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   VGH Baden-Württemberg, 08.11.1995 - 6 S 1945/95   

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VGH Baden-Württemberg, 08.11.1995 - 6 S 1945/95 (https://dejure.org/1995,3646)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 08.11.1995 - 6 S 1945/95 (https://dejure.org/1995,3646)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 08. November 1995 - 6 S 1945/95 (https://dejure.org/1995,3646)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • openjur.de

    Kein Unterhaltsvorschuß im Falle sogenannter "aufgeteilter Kinder" nach einer Ehescheidung, da regelmäßig kein Ausbleiben von Unterhaltsleistungen vorliegt; Gerichtskostenfreiheit in Unterhaltsvorschußsachen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ESVGH 46, 89
  • NJW 1996, 946
  • NVwZ 1996, 613 (Ls.)
  • FamRZ 1996, 901
 
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Wird zitiert von ... (21)Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerwG, 21.11.1991 - 5 C 13.87

    Sozialhilfe - Geltendmachung von Unterhaltsansprüchen - Durchsetzung von

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 08.11.1995 - 6 S 1945/95
    Diese zusätzliche Belastung soll durch eine öffentliche Unterhaltsleistung aufgehoben oder wenigstens gemildert werden (BT-Drucks. 8/1952, S. 6; BT-Drucks. 8/2774, S. 11; vgl. BVerwG, Urt. vom 21.11.1991 - 5 C 13.87 -, BVerwGE 89, 192 (197 f.)).
  • BVerwG, 14.10.1993 - 5 C 10.91

    Kostenfreiheit - Unterhaltsvorschuß - Sozialhilfe - Erstattungsansprüche -

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 08.11.1995 - 6 S 1945/95
    Auch in Unterhaltsvorschußsachen besteht Gerichtskostenfreiheit, weil die Sachlage derjenigen in Kinder- und Jugendhilfesachen vergleichbar ist (BVerwG, Urt. vom 14.10.1993 - 5 C 10/91 -, NVwZ 1995, 81); seine frühere gegenteilige Auffassung hält der Senat nicht aufrecht (vgl. Urt. vom 29.04.1987 - 6 S 58/87 -).
  • BGH, 26.06.1968 - IV ZR 601/68

    Familienrechtlicher Ausgleichsanspruch

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 08.11.1995 - 6 S 1945/95
    Dieser Wille wird bei (noch) verheirateten Eltern regelmäßig fehlen, so daß hier Ersatzansprüche zumeist ausscheiden (vgl. BGHZ 50, 266 (270 f.)).
  • VG Stade, 01.11.1993 - 1 A 121/93

    Rücknahme der Bewilligung von Unterhaltsleistung nach dem

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 08.11.1995 - 6 S 1945/95
    Auch dies gilt nach dem Vorstehenden unabhängig davon, ob die Eltern untereinander eine Vereinbarung über den Kindesunterhalt getroffen haben oder nicht (vgl. VG Stade, Urt. vom 01.11.1993 - 1 A 121/93 -, Der Amtsvormund 1994, 212).
  • VGH Baden-Württemberg, 29.04.1987 - 6 S 58/87

    Gerichtskostenfreiheit

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 08.11.1995 - 6 S 1945/95
    Auch in Unterhaltsvorschußsachen besteht Gerichtskostenfreiheit, weil die Sachlage derjenigen in Kinder- und Jugendhilfesachen vergleichbar ist (BVerwG, Urt. vom 14.10.1993 - 5 C 10/91 -, NVwZ 1995, 81); seine frühere gegenteilige Auffassung hält der Senat nicht aufrecht (vgl. Urt. vom 29.04.1987 - 6 S 58/87 -).
  • BVerwG, 16.05.2013 - 5 C 28.12

    Anonyme heterologe Insemination; anonyme Samenspende; Samen; Sperma; künstliche

    aa) Der in Rechtsprechung und Literatur vertretene Ansatz, die Voraussetzung des § 1 Abs. 1 Nr. 3 a) UVG sei nur dann als erfüllt anzusehen, wenn der zivilrechtlich geschuldete Unterhalt des anderen Elternteils "planwidrig" ausbleibe (vgl. etwa VG Aachen, Urteil vom 26. Januar 2012 - 2 K 384/10 - juris Rn. 23 f.; VG Frankfurt, Urteil vom 23. Februar 2011 - 3 K 4145/10.F - NJW 2011, 2603; OVG Lüneburg, Beschluss vom 12. Februar 2007 - 4 LA 94/07 - NVwZ-RR 2007, 394 ; VGH Kassel, Beschluss vom 1. Juli 2004 - 10 UZ 1802/03 - FamRZ 2005, 483 und VGH Mannheim, Urteil vom 8. November 1995 - 6 S 1945/95 - NJW 1996, 946; Grube, UVG, 2009, § 1 Rn. 3 und 99; DIV-Gutachten vom 18. Mai 1999, DAVorm 1999, 841 und DIJuF-Rechtsgutachten vom 6. März 2006, JAmt 2006, 301 jeweils m.w.N.), wobei die geforderte "Planwidrigkeit" anhand einer objektiven Betrachtung aus der Sicht des alleinerziehenden Elternteils beurteilt und angenommen wird, wenn der alleinerziehende Elternteil - anders als hier - Unterhaltsleistungen von dem anderen Elternteil erwarten durfte (vgl. zur fehlenden Planwidrigkeit etwa OVG Lüneburg a.a.O.; VGH Kassel a.a.O. und VGH Mannheim a.a.O. S. 946 f.), erweist sich als nicht vereinbar mit der gesetzgeberischen Konzeption.
  • OVG Niedersachsen, 12.02.2007 - 4 LA 94/07

