Rechtsprechung
BGH, 24.03.1959 - VI ZR 91/58 |
Zitiervorschläge
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1959,698) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
Volltextveröffentlichungen (4)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Kraftfahrer - Schuldhaftes Handeln - Einordnen zum Abbiegen - Überschreiten der Mittellinie
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
StVO (a.F.) § 1 § 8 Abs. 3
Haftungsverteilung bei Unfall eines Motorradfahrers aufgrund falscher Reaktion auf einen entgegenkommenden Linksabbieger - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- NJW 1959, 1367
- MDR 1959, 655
Wird zitiert von ... (4) Neu Zitiert selbst (5)
- BGH, 10.07.1958 - 4 StR 159/58
Auszug aus BGH, 24.03.1959 - VI ZR 91/58
Ist einmal ein Einordnen nach links, wenn auch etwas zu weit, erfolgt, so bedeutet jede Schwenkung zurück nach rechts erfahrungsgemäß eine Gefährdung des geradeaus verlaufenden Verkehrs, den der Fahrer nicht fortlaufend beobachten kann, da er sein Augenmerk in erster Linie nach vorn lenken muß (vgl. BGHSt 12, 21, 27) [BGH 10.07.1958 - 4 StR 159/58] . - OLG Düsseldorf, 07.05.1951 - Ss 149/51
Luftraum; Fußgänger; Gehwegbenutzung
Auszug aus BGH, 24.03.1959 - VI ZR 91/58
Das Oberlandesgericht Frankfurt hat Überschreitungen der Fahrbahnmitte von 50 cm und 80 cm als unbedenklich erklärt, wenn dem Gegenverkehr, ausreichend Platz bleibe (DAR 1951, 194 und VersR 1954, 181). - BGH, 06.07.1955 - GSZ 1/55
Bemessung des Schmerzensgeldanspruches
Auszug aus BGH, 24.03.1959 - VI ZR 91/58
Würde die Schadensverteilung in diesem Verhältnis Bestand haben, so ließe sich die Ermittlung des Schmerzensgeldes rechtlich nicht beanstanden, da kein ausreichender Anhaltspunkt dafür gegeben ist, daß das Berufungsgericht die in den Entscheidungen BGHZ 18, 149 und 20, 259 aufgestellten Grundsätze nicht beachtet hat. - BGH, 13.04.1956 - VI ZR 347/54
Haftungsverteilung bei Kollision eines Linksabbiegers mit einem überholenden …
Auszug aus BGH, 24.03.1959 - VI ZR 91/58
Würde die Schadensverteilung in diesem Verhältnis Bestand haben, so ließe sich die Ermittlung des Schmerzensgeldes rechtlich nicht beanstanden, da kein ausreichender Anhaltspunkt dafür gegeben ist, daß das Berufungsgericht die in den Entscheidungen BGHZ 18, 149 und 20, 259 aufgestellten Grundsätze nicht beachtet hat. - RG, 26.01.1942 - 2 D 558/41
1. Der Straßenname ist für das Vorfahrtrecht bedeutungslos. Ist nur ein Teil der …
Auszug aus BGH, 24.03.1959 - VI ZR 91/58
(RGSt 76, 42, 45).
- KG, 29.10.2010 - 6 U 204/09
Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung: Unbemerktes Austreten von Trinkwasser …
Nach allgemeiner Auffassung in Rechtsprechung und Literatur liegt eine Vernichtung und damit ein Sachschaden vor, wenn die Sache mit dem Abhandenkommen zugleich vernichtet wird oder dies die adäquate Folge ist (vgl. BGH VersR 1959, 559;… Prölss/Martin-Voit/Knappmann, VVG, 27. Auflage, AHB § 1 Rz. 26;… Späte, Haftpflichtversicherung, § 1 Rn. 120;… Wussow, AHB, 8. Auflage, 1.60;… Kuwert, Allgemeine Haftpflichtversicherung, Rn. 1061;… Schimikowski in: Rüffer/Halbach/Schimikowski, VVG, Kommentar, AHB Ziff. 2 Rz. 13;… Dengler, Die Haftpflichtversicherung im privaten und gewerblichen Bereich, 3. Auflage S. 151), wie gerade bei dem Versickern von flüssigen, in Behältern gefassten Sachen im Erdreich, wenn eine Rückgewinnung nicht möglich ist, beispielsweise bei aus einem Tank auslaufendem Heizöl oder Bier aus einem Fass. - LG Limburg, 23.08.2019 - 1 O 239/17
Verkehrsunfall - gefährliches Ausweichmanöver unterlassen
Soweit der BGH bereits einen derartigen Fall zu entscheiden hatte, lag diesem erkennbar ein völlig anderer Sachverhalt zugrunde (BGH NJW 1959, 1367, 1368, beck-online: dem geradeaus fahrenden Rollerfahrer stand auf seiner Fahrbahnseite ausreichend Platz zur Weiterfahrt zur Verfügung). - BGH, 11.06.1965 - VI ZR 26/64
Geltung des Vertrauensgrundsatzes
Aus dem Urteil des Bundesgerichtshofs vom 29. März 1959 - VI ZR 91/58 - NJW 1959, 1567 = VersR 1959, 559, läßt sich entgegen der Ansicht der Revision nichts herlcitcn, was für die Ansicht der Klägerin und gegen den Beklagten sprechen könnte. - BGH, 27.06.1961 - VI ZR 202/60
Rechtsmittel
Entgegen der Meinung der Revision durfte er jedoch nicht die für ihn linke Hälfte der Fahrbahn benutzen (Urteil des erkennenden Senats vom 24. März 1959 - VI ZR 91/58 - LM Nr. 5 zu § 8 StVO = NJW 1959, 1367; MDR 1959, 655; DAR 1959, 242 = VRS 17, 3 = VersR 1959, 559).