.org/1994,1159)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Einsatz verdeckter Ermittler zur Bekämpfung von Betäubungsmittelstraftaten - Revisionsverhandlung in Abwesenheit des Angeklagten

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Max-Planck-Institut (Kurzinformation)
  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Völkerrecht - Strafprozeß - Einstellung - Lockspitzel - Gerichtshoheit - List - Einreise in Gerichtsstaat - Verdeckte Ermittler - Betäubungsmitteldelikte - Menschenwürde - Rechtsstaatsprinzip - Strafverfahrenshindernis - Revisionsverhandlung - Erörterung von Rechtsfragen

Sonstiges

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1995, 651
  • NStZ 1995, 95
  • StV 1995, 169
 
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Wird zitiert von ... (20)Neu Zitiert selbst (11)

  • BVerfG, 03.06.1986 - 2 BvR 1451/85

    Kein Verfolgungshindernis bei polizeilicher Tatprovokation -

    Auszug aus BVerfG, 19.10.1994 - 2 BvR 435/87
    Eine Verfassungsbeschwerde gegen diesen Beschluß des Bundesgerichtshofs wurde von der 3. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts mit Beschluß vom 3. Juni 1986 - 2 BvR 1451/85 - nicht zur Entscheidung angenommen.

    In Übereinstimmung mit einer Reihe von Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts und des Bundesgerichtshofs sei in den Beschlüssen des Bundesgerichtshofs vom 23. Oktober 1985 und des Bundesverfassungsgerichts vom 3. Juni 1986 - 2 BvR 1451/85 - davon ausgegangen worden, daß das Völkerrecht einer Strafverfolgung des Beschwerdeführers nicht entgegenstehe und daß die Durchführung eines strafgerichtlichen Verfahrens nicht von Rechtsstaats wegen oder im Hinblick auf Art. 1 Abs. 1 , Art. 2 GG unzulässig sei.

  • BVerfG, 17.07.1985 - 2 BvR 1190/84

    Verletzung der Gebietshoheit eines fremden Staates durch Verbringung einer Person

    Auszug aus BVerfG, 19.10.1994 - 2 BvR 435/87
    Die vorliegende Fallgestaltung, die dadurch gekennzeichnet ist, daß der Beschwerde führer von einem V-Mann der deutschen Polizei auf ausländischem Staatsgebiet zur Tatbegehung provoziert und zur Einreise in die Bundesrepublik Deutschland verlockt wurde, ist aus völkerrechtlicher Sicht nicht anders zu beurteilen als der Sachverhalt, der Gegenstand des Beschlusses eines Vorprüfungsausschusses des Bundesverfassungsgerichts vom 17. Juli 1985 - 2 BvR 1190/84 - (EuGRZ 1986, 18 ) war.

    Nur in Ausnahmefällen kann mit Blick auf die Menschenwürde des Einzelnen und das Rechtsstaatsprinzip wegen des Einsatzes eines Lockspitzels ein Hindernis für ein Strafverfahren in Betracht kommen (vgl. Beschluß der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 17. Juli 1985 - 2 BvR 1190/84 -, EuGRZ 1986, 18 [20]; Beschluß der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 3. Juni 1986 - 2 BvR 837/85 -, NStZ 1986, 468 f.; Beschluß der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 10. März 1987 - 2 BvR 186/87 -, NJW 1987, 1874 f.).

  • BVerfG, 18.10.1983 - 2 BvR 462/82

    Anforderungen an den Grundsatz des fairen Verfahrens bei der Revision in

    Auszug aus BVerfG, 19.10.1994 - 2 BvR 435/87
    Hierfür bleibt die Verteidigung des Angeklagten durch die Regelung des § 350 StPO gewährleistet (vgl. BVerfGE 54, 100 [116 f.]; 65, 171 [177]).
  • BVerfG, 09.03.1983 - 2 BvR 315/83

