Rechtsprechung
OLG Nürnberg, 27.02.1998 - 6 U 3913/97 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Erleiden von Gesundheitsschäden als Zeugen der Tötung der Mutter; Erschießung der Mutter in Gegenwart der Kinder; Schmerzensgeldanspruch wegen Trauer und seelischen Schmerzes von Hinterbliebenen ; System der beschränkten Deliktshaftung des Bürgerliches Gesetzbuch (BGB); ...
- VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)
BGB § 847
Gesundheitsschäden durch Miterleben der Tötung der Mutter - rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BGB § 847
Schmerzensgeldanspruch von Kindern infolge Schockerlebnisses der Tötung ihrer Mutter in ihrem Beisein - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- archive.org (Leitsatz)
BGB § 847
Tötung der Mutter - Schmerzensgeldanspruch
Verfahrensgang
- LG Weiden/Oberpfalz, 24.10.1997 - 1 O 650/97
- OLG Nürnberg, 27.02.1998 - 6 U 3913/97
Papierfundstellen
- NJW 1998, 2293
- MDR 1998, 779
- FamRZ 1998, 1426
- VersR 1999, 1501
Wird zitiert von ... (6) Neu Zitiert selbst (3)
- BGH, 29.11.1994 - VI ZR 93/94
Bemessung des Schmerzensgeldes bei vorsätzlicher Rechtsgutverletzung
Auszug aus OLG Nürnberg, 27.02.1998 - 6 U 3913/97
Im vorliegenden Fall tritt die Genugtuungsfunktion angesichts der Möglichkeit einer fahrlässigen Tatbegehung durch den Beklagten zurück (vgl. BGH NJW 95, 781). - BGH, 04.04.1989 - VI ZR 97/88
Ersatzpflicht für psychische Beeinträchtigungen naher Angehöriger
Auszug aus OLG Nürnberg, 27.02.1998 - 6 U 3913/97
Dabei geht der Senat mit dem Bundesgerichtshof (vgl. BGH NJW 1989, 2317 f. m. w. N.) davon aus, daß Trauer und seelischer Schmerz von Hinterbliebenen nach dem System der beschränkten Deliktshaftung des BGB grundsätzlich nicht zu einem Schmerzensgeldanspruch gegen den Täter führen und daß bei Angehörigen - als mittelbar von der Tat Betroffenen - eine unmittelbare Beeinträchtigung der Gesundheit nur da gegeben ist, wo es zu gewichtigen psychopathologischen Ausfällen von einiger Dauer kommt, die nach der allgemeinen Verkehrsauffassung als Verletzung des Körpers oder der Gesundheit betrachtet werden (…vgl. BGH aaO). - BGH, 19.04.1983 - VI ZR 253/81
Zustimmungsbedürftigkeit der Verwertung einer Zeugenaussage aus einem anderen …
Auszug aus OLG Nürnberg, 27.02.1998 - 6 U 3913/97
Der Senat stützt sich dabei auf die als Urkundsbeweis (vgl. BGH VersR 83, 667) verwerteten staatsanwaltschaftlichen Ermittlungsakten, die Gegenstand der mündlichen Verhandlung waren.
- OLG Köln, 06.12.2018 - 3 U 49/18
Schadensersatz nach Unfall mit elektrischem Hubwagen beim Beladen eines LKW
Darüber hinaus soll es dem Verletzten Genugtuung für das verschaffen, was der Schädiger ihm angetan hat (vgl. BGHZ 18, 149; BGH NJW 1995, 781; OLG Nürnberg NJW 1998, 2293). - OLG Hamm, 22.02.2001 - 6 U 29/00
Geltendmachung eines auf Erben übergegangenen Schmerzensgeldanspruchs eines …
Erforderlich ist vielmehr, daß auch aus medizinischer Sicht eine nachhaltige traumatische Schädigung verursacht ist, die zudem aus juristischer Sicht dasjenige übersteigt, worin sich das normale Lebensrisiko der menschlichen Teilnahme an den Ereignissen der Umwelt verwirklicht (vgl. BGH NJW 89, 2317; 84, 1405; 71, 1883; Senat r + s 97, 246, 247 = VersR 98, 730; KG VM 99, 11 = VersR 99, 504; OLG Nürnberg NJW 98, 2293; r + s 95, 384; OLG Düsseldorf NJW-RR 95, 159; OLG Köln VersR 89, 519; OLG Stuttgar NJW-RR 89, 477; OLG Koblenz OLG R 2001, 9, 10; 2001, 50, 52). - OLG Naumburg, 07.03.2005 - 12 W 118/04
Schmerzensgeldanspruches bei Tod eines nahen Angehörigen
Dies verkennt auch das Landgericht nicht, meint allerdings, dass die besondere Auffindesituation des Sohnes durch die Klägerin eine derartige Beeinträchtigung nahe lege und die Umstände mit denjenigen vergleichbar seien, die das OLG Nürnberg (NJW 1998, 2293) zur Zubilligung eines Schmerzensgeldes bewogen hätten.
