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BGH, 27.04.1971 - VI ZR 171/69 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (4)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Rechtfertigung eines Unterlassungsbegehrens unter urheberrechtlichen Gesichtspunkten und als aus dem Eigentum fließenden Abwehranspruch - Werbungtreiben mit der Leistung eines Dritten ohne dessen Zustimmung - Wiedergabe eines Hauses sowohl in einem Prospekt sowie wie in ...
- debier datenbank(Leitsatz frei, Volltext 2,50 €)
Haus auf Teneriffa
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- NJW 1971, 1359
- MDR 1972, 38
- GRUR 1971, 417
- DB 1971, 1616
Wird zitiert von ... (3)
- BGH, 09.03.1989 - I ZR 54/87
Zulässigkeit eines Fotos von allgemein zugänglicher Stelle - Friesenhaus
Das Berufungsgericht ist zu Recht davon ausgegangen, daß grundsätzlich auch in der werbemäßigen Verbreitung der Abbildung eines fremden Hauses eine Persönlichkeitsrechtsverletzung liegen kann (vgl. BGH, Urt. v. 27.4.1971 - VI ZR 171/69, GRUR 1971, 417 f - Teneriffa). - LG Köln, 13.01.2010 - 28 O 578/09
Fotos von Straßen und Gebäuden - Bilderbuch Köln
Zwar kann grundsätzlich auch in der werbemäßigen Verbreitung der Abbildung eines fremden Hauses eine Persönlichkeitsrechtsverletzung liegen (vgl. BGH, GRUR 1971, 417f - Teneriffa; NJW 1989, 2251 ff. -Friesenhaus). - OLG Bremen, 27.01.1987 - 1 U 58/86
Ansprüche auf Unterlassung, Einziehung des Werbematerials und Geldentschädigung; …
Denkbar sind solche Ansprüche unter dem Blickwinkel des Persönlichkeitsschutzes in der Tat (vgl. BGH NJW 1971, 1359, 1360 "Ferienhaus").