    Freistellung von der Unterhaltspflicht im Sinne eines planwidrigen Ausfalls von

    Das gilt jedoch nur dann, wenn erwartete Unterhaltsleistungen des anderen Elternteils planwidrig ausbleiben (vgl. Hess. VGH, Beschl. v. 1.7.2004 - 10 UZ 1802/03 - VGH Bad.-Württ., Urt. v. 8.11.1995, NJW 1996, S. 946).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 23.07.2014 - 7 A 10330/14

    Zuordnung von Unterhaltszahlungen an nicht mehr unterhaltsleistungsberechtigtes

    Jedenfalls aber erweist sich der auch sonst in Rechtsprechung und Literatur vertretene Ansatz, die Voraussetzung des § 1 Abs. 1 Nr. 3 a) UVG sei nur dann als erfüllt anzusehen, wenn der zivilrechtlich geschuldete Unterhalt des anderen Elternteils "planwidrig" ausbleibe, wobei die geforderte "Planwidrigkeit" anhand einer objektiven Betrachtung aus der Sicht des alleinerziehenden Elternteils beurteilt und dann angenommen wird, wenn dieser Unterhaltszahlungen von dem anderen Elternteil erwarten durfte (vgl. insoweit grundlegend VGH BW, Urteil vom 8. November 1995 - 6 S 1945/95 - NJW 1996, 946 f.), als nicht vereinbar mit der gesetzgeberischen Konzeption.

    Nach alledem ist der Anspruch auf eine Unterhaltsleistung nach dem Unterhaltsvorschussgesetz auf eine jugendhilferechtliche Sozialleistung eigener Art gerichtet, die sich konzeptionell und rechtssystematisch von anderen Sozialleistungen wie insbesondere der Sozialhilfe und der Ausbildungsförderung nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz grundlegend unterscheidet ( ebenso VGH BW, Urteil vom 8. November 1995 - 6 S 1945/95 - NJW 1996, 946 f.; vgl. auch bereits BVerwG, Urteil vom 14. Oktober 1993 - 5 C 10.91 - NVwZ 1995, 81 [82] sowie OVG RP, Urteil vom 8. Februar 1996 - 12 A 11018/95.OVG - ESOVGRP).

    Die Unterhaltsleistung ist mithin nicht etwa subsidiär gegenüber dem zivilrechtlichen Unterhaltsanspruch (so aber das vom Verwaltungsgericht zitierte Urteil des VG Ansbach vom 19. Februar 2007 - AN 14 K 06.01136 - juris Rn. 27), sondern nur subsidiär gegenüber einer an das berechtigte Kind tatsächlich erfolgten Unterhaltszahlung des anderen Elternteils im Sinne von § 2 Abs. 3 Nr. 1 UVG (im Ergebnis ebenso VGH BW, Urteil vom 8. November 1995 - 6 S 1945/95 - NJW 1996, 946 f.).

  • VG Berlin, 21.05.2019 - 21 K 982.18

    Mitwirkung der Kindesmutter zur Feststellung der Vaterschaft bzw. Ermittlung des

    Wie die Kammer mit dem o.g. Urteil vom 23. Januar 2018 bereits ausgeführt hat (a.a.O., Rn. 29 f.; vgl. nunmehr auch der 12. Senat des VGH Mannheim, Urteil vom 17. Oktober 2018 - 12 S 773/18 - juris Rn. 29 ff.), sind die obergerichtliche Rechtsprechung sowie die Kommentarliteratur zwar bislang davon ausgegangen, das Unterhaltsvorschussgesetz setze nach seinem Wortlaut wie auch nach seiner gesamten Konzeption voraus, dass Unterhaltsleistungen "planwidrig" ausbleiben (vgl. etwa OVG Lüneburg, Beschluss vom 12. Februar 2007 - 4 LA 94/07 - juris Rn. 4; VGH Kassel, Beschluss vom 1. Juli 2004 - 10 UZ 1802/03 - juris Rn. 4; 6. Senat des VGH Mannheim, Urteil vom 8. November 1995 - 6 S 1945/95 - juris Rn. 14; Grube, UVG, 2009, § 1 Rn. 3, 99), was in der Praxis (u.a. des Beklagten) etwa bei einem One-night-stand angenommen wurde.
  • VGH Baden-Württemberg, 03.05.2012 - 12 S 2935/11

