Weitere Entscheidung unten: KG, 17.10.1994

Rechtsprechung
   BGH, 27.10.1994 - IX ZB 39/94   

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BGH, 27.10.1994 - IX ZB 39/94 (https://dejure.org/1994,1668)
BGH, Entscheidung vom 27.10.1994 - IX ZB 39/94 (https://dejure.org/1994,1668)
BGH, Entscheidung vom 27. Oktober 1994 - IX ZB 39/94 (https://dejure.org/1994,1668)
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Volltextveröffentlichungen (9)

Kurzfassungen/Presse (2)

Papierfundstellen

  • NJW 1995, 264
  • ZIP 1994, 1859
  • MDR 1995, 520
  • EuZW 1995, 96
  • WM 1995, 361
  • BB 1995, 150
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 16.05.1979 - VIII ZB 41/77

    Auslegung eines Antrags auf Erteilung der Vollstreckungsklausel für einen

    Auszug aus BGH, 27.10.1994 - IX ZB 39/94
    Endlich kann ein Antrag auf vereinfachte Erteilung der Vollstreckungsklausel gemäß Art. 31 EuGVÜ - entgegen der Auffassung der Gläubigerin - nicht in eine förmliche Vollstreckungsklage nach § 722 ZPO umgedeutet werden (BGH, Beschl. v. 16. Mai 1979 - VIII ZB 41/77, NJW 1979, 2477).
  • OLG Brandenburg, 30.06.2005 - 5 U 41/03

    Kein Anspruch auf Zustimmung zur Berechtigung des Grundbuchs bei Gutgläubigkeit

    Weder die EuGVO (vgl. Kropheller, Europäisches Zivilrecht, 7. Aufl., Einl. R n . 29; Rauscher, Europäisches Zivilrecht, Einl. Brüssel I-VO, Rn. 18) noch die EuGVÜ finden vorliegend Anwendung, da die Beklagte zu 3. ihren Sitz auf Alderney gehabt hat (vgl. auch BGH NJW 1995, S. 264).
  • BGH, 01.06.2017 - IX ZB 74/16

    Begehren der Vollstreckbarerklärung eines in der ehemaligen jugoslawischen

    In eine solche Klage kann ihr Antrag auf vereinfachte Erteilung der Vollstreckungsklausel nach der EuGVVO aF indes nicht umgedeutet werden (ständige Rechtsprechung seit BGH, Beschluss vom 16. Mai 1979 - VIII ZB 41/77, NJW 1979, 2477; zuletzt Beschluss vom 27. Oktober 1994 - IX ZB 39/94, WM 1995, 361), zumal die Antragstellerin daneben die Möglichkeit einer selbständigen Klage auf den durch das mazedonische Urteil festgestellten Anspruch hat (vgl. BGH, Beschluss vom 16. Mai 1979, aaO; Urteil vom 20. März 1964 - V ZR 34/62, NJW 1964, 1626).
  • OLG Frankfurt, 24.01.2005 - 20 W 527/04

    Ablehnung der Vollstreckbarerklärung einer Entscheidung eines dänischen

    Der Beschluss, mit dem die Vollstreckungsklausel im vereinfachten Verfahren erteilt wurde, ist somit zwingend aufzuheben; eine Zurückverweisung des Streitfalls an das Landgericht scheidet bei einer derartigen Sachlage aus (vgl. etwa BGH NJW 1979, 2477; WM 1993, 1352 - insoweit in NJW 1993, 2688, 2689 sinnentstellend wiedergegeben - NJW 1995, 264; Senat IPRspr.
  • OLG Stuttgart, 09.06.2010 - 5 W 15/10

    Vollstreckbarerklärungsverfahren: Anerkennung und Vollstreckung eines

    Eine Umdeutung in eine Klage gemäß § 328 ZPO kommt nach der Rechtsprechung des BGH nicht in Betracht (Beschluss vom 16.05.1979, VIII ZB 41/77, NJW 1979, 2477; Beschluss vom 27.10.1994, IX ZB 39/94, NJW 1995, 264), der auch die herrschende Lehre (vgl. MünchKomm-ZPO/Gottwald, 3. Aufl., Art. 41 EuGVVO Rn. 7; Geimer/Schütze aaO. Art. 41 EuGVVO Rn. 18; a.A. Zöller/Geimer, ZPO, 27. Aufl., Art. 41 EuGVVO Rn. 4) und der Senat folgt, weil sich die Verfahrensarten und die Rechtszüge grundlegend unterscheiden.
  • OLG Zweibrücken, 02.11.2010 - 2 AR 36/10

    Internationale Zuständigkeit deutscher Gerichte: Zuständigkeitsbestimmung bei

    Hingegen ergibt sich die internationale Zuständigkeit der deutschen Gerichte im Verhältnis zu der auf Guernsey ansässigen Beklagten zu 1) nicht aus dem EuGVO, denn dieses gilt im Verhältnis zu den Kanalinseln, die weder Bestandteil Großbritanniens noch der Europäischen Union sind, nicht (vgl. BGH NJW 1995, 264; Balthasar, IPrax 2007, 475).
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Rechtsprechung
   KG, 17.10.1994 - 25 U 7940/93   

