Rechtsprechung
OLG München, 11.09.2003 - 2 Ws 880/03 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- JurPC
StPO § 314
Rechtsmitteleinlegung durch Computerfax - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Wirksame Rechtsmitteleinlegung durch nicht unterschriebenes Computerfax bei Erkennbarkeit der Person des Absenders
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- beck.de (Leitsatz)
Berufungseinlegung durch Computerfax in einer Strafsache
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
StPO § 296 § 314
Möglichkeit der Rechtsmitteleinlegung durch elektronisch übermittelten Schriftsatz
Verfahrensgang
- LG München II, 15.07.2003 - 6 Ns 41 Js 7342/02
- OLG München, 11.09.2003 - 2 Ws 880/03
Papierfundstellen
- NJW 2003, 3429
- MMR 2004, 255
Wird zitiert von ... (5) Neu Zitiert selbst (4)
- GemSOGB, 05.04.2000 - GmS-OGB 1/98
Wahrung der Schriftform bei Übermittlung bestimmender Schriftsätze mit …
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - GemSOGB, 30.04.1979 - GmS-OGB 1/78
Revisionsbegründung einer Behörde - § 81 Abs. 1 Satz 1 VwGO, § 164 Abs. 2 Satz 1 …
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - BGH, 29.04.1960 - 1 StR 114/60
Wahrung der Berufungsfrist bei telegraphischer Einlegung der Berufung durch …
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - BGH, 11.10.1955 - 6 StR 289/54 Kontextvorschau leider nicht verfügbar
- OLG Braunschweig, 26.02.2004 - 1 U 42/03
Gewährung der Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gegen die Versäumung der …
Soweit die Kläger auf die in NJW-aktuell, Heft 45/2003, genannte Entscheidung des OLG München verweisen (Bl. 468), betraf diese, wie sich aus dem Aktenzeichen 2 Ws 880/03 ergibt, die Berufung in einer Strafsache, für welche es der Vertretung durch einen postulationsfähigen Rechtsanwalt nicht bedarf. - OLG Jena, 23.09.2020 - 1 OLG 171 SsRs 195/19
Zulässigkeit der Verwendung von Geschwindigkeitsmessergebnis ohne Speicherung der …
Aufgrund der aktuellen Praxis der Thüringer Justizverwaltung, im elektronischen Rechtsverkehr eingehende elektronische Dokumente während der Übergangszeit bis zur Einführung der elektronischen Akte auszudrucken und in Papierform verkörpert zur Akte zu nehmen, ist die hier erfolgte Übermittlung nicht anders zu bewerten, als bei der Nutzung eines von der Rechtsprechung als formwahrend anerkannten - ebenfalls nur mittels einer eingescannten Unterschrift versehenen - Computerfaxes (Gemeinsamer Senat der Obersten Gerichtshöfe des Bundes, Beschluss vom 05.04.2000 - GmS-OGB 1/98 -, juris; BVerfG, Stattgebender Kammerbeschluss vom 04.07.2002 - 2 BvR 2168/00 -, juris; weitergehend OLG München, Beschluss vom 11.0o9.2003 - 2 Ws 880/03 - juris, Rn. 6), da durch den Ausdruck neben dem elektronischen Dokument, das (nur) aus einer in einer elektronischen Datei enthaltenen Datenfolge besteht, ein sich davon unterscheidendes körperliches Dokument hergestellt wird (vgl. zu dieser Unterscheidung: BGH, Beschluss vom 14.10.2014 - XI ZB 13/13 -, juris), dessen Form und Herkunft ohne weiteres visuell prüfbar ist. - OLG Frankfurt, 02.08.2006 - 3 Ws 699/06
Drogenabhängige Straftäter: "Alsbaldiger" Beginn der Behandlung derselben Art bei …
Sind diese Voraussetzungen erfüllt, ist für die Einlegung einer sofortigen Beschwerde durch Telefax die bildliche Übermittlung der Unterschrift daher nicht erforderlich (OLG Düsseldorf, NStZ-RR 1999, 49; vgl. OLG München, NJW 2003, 3429). - OLG Hamm, 13.09.2012 - 1 RBs 112/12
Geschwindigkeitsmessung; Überprüfung des Messergebnisses im Wege freier …
NJW 2003, 3429, 3430). - OLG Nürnberg, 10.12.2007 - 1 Ws 718/07
Anforderungen an die Schriftform i.R.d. Berufungseinlegung in einem …
Ausgehend von diesen Überlegungen ist in der Rechtsprechung zwischenzeitlich weitgehend anerkannt, dass auch ein mit Computerfax eingelegtes Rechtsmittel, das keine Unterschrift enthält, aber etwa mit dem maschinenschriftlichen Namen des Absenders versehen ist, gegebenenfalls mit dem Zusatz, dass dieses Schreiben aus dem PC versandt wurde und deshalb keine Unterschrift enthalte (BVerfG NJW 2002, 3534; OLG München NJW 2003, 3429;… Meyer-Goßner, StPO, 50. Auflage, Einleitung Rn. 139 a), eine wirksame Rechtsmitteleinlegung darstellen kann.