    Kein Unterhaltsvorschuss für Kind aus anonymer künstlicher Befruchtung

    Der Verwaltungsgerichtshof habe bereits mit seinem Urteil vom 08.11.1995 - 6 S 1945/95 - dahingehend erkannt, dass dem alleinerziehenden Elternteil Unterhaltsvorschussleistungen nur dann zustünden, wenn erwartete Unterhaltsleistungen des anderen Elternteils gewissermaßen planwidrig ausblieben.

    Diesbezüglich ist nicht nur seitens des die Ausgangsentscheidung erlassenden Verwaltungsgerichts sondern auch bereits anderweitig (vgl. etwa VG Arnsberg, Beschl. v. 15.04.2002 - 14 L 427/02 - JAmt 2003, 160; VG Frankfurt am Main, a.a.O.; Grube, a.a.O., § 1 RN 99; Deutsches Institut f. Jugendhilfe u. Familienrecht e.V., Stellungnahme v. 19.05.2009 - UVG 1.101-1 DL/K) erwogen worden, die bereits gefestigte verwaltungsgerichtliche Rechtsprechung zu der Situation sogenannter zwischen den Eltern "aufgeteilter Kinder" fruchtbar zu machen (vgl. dazu etwa VGH Bad.-Württ, Urt. v. 08.11.1995 - 6 S 1945/95 - NJW 1996, 946; Hessischer VGH, Beschl. v. 01.07.2004 - 10 UZ 1802/03 - FamRZ 2005, 483; Niedersächsisches OVG, Beschl. v. 12.02.2007 - 4 LA 94/07 - NVwZ-RR 2007, 394; VG Arnsberg, Urt. v. 19.12.2005 - 9 K 67/05 - juris; VG Bayreuth, Urt. v. 26.04.2004 - B 3 K 03.360 - juris; VG Braunschweig, Urt. v. 20.06.1996 - 3 A 3012/96 - ZfJ 1998, 474).

  • VG Frankfurt/Main, 23.02.2011 - 3 K 4145/10

    Kein Unterhaltsvorschuss bei anonymer Samenspende

    Dabei kann die Frage des "Erhaltens" bzw. des "Nichterhaltens" von Unterhalt nicht allein anhand der äußeren Tatsache beantwortet werden, ob der andere Elternteil nicht zahlt (vgl. VGH Mannheim, Urteil vom 08.11.1995 - 6 S 1945/95 - juris).Nach Zweckrichtung und gesetzgeberischer Konzeption stellen Leistungen auf der Grundlage des Unterhaltsvorschussgesetz eine besondere Sozialleistung - auch für den alleinerziehenden Elternteil - dar.

    Diese zusätzliche Belastung soll durch eine öffentliche Unterhaltsleistung aufgehoben oder wenigstens gemildert werden (VGH Mannheim, Urteil vom 08.11.1995, a.a.O. unter Hinweis auf: BT-Drucksache 8/1952 Seite 6; BT-Drucksache 8/2774, Seite 11; vgl. BVerwG, Urteil vom 21.11.1991 - 5 C 13.87 - BVerwGE 89, 192 (197f)).

    Deshalb soll die öffentliche Unterhaltsleistung dem alleinerziehenden Elternteil - wenn auch Anspruchsinhaber das von ihm erzogene Kind ist - dann eine Hilfestellung geben, wenn die erwarteten Unterhaltsleistungen des anderen Elternteils gewissermaßen planwidrig ausbleiben (zu dieser Einschränkung der Anspruchsberechtigung auf das Ausbleiben des zivilrechtlichen Unterhalts als "planwidrig" etwa VGH Mannheim, Urteil vom 08.11.1995 - 6 S 1945/95 - juris; VGH Kassel, Beschluss vom 01.07.2004 - 10 UZ 1802/03 - juris; ferner Grube, Kommentar zum UVG 2009, § 1 Rdnr. 3 mit weiteren Rechtsprechungsnachweisen).