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https://dejure.org/1994,9275
KG, 17.10.1994 - 25 U 7940/93 (https://dejure.org/1994,9275)
KG, Entscheidung vom 17.10.1994 - 25 U 7940/93 (https://dejure.org/1994,9275)
KG, Entscheidung vom 17. Oktober 1994 - 25 U 7940/93 (https://dejure.org/1994,9275)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW 1995, 264
  • GRUR 1995, 144
 
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Wird zitiert von ... (4)

  • BGH, 26.09.1996 - I ZR 265/95

    Altunterwerfung I - Wegfall des Unterlassungsanspruchs

    Das Berufungsgericht hat im Einklang mit einem Teil der Rechtsprechung und des Schrifttums (KG GRUR 1995, 144; LG Frankfurt WRP 1995, 67; LG München I WRP 1996, 810, 811; Wiebe, WRP 1995, 75, 80 ff.; Ulrich, WRP 1995, 86 f.; so wohl auch Engler, NJW 1995, 2185, 2188 f.; Baumbach/Hefermehl aaO. § 13 UWG Rdn. 33c) angenommen, daß durch die Gesetzesänderung ein Wegfall der Geschäftsgrundlage eingetreten sei und die durch die Unterwerfung begründeten Verpflichtungen des Beklagten damit ohne weitere Gestaltungserklärung von selbst entfallen seien.
  • BGH, 26.09.1996 - I ZR 194/95

    Altunterwerfung II - Wegfall des Unterlassungsanspruchs

    Das angefochtene Urteil könnte gleichwohl in vollem Umfang, also auch hinsichtlich des Wegfalls der Berechtigung aus dem Unterlassungsvertrag für die Zeit vom 1. bis 18. August 1994, Bestand haben, wenn - wie vom Berufungsgericht im Einklang mit einem Teil der Rechtsprechung und des Schrifttums (vgl. KG GRUR 1995, 144; LG Frankfurt WRP 1995, 67; LG München I WRP 1996, 810, 811; Wiebe, WRP 1995, 75, 80 ff.; Ulrich, WRP 1995, 86 f.; so wohl auch Engler, NJW 1995, 2185, 2188 f.; Baumbach/Hefermehl aaO. § 13 UWG Rdn. 33c) angenommen - durch die Gesetzesänderung ein Wegfall der Geschäftsgrundlage eingetreten wäre und die durch die Unterwerfung begründeten Verpflichtungen der Klägerin damit ohne weitere Gestaltungserklärung von selbst entfallen wären.
  • LG Fulda, 23.02.1996 - 1 S 173/95
    In Literatur und Rechtsprechung ist bislang die Auffassung vertreten worden, der Entfall der Klagebefugnis eines Wettbewerbsverbandes berühre nicht die fortdauernde Gültigkeit der ihm gegenüber abgegebenen Unterlassungsverpflichtung, es trete insoweit kein Wegfall der Geschäftsgrundlage ein (vgl. die Nachweise bei Kammergericht, NJW 1995, 264, 267).

    Dieselbe Auffassung wird vertreten für den Fall des Wegfalls der Klagebefugnis infolge des Inkrafttretens der UWG-Novelle zum 01.08.1994 in den Fällen, in denen der Anspruch auf eine bereits vor dem Wegfall der Verbandsklagebefugnis verwirkte Vertragsstrafe lediglich weiterverfolgt wird (OLG Koblenz, MD 1996, 179, 182 m. w. N.; Kammergericht, NJW 1995, 264, 268; Baumbach/Hefermehl, a. a. O., Einleitung UWG, Rd.-Nr. 295).

    Andererseits wird nunmehr die Auffassung vertreten, die Geschäftsgrundlage entfalle in den Fällen, in denen ein Wettbewerbsverstoß nicht mehr verfolgbar ist, da es sich um einen sogenannten Bagatellverstoß handelt, d. h. um einen Verstoß, der nicht geeignet ist, den Wettbewerb auf dem Markt wesentlichen zu beeinträchtigen (vgl. Kammergericht, NJW 1995, 264, 267).

    Zugunsten des Klägers mag davon ausgegangen werden, das Fortbestehen der Klagebefugnis des Klägers sei eine solche Vorstellung, auf der der Geschäftswille der Parteien aufgebaut hat, obgleich dies durchaus zweifelhaft und dikussionswürdig ist (vgl. Teplitzky, a. a. 0., S. 275 f.; Kammergericht, NJW 1995, 264, 267).

  • OLG Oldenburg, 01.12.1998 - 5 U 135/98

    Molkereigenossenschaft, Konkurs, Vertragsstrafe, Festsetzung,

    Rechtsprechung zeigt (vgl. KG NJW 1995, 264 ff; BGH NJW 1997, 1202 ff).
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