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VG Bremen, 22.03.1995 - 2 V 35/95 |
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- NJW 1996, 140
- NVwZ 1996, 203 (Ls.)
Wird zitiert von ...
- StGH Bremen, 23.12.1996 - St 5/96
Wahlwerbung und Chancengleichheit
Dabei beschränkt sich die Kontrolle des Staatsgerichtshofs im Wahlprüfungsverfahren im Gegensatz zu einer vollen Ermessenskontrolle im verwaltungsgerichtlichen Rechtsschutzverfahren (vgl. insoweit VG Bremen, Beschl. vom 22. März 1995 - 2 V 35/95, NJW 1996, 140; OVG Bremen, Beschl. vom 10. April 1995 - 1 B 30/95) auf die ergebnisbezogene Prüfung, ob die ablehnende Entscheidung einen Rechtsanspruch der Antragstellerin zu a) verkannt hat, ob also Radio Bremen wegen einer "Reduzierung seines Ermessens auf Null" der Antragstellerin zu a) Sendezeiten für Wahlwerbesendungen hätte einräumen müssen.