    Einstweilige Anordnung gegen die Auslieferung nach Verurteilung im

    Auszug aus BVerfG, 19.10.1994 - 2 BvR 435/87
    Unter diesen Voraussetzungen liegt in der Fortsetzung des Revisionsverfahrens trotz des mittlerweile nicht bekannten Aufenthalts des Beschwerdeführers in den Niederlanden auch kein Verstoß gegen von Art. 25 GG umfaßte völkerrechtliche Mindestanforderungen an die Durchführung von Strafverfahren gegen Abwesende [vgl. dazu BVerfGE 63, 332 [338]; Beschluß der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 17. November 1986 - 2 BvR 1255/86 -, NJW 1987, 830 ; Herdegen, ZaöRV 47 [1987], 221 [238]).
  • BVerfG, 17.11.1986 - 2 BvR 1255/86

    Verfassungsrechtliche Kontrolle der Auslieferung bei ausländischem

    Auszug aus BVerfG, 19.10.1994 - 2 BvR 435/87
    Unter diesen Voraussetzungen liegt in der Fortsetzung des Revisionsverfahrens trotz des mittlerweile nicht bekannten Aufenthalts des Beschwerdeführers in den Niederlanden auch kein Verstoß gegen von Art. 25 GG umfaßte völkerrechtliche Mindestanforderungen an die Durchführung von Strafverfahren gegen Abwesende [vgl. dazu BVerfGE 63, 332 [338]; Beschluß der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 17. November 1986 - 2 BvR 1255/86 -, NJW 1987, 830 ; Herdegen, ZaöRV 47 [1987], 221 [238]).
  • BVerfG, 16.04.1980 - 1 BvR 505/78

    Strafgerichte - Lebenslange Freiheitsstrafe - Rechtsfortbildung -

    Auszug aus BVerfG, 19.10.1994 - 2 BvR 435/87
    Hierfür bleibt die Verteidigung des Angeklagten durch die Regelung des § 350 StPO gewährleistet (vgl. BVerfGE 54, 100 [116 f.]; 65, 171 [177]).
  • BVerfG, 03.06.1986 - 2 BvR 837/85

    Kein Verfahrenshindernis bei "völkerrechtswidriger Entführung" eines deutschen

    Auszug aus BVerfG, 19.10.1994 - 2 BvR 435/87
    Nur in Ausnahmefällen kann mit Blick auf die Menschenwürde des Einzelnen und das Rechtsstaatsprinzip wegen des Einsatzes eines Lockspitzels ein Hindernis für ein Strafverfahren in Betracht kommen (vgl. Beschluß der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 17. Juli 1985 - 2 BvR 1190/84 -, EuGRZ 1986, 18 [20]; Beschluß der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 3. Juni 1986 - 2 BvR 837/85 -, NStZ 1986, 468 f.; Beschluß der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 10. März 1987 - 2 BvR 186/87 -, NJW 1987, 1874 f.).
  • BVerfG, 10.03.1987 - 2 BvR 186/87

    Verfassungsrechtliche Prüfung der Verurteilung nach Einsatz eines polizeilichen

    Auszug aus BVerfG, 19.10.1994 - 2 BvR 435/87
    Nur in Ausnahmefällen kann mit Blick auf die Menschenwürde des Einzelnen und das Rechtsstaatsprinzip wegen des Einsatzes eines Lockspitzels ein Hindernis für ein Strafverfahren in Betracht kommen (vgl. Beschluß der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 17. Juli 1985 - 2 BvR 1190/84 -, EuGRZ 1986, 18 [20]; Beschluß der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 3. Juni 1986 - 2 BvR 837/85 -, NStZ 1986, 468 f.; Beschluß der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 10. März 1987 - 2 BvR 186/87 -, NJW 1987, 1874 f.).
  • BVerfG, 13.12.1977 - 2 BvM 1/76

    Philippinische Botschaft

    Auszug aus BVerfG, 19.10.1994 - 2 BvR 435/87
    Eine solche allgemeine Regel des Völkerrechts, die nach Art. 25 GG Bestandteil des Bundesrechts ist, wäre nur dann gegeben, wenn sich in dem entsprechenden Bereich eine gefestigte Praxis nachweisen ließe, die von den Staaten allgemein in der Überzeugung geübt wird, dazu von Völkerrechts wegen verpflichtet zu sein (vgl. BVerfGE 46, 342 [367]).
  • BVerfG, 26.05.1981 - 2 BvR 215/81

