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   LG Kempten, 15.09.1977 - 2 Qs 210/77   

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https://dejure.org/1977,1594
LG Kempten, 15.09.1977 - 2 Qs 210/77 (https://dejure.org/1977,1594)
LG Kempten, Entscheidung vom 15.09.1977 - 2 Qs 210/77 (https://dejure.org/1977,1594)
LG Kempten, Entscheidung vom 15. September 1977 - 2 Qs 210/77 (https://dejure.org/1977,1594)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW 1978, 839
 
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Wird zitiert von ... (6)

  • OLG Hamm, 02.12.1999 - 3 Ws 710/99

    Nachholung eines Bewährungsbeschlusses bei unterbliebener Aussetzung der

    In diesem Zusammenhang ist es auch von Bedeutung, wie lang die Bewährungszeit im Verhältnis zur erkannten Strafe festzusetzen und welche Weisungen und Auflagen erforderlich erscheinen, wobei insbesondere hinsichtlich der Weisungen und Auflagen die persönliche und wirtschaftliche Situation des Angeklagten im Zeitpunkt der Hauptverhandlung maßgebend ist (so auch OLG Frankfurt, Strafverteidiger 83, 24; LG Kempten, NJW 78, 839, 840; LG Osnabrück, NStZ 85, 379; LG Freiburg, MDR 92, 798).

    Zugunsten des Verurteilten ist daher bei Unterlassen einer anderweitigen Bestimmung mit der Urteilsverkündung von einer Mindestbewährungsdauer von zwei Jahren auszugehen (LG Kempten, NJW 1978, 839, 840; LG Freiburg, MDR 82, 798).

  • OLG Düsseldorf, 26.07.2007 - 4 Ws 401/07

    Zuständigkeit für den nachträglichen Erlass eines Bewährungsbeschlusses bei

    Soweit ersichtlich, wurde die Möglichkeit des nachträglichen Erlasses eines zuvor vergessenen Bewährungsbeschlusses erstmals durch das Landgericht Kempten (NJW 1978, 839) grundsätzlich und ausnahmslos verneint, da die Vorschrift des § 268a StPO, nach der der Bewährungsbeschluss mit dem Urteil zu verkünden ist, zwingender Natur sei und eine Nachholung nicht zulasse.
  • OLG Dresden, 29.11.2000 - 3 Ws 37/00

    Erlaß eines Bewährungsbeschlusses im Berufungsverfahren

    d) Daher war aus Gründen der Klarheit die gesetzliche Mindestdauer der Bewährungszeit von zwei Jahren festzustellen (vgl. LG Kempten, NJW 1978, 839, 840; LG Freiburg, MDR 1992, 798; OLG Hamm StV 1993, 121).
  • OLG Hamm, 24.04.1992 - 2 Ws 122/92

    Berufungsgericht; Anordnende Entscheidung; Bewährungszeit; Auflagen; Weisungen

    Ist allerdings auch dies unterblieben, so beginnt mit der Rechtskraft des Urteils die Bewährungszeit mit der gesetzlichen Mindestdauer von 2 Jahren (§ 56 a StGB ) - ohne Auflagen und Weisungen - zu laufen (vgl. OLG Frankfurt/M., StV 1983, 24 ; LG Kempten, NJW 1978, 839 ).
  • OLG Celle, 21.06.2007 - 32 Ss 86/07

    Nachholbarkeit eines versehentlich unterbliebenen Bewährungsbeschlusses;

    Hierfür spreche der innere sachliche Zusammenhang zwischen Urteil und Bewährungsbeschluss, dessen Inhalt bei der Urteilsberatung unter Beteiligung der Schöffen mitzuentscheiden sei (OLG Hamm a.a.O.; LG Kempten, NJW 1978, 839 f.).
  • OLG Köln, 28.09.1999 - 2 Ws 502/99
    Es kann dahinstehen, ob die Strafkammer den gem. § 268 a StPO obligatorischen, offensichtlich aber versehentlich unterlassenen Beschluss in entsprechender Anwendung von § 453 StPO nachholen durfte (grundsätzlich befürwortend: OLG Koblenz MDR 1981, 423; OLG Düsseldorf MDR 1982, 1042; Kleinknecht/Meyer-Großner, StPO, 44. Aufl., § 268 a Rdnr. 8; KK-Fischer, StPO, 4. Aufl., § 453 Rdnr. 4; a.A. LG Freiburg StV 1994, 534; LG Kempten NJW 1978, 839; für eine eingeschränkte Nachholung: KMR-Paulus, StPO, § 453 Rdnr. 7).
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