Rechtsprechung
BayObLG, 10.08.2001 - 3 ObOWi 51/2001, 3 ObOWi 51/01 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Judicialis
OWiG § 130 Abs. 1
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
OWiG § 130 Abs. 1
Zur Pflicht der Überwachung der Beschäftigten durch den Unternehmer - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Unternehmer; Aufsichtspflicht; Aufsichtsperson; Betriebsinhaber; Überwachungspflicht
Besprechungen u.ä.
- bdo.de , S. 20 (Entscheidungsbesprechung)
Verletzung der Aufsichtspflicht
Papierfundstellen
- NJW 2002, 766
- BayObLGSt 2001, 107
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (6)
- OLG Koblenz, 31.05.1983 - 1 Ss 157/83
Bußgeld wegen vorsätzlicher Verletzung der Aufsichtspflicht in einem Betrieb; …
Auszug aus BayObLG, 10.08.2001 - 3 ObOWi 51/01
Denn § 130 Abs. 1 Satz 2 OWiG verpflichtet den Betriebsinhaber ausdrücklich auch zur Überwachung der Aufsichtspersonen (vgl. dazu etwa BGH NStZ 1986, 34; OLG Düsseldorf VRS 63, 286; OLG Hamm VRS 40, 129; OLG Koblenz VRS 65, 457).Auch in Fällen, in denen keine gesteigerte Aufsichtspflicht anzunehmen ist (vgl. dazu z.B. BGHSt 9, 319/323; OLG Düsseldorf VRS 63, 286; OLG Koblenz VRS 65, 457), reicht eine einmalige jährliche Kontrolle nicht annähernd aus, weil sie das in § 130 Abs. 1 Satz 1 OWIG normierte Ziel der innerbetrieblichen Aufsicht, nämlich firmeninterne Verstöße zumindest wesentlich zu erschweren, nicht verwirklichen kann.
- BGH, 11.07.1956 - 1 StR 306/55
Auszug aus BayObLG, 10.08.2001 - 3 ObOWi 51/01
Der Unternehmer etc. hat seiner Aufsichtspflicht zwar nur in zumutbarer Weise nachzukommen (vgl. z.B. BGHSt 9, 319/323).Auch in Fällen, in denen keine gesteigerte Aufsichtspflicht anzunehmen ist (vgl. dazu z.B. BGHSt 9, 319/323; OLG Düsseldorf VRS 63, 286; OLG Koblenz VRS 65, 457), reicht eine einmalige jährliche Kontrolle nicht annähernd aus, weil sie das in § 130 Abs. 1 Satz 1 OWIG normierte Ziel der innerbetrieblichen Aufsicht, nämlich firmeninterne Verstöße zumindest wesentlich zu erschweren, nicht verwirklichen kann.
- OLG Hamm, 13.06.1996 - 2 Ss OWi 667/96
Auszug aus BayObLG, 10.08.2001 - 3 ObOWi 51/01
Deswegen liegt im Unterlassen jeglicher Überwachung ein Verstoß gegen die in § 130 Abs. 1 OWiG normierte betriebliche Aufsichtspflicht (OLG Hamm NStZ-RR 1997, 21).
- BGH, 23.03.1973 - 2 StR 390/72
Irreführendes Inverkehrbringen eines Weins unter verschiedenen Bezeichnungen - …
Auszug aus BayObLG, 10.08.2001 - 3 ObOWi 51/01
Vielmehr ist dieser Tatbestand schon dann erfüllt, wenn eine Zuwiderhandlung durch gehörige Aufsicht wesentlich erschwert worden wäre (vgl. dazu etwa BGHSt 25, 158/163; OLG Stuttgart NJW 1977, 1410). - BGH, 25.06.1985 - KRB 2/85
Verhinderung von Verstößen gegen das Kartellgesetz durch den Betriebsinhaber
Auszug aus BayObLG, 10.08.2001 - 3 ObOWi 51/01
Denn § 130 Abs. 1 Satz 2 OWiG verpflichtet den Betriebsinhaber ausdrücklich auch zur Überwachung der Aufsichtspersonen (vgl. dazu etwa BGH NStZ 1986, 34; OLG Düsseldorf VRS 63, 286; OLG Hamm VRS 40, 129; OLG Koblenz VRS 65, 457). - OLG Stuttgart, 07.09.1976 - 3 Ss 526/76
Auszug aus BayObLG, 10.08.2001 - 3 ObOWi 51/01
Vielmehr ist dieser Tatbestand schon dann erfüllt, wenn eine Zuwiderhandlung durch gehörige Aufsicht wesentlich erschwert worden wäre (vgl. dazu etwa BGHSt 25, 158/163; OLG Stuttgart NJW 1977, 1410).