    V-Mann

    Auszug aus BVerfG, 19.10.1994 - 2 BvR 435/87
    Das Bundesverfassungsgericht hat anerkannt, daß die Strafverfolgungsorgane bei der Bekämpfung des Rauschgifthandels ohne den Einsatz sogenannter V-Leute nicht auskommen, sofern sie ihrem Auftrag zur rechts staatlich gebotenen Verfolgung von Straftaten überhaupt gerecht werden sollen (BVerfGE 57, 250 [284]).
  • BGH, 30.05.1985 - 4 StR 187/85

    völkerrechtswidrige Entführung aus den Niederlanden - Art. 25 GG, kein

  • BGH, 10.06.2015 - 2 StR 97/14

    Rechtsstaatswidrige Tatprovokation durch Verdeckte Ermittler der Polizei führt

    Das Bundesverfassungsgericht hat zwar bislang offengelassen, ob aus einer rechtsstaatswidrigen Tatprovokation ein Verfahrenshindernis hergeleitet werden kann; es hat dies aber jedenfalls in Ausnahmefällen für möglich erachtet, wenn sich ein tatprovozierendes Verhalten gegen einen (bis dahin) gänzlich Unverdächtigen richtet, der lediglich "als Objekt der staatlichen Ermittlungsbehörden einen vorgefertigten Tatplan ohne eigenen Antrieb ausgeführt hat" (vgl. BVerfG, NJW 1987, 1874; NJW 1995, 651, 652; Beschluss vom 18. Mai 2001 - 2 BvR 693/01; NJW 2015, 1083, 1084).
  • BGH, 13.05.1996 - GSSt 1/96

    Hörfalle

    Die grundsätzliche Zulässigkeit des Einsatzes eines agent provocateur ist anerkannt (BGHSt 32, 345; 33, 356, 362; BVerfG NStZ 1995, 95, 96; Rieß in LR, StPO 24. Aufl. § 163 Rdn. 65, 68).

    Nach ständiger Rechtsprechung dürfen vielmehr Privatpersonen zur Strafverfolgung eingesetzt werden (BGHSt 32, 115, 121 f.; 32, 345, 346; 41, 42, 43; BVerfGE 57, 250, 284; BVerfG NStZ 1987, 276; 1991, 445; 1995, 95, 96; EGMR NJW 1992, 3088).

  • BGH, 18.11.1999 - 1 StR 221/99

    Tatprovokation durch Vertrauensperson

    Kammer des Zweiten Senats) NJW 1987, 1874, 1875 und StV 1995, 169, 171 - zuletzt BGH NJW 1998, 767, dazu BVerfG, Beschl. vom 29. April 1998 - 2 BvR 174/98 - Nichtannahmebeschluß ohne Gründe).
  • BVerfG, 18.12.2014 - 2 BvR 209/14

    Die rechtsstaatswidrige Tatprovokation steht einer Verurteilung nicht zwingend

    Selbst wenn man ein Verfahrenshindernis aufgrund rechtsstaatswidriger Tatprovokation im Grundsatz für möglich erachten wollte, könnte ein derartiges Verbot der Durchsetzung des staatlichen Strafanspruchs nur in extremen Ausnahmefällen aus dem Rechtsstaatsprinzip hergeleitet werden, weil das Rechtsstaatsprinzip nicht nur Belange des Beschuldigten, sondern auch das Interesse an einer der materiellen Gerechtigkeit dienenden Strafverfolgung schützt (vgl. BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 10. März 1987 - 2 BvR 186/87 -, juris, Rn. 2; Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 19. Oktober 1994 - 2 BvR 435/87 -, juris, Rn. 24; Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 18. Mai 2001 - 2 BvR 693/01 -, juris, Rn. 3; Beschluss der 3. Kammer der Zweiten Senats vom 11. Januar 2005 - 2 BvR 1389/04 -, juris, Rn. 2).
  • BVerfG, 14.12.2004 - 2 BvR 1249/04

