Weitere Entscheidung unten: BGH, 16.06.1998

Rechtsprechung
   BGH, 09.07.1998 - III ZR 158/97   

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https://dejure.org/1998,254
BGH, 09.07.1998 - III ZR 158/97 (https://dejure.org/1998,254)
BGH, Entscheidung vom 09.07.1998 - III ZR 158/97 (https://dejure.org/1998,254)
BGH, Entscheidung vom 09. Juli 1998 - III ZR 158/97 (https://dejure.org/1998,254)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Kanzlei Prof. Schweizer

    Haftung bei unzureichender Risikoaufklärung über eine Kapitalanlage (fremdfinanzierte Lebensversicherung)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Haftung einer Lebensversicherungsgesellschaft - Risikoaufklärung eines Interessenten durch den Vermittler - Fremdfinanzierte Lebensversicherung

  • Judicialis

    BGB § 276 Fa; ; BGB § 278

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    BGB § 276; BGB § 278
    Mangelhafte Risikoaufklärung über fremdfinanzierte Lebensversicherung

  • FIS Money Advice (Volltext/Auszüge)
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB §§ 276, 278
    Haftung einer Lebensversicherungsgesellschaft wegen unzureichender Risikoaufklärung

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Evers OK-Vertriebsrecht(Abodienst) (Leitsatz)

    Haftung eines VU wegen unzureichender Risikoaufklärung durch den VV, Aufklärungsverschulden eines VV, Kapitalanlagehaftung, Haftung, c.i.c, Beratungsverschulden, Auskunftsvertrag

  • rechtsanwalt.com (Kurzinformation)

    Kreditfinanzierung eines riskanten Anlagegeschäftes

Besprechungen u.ä.

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1998, 2898
  • ZIP 1998, 1389
  • MDR 1998, 1099
  • VersR 1998, 1093
  • WM 1998, 1673
  • BB 1998, 1763
  • DB 1998, 1857
 
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Wird zitiert von ... (82)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 13.05.1993 - III ZR 25/92

    Haftung des Anlagevermittlers bei Fehlen zuverlässiger Information

    Auszug aus BGH, 09.07.1998 - III ZR 158/97
    Als Untervermittler der früheren Streithelferin, die den Vertrieb der Kapitalanlage als Vermittlerin übernommen hatte, war der Zeuge Hausmann zu richtiger und vollständiger Information über diejenigen Umstände verpflichtet, die für den Anlageentschluß des Ehemannes der Klägerin von besonderer Bedeutung waren (vgl. Senatsurteil vom 13. Mai 1993 - III ZR 25/92 - BGHR BGB § 676 Anlagevermittler 4 m.w.N.).

    Sollte ihm nicht klar gewesen sein, in welcher Weise sich das Zusammenspiel der verschiedenen Anlageelemente auf die Möglichkeit einer Gewinnerzielung auswirken konnte, so hätte er sich über diese zentrale Frage des von ihm vermittelten Geschäfts vorher informieren müssen (vgl. Senatsurteil vom 13. Mai 1993 aaO).

  • BGH, 24.09.1996 - XI ZR 318/95

    Zurechnung der Erklärungen eines Vermittlers bei der Anwerbung von

    Auszug aus BGH, 09.07.1998 - III ZR 158/97
    Deren Verhalten bei den Vertragsverhandlungen muß sie sich deshalb ebenfalls gemäß § 278 BGB zurechnen lassen (vgl. BGH, Urteil vom 24. September 1996 - IX ZR 318/95 - NJW-RR 1997, 116).
  • BGH, 08.06.1978 - III ZR 136/76

    Pflichten der Bank bei finanzierter Unternehmensbeteiligung

    Auszug aus BGH, 09.07.1998 - III ZR 158/97
    Wie den insoweit unangegriffenen Feststellungen des Berufungsgerichts zu entnehmen ist, wußte sie jedenfalls aufgrund eines von der früheren Streithelferin herausgegebenen Prospekts und ihrer Verhandlungen mit der Schweizer Bank, daß die ihr von der früheren Streithelferin vermittelten Kunden, also auch der Ehemann der Klägerin, die Lebensversicherung nicht aus vorhandenem Vermögen bezahlen, sondern ein fremdfinanziertes Anlagemodell eingehen wollten, dessen Rentabilität auf dem prospektierten Zinsgefälle zwischen der von ihr gewährten Effektivverzinsung der Versicherungsbeiträge und dem Schweizer Kreditzins beruhte (zur Frage der Zurechnung vgl. auch Senatsurteil BGHZ 72, 92, 99 f).
  • BGH, 10.10.1996 - IX ZR 318/95