- OLG Frankfurt, 04.02.2019 - 8 W 48/17
Erstattung der Beerdigungskosten aus GoA
Allerdings bestehen im Streitfall auch nach dem oben dargestellten großzügigen Maßstab in Bezug auf das von dem Kläger zu 1 und der Klägerin zu 2 jeweils aus eigenem Recht geltend gemachte Schmerzensgeld keine hinreichenden Erfolgsaussichten für einen Betrag oberhalb von ? 20.000,00. In prima facie vergleichbaren Fällen sind vielmehr deutlich geringere Schmerzensgelder ausgeurteilt worden (vgl. etwa OLG Köln, Beschluss vom 16.09.2010 - 5 W 30/10 -, VersR 2011, 674: ? 5.000,00; OLG Nürnberg, Urteil vom 27.02.1998 - 6 U 3913/97 -, NJW 1998, 2293: DM 10.000,00; Senat, Urteil vom 15.12.1998 - 8 U 137/98 -, FamRZ 1999, 1064: DM 20.000,00; OLG Koblenz, Beschluss vom 25.09.2017 - 5 U 427/17 -, juris: ? 10.000,00; LG Köln, Urteil vom 12.12.2007 - 25 O 592/01 -, juris: ? 12.500,00; LG Bochum, Urteil vom 27.01.2010 - 6 O 78/08 -, juris: ? 10.000,00). - OLG München, 13.01.2005 - 8 U 2053/01
Schadensersatz und Schmerzensgeld: Haftung für aus Verletzung der …
In Ausnahmefällen wie dem vorliegenden, bei dem die Klägerin den Lawinentod ihres Ehemanns unmittelbar selbst miterlebt hat, selbst verschüttet war und erhebliche eigene Verletzungen davongetragen hat, wird überwiegend die Zuerkennung eines Schmerzensgeldanspruchs auch wegen des Schockschadens durch den Tod eines nahen Angehörigen - jedenfalls dann, wenn die damit einhergehenden Umstände, wie hier, über das allgemeine Lebensrisiko hinausgehen - anerkannt (…Jaeger/Luckey, Schmerzensgeld, Rdnr. 434 ff;… Palandt, a.a.O., Vorbem. zu § 249, Rdnr. 71; OLG Nürnberg NJW 1998, 2293 ).Ebenfalls das OLG Nürnberg hat in der o.a. Entscheidung in NJW 1998, 2293 im Jahre 1998 2 Kindern, die den - allerdings vorsätzlich herbeigeführten Tod ihrer Mutter mit ansehen mussten, je 10.000,- DM Schmerzensgeld zuerkannt.
- LG Krefeld, 15.11.2018 - 3 O 373/13
Haftungsverteilung bei Kollision zwischen rechtsabbiegenden Lkw und überholenden …
Erforderlich ist vielmehr, dass auch aus medizinischer Sicht eine nachhaltige traumatische Schädigung verursacht ist, die zudem aus juristischer Sicht dasjenige übersteigt, worin sich das normale Lebensrisiko der menschlichen Teilnahme an den Ereignissen der Umwelt verwirklicht (vgl. BGH NJW 89, 2317; 84, 1405; 71, 1883; Senat r + s 97, 246, 247 = VersR 98, 730; KG VM 99, 11 = VersR 99, 504; OLG Nürnberg NJW 98, 2293; r + s 95, 384; OLG Düsseldorf NJW-RR 95, 159; OLG Köln VersR 89, 519; OLG Stuttgart NJW-RR 89, 477; OLG Koblenz OLG R 2001, 9, 10; 2001, 50, 52).