    Verfassungsbeschwerde von Magnus Gaefgen erfolglos

    Dies gilt umso mehr, als es in den Fällen, in denen ein Verfahrenshindernis bislang als Folge schwerster Verfahrensmängel in Betracht kommen kann, keine speziellen Gesetzesvorschriften gibt, die Art und Umfang der gebotenen Fehlerkorrektur regeln (vgl. für die Verletzung des Beschleunigungsgebots: BVerfG , Beschluss vom 24. November 1983 - 2 BvR 121/83 -, NJW 1984, S. 967 f.; vgl. für die rechtsstaatswidrige Tatprovokation: Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 19. Oktober 1994 - 2 BvR 435/87 -, NStZ 1995, S. 95 ).
  • BVerfG, 05.11.2003 - 2 BvR 1243/03

    Auslieferung in die Vereinigten Staaten zum Zwecke der Strafverfolgung ( USA;

    Dementsprechend beziehen sich die geltend gemachten Rechtsfolgen der behaupteten Völkerrechtsverletzung nicht unmittelbar auf ein Strafverfahren im Gerichtsstaat (vgl. Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 3. Juni 1986 - 2 BvR 837/85 -, NJW 1986, S. 3021; Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 19. Oktober 1994 - 2 BvR 435/87 -, NStZ 1995, S. 95), sondern auf ein Auslieferungsverfahren im ersuchten Aufenthaltsstaat.
  • BVerfG, 05.11.2003 - 2 BvR 1506/03

    Auslieferung in die Vereinigten Staaten von Amerika

    Dementsprechend beziehen sich die geltend gemachten Rechtsfolgen der behaupteten Völkerrechtsverletzung nicht unmittelbar auf ein Strafverfahren im Gerichtsstaat (vgl. Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 3. Juni 1986 - 2 BvR 837/85 -, NJW 1986, S. 3021; Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 19. Oktober 1994 - 2 BvR 435/87 -, NStZ 1995, S. 95), sondern auf ein Auslieferungsverfahren im ersuchten Aufenthaltsstaat.
  • BGH, 30.05.2001 - 1 StR 42/01

    Tatprovokation durch Vertrauensperson

    Die Zulässigkeit einer Tatprovokation wurzelt in dem Auftrag des rechtsstaatlichen Gemeinwesens, erhebliche Straftaten wirksam aufzuklären (vgl. BVerfGE 29, 183, 194; 77, 65, 76; siehe weiter zum Einsatz einer VP BVerfGE 57, 250, 284; BVerfG Kammer NJW 1987, 1874, 1875; NStZ 1991, 445; StV 1995, 169, 171).
  • BGH, 07.08.2019 - 3 StR 562/18

    Urteil des Kammergerichts Berlin wegen geheimdienstlicher Agententätigkeit und

    Die nicht abgedeckte geheimdienstliche Operation auf dem Gebiet der Bundesrepublik Deutschland, an deren Ende der Geschädigte mit Gewalt ergriffen und nach V. verbracht wurde, erweist sich zudem wegen der damit verbundenen massiven Souveränitätsverletzung als völkerrechtswidrig (Wilske, Die völkerrechtswidrige Entführung und ihre Rechtsfolgen, 2000, S. 99, 105 mwN; Bauer, Die völkerrechtswidrige Entführung, 1968, S. 31 mwN), ohne dass entschieden werden müsste, ob anderes gälte, wenn die später festgenommene Person lediglich von auf fremdem Hoheitsgebiet agierenden Ermittlern oder V-Leuten mit List dazu veranlasst wurde, sich in den späteren Gerichtsstaat zu begeben (vgl. dazu BVerfG, Beschluss vom 19. Oktober 1994 - 2 BvR 435/87, NJW 1995, 651; BGH, Beschluss vom 19. Dezember 1986 - 2 StR 588/86, NJW 1987, 3087; Urteil vom 2. August 1984 - 4 StR 120/83, NStZ 1984, 563).