    Nichtannahme einer Revision - Grundsätzliche Bedeutung einer Entscheidung

    Auszug aus BGH, 09.07.1998 - III ZR 158/97
    Deren Verhalten bei den Vertragsverhandlungen muß sie sich deshalb ebenfalls gemäß § 278 BGB zurechnen lassen (vgl. BGH, Urteil vom 24. September 1996 - IX ZR 318/95 - NJW-RR 1997, 116).
  • BGH, 11.07.2012 - IV ZR 164/11

    Zu Schadensersatz- und Erfüllungsansprüchen gegen den englischen

    Übernimmt ein Vermittler mit Wissen und Wollen einer Vertragspartei Aufgaben, die typischerweise ihr obliegen, steht der Vermittler - unabhängig von seiner etwaigen Selbständigkeit und einer Tätigkeit auch für den Vertragspartner - in ihrem Lager, wird in ihrem Pflichtenkreis tätig und ist als ihre Hilfsperson zu betrachten (BGH, Urteile vom 14. November 2000 - XI ZR 336/99, VersR 2001, 188 unter II 2; vom 9. Juli 1998 - III ZR 158/97, VersR 1998, 1093 unter II 2; vom 24. September 1996 - XI ZR 318/95, VersR 1997, 877 unter II 1).

    Das gilt insbesondere für die mit der angebotenen Beteiligungsform verbundenen Nachteile und Risiken (vgl. BGH, Urteile vom 9. Juli 1998 aaO unter I 1; vom 21. März 2005 - II ZR 140/03, WM 2005, 833 unter II 2 b; vom 17. Februar 2011 - III ZR 144/10, NJW-RR 2011, 910 Rn. 9).

  • BGH, 08.01.2004 - VII ZR 181/02

    Haftung des Bauträgers bei zu geringer Wohnfläche; Zurechnung der Kenntnis eines

    Der Bundesgerichtshof hat eine Lebensversicherungsgesellschaft für die unvollständige Beratung durch einen Untervermittler haftbar gemacht, weil sie damit habe rechnen müssen, daß der von ihr beauftragte Vermittler Untervermittler beauftragen werde (BGH, Urteil vom 9. Juli 1998 - III ZR 158/97, NJW 1998, 2898).
  • BGH, 14.05.2012 - II ZR 69/12

    Kapitalanlagegeschäft: Haftung des Gründungsgesellschafters einer

    Das Verschulden von Untervermittlern ist schon dann zuzurechnen, wenn mit ihrem Einsatz gerechnet werden musste (BGH, Urteil vom 8. Januar 2004 - VII ZR 181/02, NJW 2004, 2156, 2157; Urteil vom 9. Juli 1998 - III ZR 158/97, ZIP 1998, 1389, 1390; Urteil vom 24. September 1996 - XI ZR 318/95, ZIP 1996, 1950, 1951).
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Rechtsprechung
   BGH, 16.06.1998 - XI ZR 254/97   

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https://dejure.org/1998,1031
BGH, 16.06.1998 - XI ZR 254/97 (https://dejure.org/1998,1031)
BGH, Entscheidung vom 16.06.1998 - XI ZR 254/97 (https://dejure.org/1998,1031)
BGH, Entscheidung vom 16. Juni 1998 - XI ZR 254/97 (https://dejure.org/1998,1031)
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Volltextveröffentlichungen (8)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • lexetius.com (Pressemitteilung)

    Verrechnungsschecks dürfen mit einfachem Brief versandt werden

  • rechtsanwalt.com (Kurzinformation)

    Scheckversendung in einfachem Brief

Besprechungen u.ä. (2)