  • VGH Hessen, 01.07.2004 - 10 UZ 1802/03

    Mängel im Tatbestand sind kein Grund für eine Berufungszulassung; kein Ausbleiben

    Die öffentliche Unterhaltsleistung unterstützt demnach einen alleinerziehenden Elternteil, wenn erwartete Unterhaltsleistungen des anderen Elternteils planwidrig ausbleiben (so auch VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 08.11.1995 in NJW 1996, 946).
  • VG Sigmaringen, 22.02.2018 - 2 K 3831/16

    Unterhaltsvorschussleistungen bei planwidrigem Ausfall der Unterhaltszahlung und

    Die obergerichtliche Rechtsprechung sowie die Kommentarliteratur ging bislang davon aus, das Unterhaltsvorschussgesetz setze nach seinem Wortlaut wie auch nach seiner gesamten Konzeption voraus, dass Unterhaltsleistungen "planwidrig" ausbleiben (vgl. etwa OVG Lüneburg, Beschluss vom 12. Februar 2007 - 4 LA 94/07 - Juris; VGH Kassel, Beschluss vom 1. Juli 2004 - 10 UZ 1802/03 - Juris; VGH Mannheim, Urteil vom 8. November 1995 - 6 S 1945/95 - Juris; Grube, UVG, 2009, § 1 Rn. 3, 99), was etwa dann angenommen wurde, wenn der das Kind betreuende Elternteil den anderen Elternteil von seiner Unterhaltspflicht freigestellt hat.
  • VG Aachen, 16.03.2015 - 2 K 263/13

    Unterhaltszahlung; Sparkonto; Einzahlung auf Sparkonto; Freistellungsvereinbarung

    Dies gilt zum einen - auch ohne ausdrückliche Unterhaltsvereinbarung - in den Fällen sog. "aufgeteilter" Kinder, d.h. wenn mehrere Kinder derart zwischen den Eltern "aufgeteilt" sind, dass der jeweils betreuende Elternteil vollständig für den Unterhalt des bei ihm lebenden Kindes aufkommt und dem jeweils anderen Kind keinen Unterhalt leistet, vgl. etwa: VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 8. November 1995 - 6 S 1945/95; Hessischer VGH, Beschluss vom 1. Juli 2004 - 10 ZU 1802/03 - VG Ansbach, Urteil vom 19. Dezember 2005 - 9 K 67/05 -, jeweils juris;.
  • VG Berlin, 23.01.2018 - 21 K 581.17

    Familienrecht; Anspruch auf Unterhaltsvorschussleistung

    Die obergerichtliche Rechtsprechung sowie die Kommentarliteratur ging bislang davon aus, das Unterhaltsvorschussgesetz setze nach seinem Wortlaut wie auch nach seiner gesamten Konzeption voraus, dass Unterhaltsleistungen "planwidrig" ausbleiben (vgl. etwa OVG Lüneburg, Beschluss vom 12. Februar 2007 - 4 LA 94/07 - juris Rn. 4; VGH Kassel, Beschluss vom 1. Juli 2004 - 10 UZ 1802/03 - juris Rn. 4; VGH Mannheim, Urteil vom 8. November 1995 - 6 S 1945/95 - juris Rn. 14; Grube, UVG, 2009, § 1 Rn. 3, 99), was etwa dann angenommen wurde, wenn der das Kind betreuende Elternteil den anderen Elternteil von seiner Unterhaltspflicht freigestellt oder die prekäre Lage selbst herbeigeführt hat.
  • VG Arnsberg, 19.12.2005 - 9 K 67/05

    Anspruch auf Leistungen nach dem Unterhaltsvorschussgesetz (UVG); Anforderungen

  • VGH Baden-Württemberg, 26.09.2022 - 12 S 1770/22

    Gerichtskostenfreiheit eines Verfahrens auf Zuweisung eines Betreuungsplatzes in

  • VG Aachen, 26.01.2012 - 2 K 384/10

    Wirksamkeit einer Freistellungsvereinbarung zwischen Elternteilen hinsichtlich

  • VGH Bayern, 11.08.2020 - 12 ZB 18.1572

    Keine Unterhaltsvorschussleistungen für "aufgeteilte Kinder" und solche in

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 22.04.2013 - 12 A 1973/12

    Anspruch eines Sohnes auf Gewährung von Unterhaltsleistungen

  • VG Berlin, 25.10.2022 - 21 K 14.22

    Unterhaltsvorschussanspruch: zur Frage, ob bei im Wege einer anonymen Samenspende

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 14.08.2007 - 16 E 858/05

    Anspruch auf Leistungen nach dem Unterhaltsvorschussgesetz; Besondere Notlage bei

  • VG Lüneburg, 20.04.2004 - 4 A 2/03

    Alleinerziehende Eltern; Elternteil; Mindestunterhalt; Rückforderung; Unterhalt;

  • VG Bayreuth, 21.07.2021 - B 8 K 20.633

    Aufgeteilte Kinder, Leistungsunfähigkeit eines Elternteils

  • VG Stuttgart, 23.02.2001 - 19 K 1829/00

    Rückzahlung überzahlter Unterhaltsvorschussleistungen

  • VG Berlin, 25.10.2022 - 21 K 1271.21
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