    Daraus folgt hier, dass ungeachtet der Frage, ob nach Rückgabe des Entführten an den Aufenthaltsstaat das Strafverfahren - in dessen Abwesenheit - fortgesetzt werden kann (vgl. dazu BGH, Urteil vom 18. Februar 1987 - 2 StR 588/86, juris Rn. 2 ff. zur wegen § 350 StPO möglichen Fortsetzung des Revisionsverfahrens; BVerfG, Beschluss vom 19. Oktober 1994 - 2 BvR 435/87, NJW 1995, 651, 652; kritisch zu dieser Rechtsprechung Wilske, Die völkerrechtswidrige Entführung und ihre Rechtsfolgen, 2000, S. 337 Fn. 428 mit zahlreichen Nachweisen zur ebenfalls kritischen überwiegenden Auffassung in der Literatur), jedenfalls die Freiheitsentziehung durch den Entführerstaat V. während der Dauer des Verfahrens nicht aufrechterhalten werden durfte.

  • BGH, 04.07.2018 - 5 StR 650/17

    Voraussetzungen für die Annahme eines Verfahrenshindernisses bei

    Für die neue Hauptverhandlung weist der Senat darauf hin, dass sich - nach den hierfür vom Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (vgl. nur EGMR, aaO, mwN), vom Bundesverfassungsgericht (vgl. BVerfG, NJW 1987, 1874; 1995, 651, 652; 2015, 1083) und vom Bundesgerichtshof (vgl. BGH, Urteile vom 23. Mai 1984 - 1 StR 148/84, BGHSt 32, 345, 346 f.; vom 18. November 1999 - 1 StR 221/99, BGHSt 45, 321, 338; vom 30. Mai 2001 - 1 StR 42/01, BGHSt 47, 44, 47; vom 11. Dezember 2013 - 5 StR 240/13, NStZ 2014, 277, 279; vom 10. Juni 2015 - 2 StR 97/14, BGHSt 60, 276, 284 f., und vom 7. Dezember 2017 - 1 StR 320/17, NStZ 2018, 355 m. Anm. Esser, NStZ 2018, 358; Beschlüsse vom 19. Mai 2015 - 1 StR 128/15, BGHSt 60, 238, 244 f.; vom 19. Januar 2016 - 4 StR 252/15, NStZ 2016, 232, 233; vom 28. Februar 2018 - 4 StR 640/17, und vom 13. März 2018 - 4 StR 614/17) entwickelten Maßstäben - selbst auf der Basis der vom Landgericht getroffenen Feststellungen ein aus einer rechtsstaatswidrigen Tatprovokation erwachsendes, ohnehin nur in extremen Ausnahmefällen in Betracht kommendes Verfahrenshindernis nicht ergeben würde.
  • LG Koblenz, 24.11.2004 - 9 KLs 2090 Js 3735/03

    Zur Frage des Bestehens eines Verfahrenshindernisses (hier: Verstoß gegen das

  • OVG Berlin-Brandenburg, 17.09.2020 - 10 S 48.20

    Auslieferung eines Deutschen durch Slowenien an die USA; einstweilige Anordnung;

  • OLG Köln, 09.01.2001 - Ss 477/00

    Strafprozessrecht: Verfahrensrüge wegen eines Verwertungsverbots bezüglich der

  • OLG Celle, 13.10.2011 - 31 Ss 42/11

    Durchführung des Revisionsverfahrens bei dauerhafter Abwesenheit des Angeklagten

  • BGH, 19.07.2000 - 3 StR 245/00

    Verletzung des Grundsatzes des fairen Verfahren durch Tatprovokation eines

  • BGH, 09.07.2019 - 3 StR 155/19

    Abschiebung des verteidigten Angeklagten regelmäßig kein Verfahrenshindernis im

  • BVerfG, 11.01.2005 - 2 BvR 1389/04

    Berücksichtigung der Tatprovokation durch V-Leute

  • BVerfG, 18.05.2001 - 2 BvR 693/01

    Wegen unzureichender Darlegung der Rechtswegerschöpfung erfolglose

  • SG Frankfurt/Main, 26.09.2008 - S 33 AL 394/06

    Sozialrechtliches Verwaltungsverfahren - Rücknahme der

  • LSG Hessen, 25.01.2013 - L 7 AL 4/09
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