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   OLG Zweibrücken, 25.11.1994 - 3 W 165/94   

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https://dejure.org/1994,4261
OLG Zweibrücken, 25.11.1994 - 3 W 165/94 (https://dejure.org/1994,4261)
OLG Zweibrücken, Entscheidung vom 25.11.1994 - 3 W 165/94 (https://dejure.org/1994,4261)
OLG Zweibrücken, Entscheidung vom 25. November 1994 - 3 W 165/94 (https://dejure.org/1994,4261)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Zustimmung des Antragsgegners zum Scheidungsantrag vor Rechtshängigkeit des Scheidungsantrags; Formelle Voraussetzungen des § 1933 BGB; Eintritt der erbrechtlichen Wirkungen eines Scheidungsverfahrens ; Ankündigung eines korrespondierenden Scheidungsantrags als ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Folgen der Zustimmung des Erblassers zur Scheidung im Prozeßkostenhilfeprüfungsverfahren

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

  • AG Kaiserslautern - VI 933/93
  • LG Kaiserslautern - 1 T 74/94
  • OLG Zweibrücken, 25.11.1994 - 3 W 165/94

Papierfundstellen

  • NJW 1995, 601
  • FGPrax 1995, 118
  • FamRZ 1995, 570
  • Rpfleger 1995, 358
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (5)

  • OLG Zweibrücken, 17.08.2000 - 3 W 103/00

    Voraussetzungen für die Scheidung der Ehe zum Todeszeitpunkt

    Für die Prognose, ob zur Zeit des Todes des Erblassers die Voraussetzungen für die Scheidung der Ehe gegeben waren, kann auf die unwiderlegbare Vermutung des § 1566 Abs. 1 BGB nur abgestellt werden, wenn auch eine Einigung über die Folgesachen gemäß § 630 Abs. 1 Nr. 2 und 3 ZPO vorliegt; ansonsten ist zu prüfen, ob die Ehe nach § 1565 Abs. 1 BGB geschieden worden wäre (Fortführung zu Senat, Beschluss vom 25.11.1994 - 3 W 165/94 -, veröffentlicht NJW 1995, 601).

    Ohne dass es hierauf für die zu treffende Entscheidung ankam, hat der erkennende Senat 1994 auf die herrschende Meinung hingewiesen, wonach zu den Voraussetzungen einer Konventionalscheidung auch die Einigung über die Folgesachen gemäß § 630 Nr. 2 und 3 ZPO gehört (Beschluss vom 25. November 1994 - 3 W 165/94 -, veröffentlicht NJW 1995 601, 602).

  • OLG Frankfurt, 11.07.1997 - 20 W 254/95
    zu 1 beantragten Scheidung zugestimmt hatte, zumal die Zustimmung zur Scheidung (§ 630 II ZPO) durch einen Schriftsatz des bevollmächtigten Rechtsanwalts erklärt werden kann (BayObLG, FamRZ 1983, 96; OLG Frankfurt a.M., NJW-RR 1990, 136 = OLGZ 1990, 215 = FamRZ 1990, 210; OLG Saarbrücken, FamRZ 1992, 109; OLG Stuttgart, OLGZ 1993, 263; OLG Zweibrücken, NJW 1995, 601 = FamRZ 1995, 570; Baumbach/Lauterbach/Albers/Hartmann, ZPO, 55. Aufl., § 630 Rdnr. 5; Zöller/Philippi, ZPO, 20. Aufl., § 630 Rdnr. und es nicht von entscheidender Bedeutung ist, ob die Zustimmungserklärung grammatikalisch in der Gegenwarts- oder in der Zukunftsform ("wird sich damit einverstanden erklären") formuliert ist (OLG Stuttgart, OLGZ 1993, 263).
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