Rechtsprechung
OLG Düsseldorf, 19.01.1995 - 8 U 17/94 |
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
BGB §§ 823 847
Schmerzensgeldanspruch beim Tod eines nahen Angehörigen
Papierfundstellen
- NJW-RR 1996, 214
Wird zitiert von ... (3)
- OLG Köln, 17.08.2001 - 19 U 206/00
Berücksichtigung des Rentenbarwerts bei der Ermittlung des Ausgleichsanspruchs …
Grundsätzlich ist in der Rechtsprechung des BGH, aber auch in der Literatur anerkannt, dass Leistungen des Unternehmers zum Zwecke der Altersversorgung des Vertreters bei der gemäß § 89 b Abs. 1 Nr. 3 HGB vorzunehmenden Abwägung von Bedeutung sein können, wenn und soweit die ungekürzte Zuerkennung des Ausgleichsanspruchs unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalles unbillig wäre (BGH NJW 1966, 1962; NJW 1971, 462; NJW 1982, 1814; VersR 1984, 184; NJW 1994, 1350; OLG Köln OLGR 1997, 31; OLG Düsseldorf OLGR 1995, 185;… Küstner/von Manteufel/Evers, Handbuch des gesamten Außendienstrechts, Band 2, 6. Auflage, Rn. 1007, 1008 m. w. N.). - LG Berlin, 18.09.2002 - 23 O 272/01 Dabei beschränkt die Rechtsprechung den Anspruch auf Schmerzensgeld wegen eines Schockschadens allerdings auf die nächsten Angehörigen, verlangt einen schweren Unfall, der die Schockreaktion nachvollziehbar macht sowie die eigene schwerwiegende Gesundheitsbeeinträchtigung des Anspruchstellers (BGHVersR 1971, 905; VersR 1976, 539; VersR 1984, 439; VersR 1989, 853; OLG Stuttgart, NJW-RR 1989, 439; OLG Düsseldorf, NJW-RR 1996, 214; OLG Nürnberg., NZV 1996, 367;… Münchner- Kommentar-Stein, BGB, § 847 Rn. 16).
- LG Cottbus, 26.09.2002 - 6 O 240/02
Zur Haftung für tödliche Verletzung eines Familienvaters durch Stromschlag von …
Nach der Rechtsprechung können psychische Beeinträchtigungen wie Trauer und Schmerz beim Tod naher Angehöriger nur dann einen Schmerzensgeldanspruch begründen, wenn sie pathalogisch fassbar und damit nach der allgemeinen Verkehrsauffassung als Verletzung des Körpers und der Gesundheit angesehen werden, wobei Trauer und Schmerz über das übliche Maß hinausgehen müssen, welches Menschen beim Tod von nahen Angehörigen immer empfinden (BGH NJW 1989, 2317; OLG Düsseldorf, NJW-RR 1996, 214).