Papierfundstellen

  • BGHZ 139, 108
  • NJW 1998, 2898
  • ZIP 1998, 1351
  • MDR 1998, 1110
  • WM 1998, 1622
  • BB 1998, 1815
  • JR 1999, 247
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 19.01.1993 - XI ZR 76/92

    Grob fahrlässiger Erwerb eines abhandengekommenen Inhaberverrechnungsschecks

    Auszug aus BGH, 16.06.1998 - XI ZR 254/97
    Nach der Rechtsprechung des erkennenden Senats kann demjenigen, der zur Übermittlung auch einer hohen Geldleistung nicht den sicheren Weg einer Banküberweisung gewählt, sondern einen Verrechnungsscheck per Brief zur Post gegeben hat, kein Vorwurf gemacht werden (Urteil vom 19. Januar 1993 - XI ZR 76/92, WM 1993, 541, 544).
  • OLG Hamburg, 24.01.1995 - 1 U 146/93
    Auszug aus BGH, 16.06.1998 - XI ZR 254/97
    Es ist schon zweifelhaft, ob kriminellen Zugriffen auf Postsendungen durch einen Einschreibebrief besser begegnet werden kann als durch einfachen Brief (vgl. OLG Hamburg WM 1995, 2136).
  • KG, 07.06.1994 - 7 U 5929/93

    Anspruch auf Schadensersatz mangels Berechtigung zur Herausgabe des Schecks;

    Auszug aus BGH, 16.06.1998 - XI ZR 254/97
    In der kurzen Zeit zwischen Absenden des Schecks und dessen Einlösung hatte die Klägerin auch keinen Anlaß, sich nach dem Zugang des Schecks zu erkundigen (vgl. KG NJW-RR 1994, 1391, 1392).
  • OLG Karlsruhe, 22.12.2005 - 9 U 84/05

    Wertpapierrecht: Mitverschulden bei grob fahrlässiger Einlösung eines in Verlust

    Richtig ist, dass in der Rechtsprechung ein Mitverschulden erörtert worden ist in Fällen, in denen ohne weiteres erkennbar ist, dass ein Scheck verschickt wird, wie es zum Beispiel bei Fensterumschlägen der Fall sein kann (vgl. BGHZ 139, 108).

    Dass Briefpost nicht immer ankommt, ist nämlich allgemein bekannt, ohne dass dies - für den Briefverkehr innerhalb Deutschlands gesprochen - geeignet wäre, die Einwendung nach § 254 BGB zu begründen (vgl. hierzu BGHZ 139, 108).

    Der Senat setzt sich hiermit nicht in Widerspruch zu der von der Klägerin zitierten Entscheidung BGHZ 139, 108.

  • OLG Bamberg, 29.07.2004 - 1 U 44/04

    Schadenersatz gegen Bank wegen Einlösung eines abhanden gekommenen und von einem

    Nach der Rechtsprechung des BGH (BGH, Urteil vom 16.06.1998, XI ZR 254/97; BGHZ 139, 108-110) begründet es kein Mitverschulden am Abhandenkommen eines Schecks auf dem Postwege, wenn der Aussteller den Scheck mit einfachem Brief übermittelt.
  • OLG Düsseldorf, 08.12.2004 - 18 U 163/04
    So hat der Bundesgerichtshof die Versendung eines Verrechnungsschecks über eine Summe von 306.250,00 DM mit einfacher Post als keinen Umstand gewertet, der den Vorwurf des Mitverschuldens begründet, sofern der verwendete Briefumschlag neutral ist und nicht erkennen lässt, dass sich ein Scheck in diesem befindet (vgl. BGH, Urteil vom 16.06.1998, Az.: XI ZR 254/97, zitiert nach juris, RdN 8, anders bei einem Fensterumschlag OLG Frankfurt, WM 1999, 1318).
  • OLG Dresden, 12.10.1998 - 2 U 2197/98

    Haftung der einen an einen Dritten indossierten Orderscheck hereinnehmenden Bank

    Der Klägerin fällt kein schadensursächliches Mitverschulden (§ 254 Abs. 1 BGB ) zur Last, da diese die gebotene Sorgfalt nicht dadurch verletzt hat, dass sie den Verrechnungsscheck an die K r E l GmbH per Post übersandte (vgl. BGH WM 1998, 1622 [1623]).
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